Aldi-Süd beendet die deutschlandweite Zusammenarbeit mit Parkräume KG !

Diese gute Nachricht erreichte uns jetzt zum Jahreswechsel: Nach unzähligen Beschwerden von Kunden bzw. Nichtmehr-Kunden, negativen Berichten in der Presse und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen war für Aldi-Süd der Imageschaden wohl offenbar zu groß um mit der Abschleppbande Parkräume KG noch weiter zusammenzuarbeiten. Unserem lieben Herrn Gehrke laufen jetzt nach seinem Rausschmiss aus der Friedrichstr. 88 auch die letzten Auftraggeber davon. Kein Wunder, wenn man die Rechte anderer mit Füssen tritt und gnadenlos Selbstjustiz betreibt.

Jahresrückblick 2010

Wir baten diesmal Personen, die der gemeinsamen Sache nahestehen einen Jahresrückblick zu schreiben. Leider haben wir bis dato noch nicht von allen eine Antwort erhalten. Ausstehend sind noch die Antworten von Herrn Gehrke (Geschäftsführer der Parkräume KG) und der Staatsanwaltschaft München. Geantwortet hat uns soweit Herr Rechtsanwalt Emil Kellner:

Rechtsanwalt Emil Kellner: Das Jahr 2010, war wie 2009, ein außerordentliches gutes Jahr für meine Mandanten, die in die Fänge der Parkräume KG geraten und zur Zahlung von teilweise über 300,00 € genötigt worden sind. In allen geführten Prozessen wurde Parkräume KG zur Rückzahlung wegen weit überhöhter Kosten verurteilt. Insbesondere das Amtsgericht München urteilt einheitlich und regelmäßig gegen Parkräume KG und hält nur reine Abschleppkosten in einem Bereich von ca. 100,00 € für zulässig, d.h.alle Kosten die darüberhinaus gehen musste die Parkräume KG zurückbezahlen, auch die Gerichts- und Anwaltskosten. Aufgrund der sehr guten gerichtlichen Erfolgsaussichten vor dem Amtsgericht München sollten Betroffene, die von der Parkräume KG zur Kasse gebeten worden sind, auf Rückzahlung klagen. Zwei Prozesse waren besonders spektakulär und zeigen mit welchen bedenklichen Methoden diese Firma vorgeht: In einem Fall wurde ein Mandant gleich mit seinem Auto mitabgeschleppt und auf einem Privatgelände zu einer Zahlung von 246,00 € genötigt. In einem anderen Fall wurde das Fahrzeug einer Rentnerin, die noch nicht einmal parkte, von dem Abschleppwagen der Parkräume KG blockiert und am Wegfahren gehindert um anschließend fast 200,00 € einzukassieren. Auch in diesen Verfahren ist die Parkräume KG  von dem Amtsgericht München zur Rückzahlung aller Kosten verurteilt worden. Insbesondere wie die Leute am Parkplatz behandelt werden, ist eine einzige Zumutung. So mussten die Betroffenen teilweise stundenlang in der Kälte warten, bis endlich ein Mitarbeiter der Parkräume KG auftauchte, ein Büro existiert natürlich nicht, die Autos werden achtlos irgendwo am Straßenrand abgestellt. Dann wird oftmals auch die Umsatzsteuer rechtswidrig einkassiert, obwohl die Grundstücksnutzer vorsteuerabzugsberechtigt sind. In  vielen Fällen waren die Mitarbeiter der Parkräume KG geistig nicht in der Lage den korrekten Standort des Autos mitzuteilen, so dass wichtige Termine verpasst wurden. Und für diesen tollen Service müssen die Betroffenen auch noch bezahlen, da die Abschleppgebühren der Parkräume KG fast dreimal so hoch sind wie von seriösen Firmen. Viele Betroffene wissen leider nicht, dass ihre Rückforderungsansprüche gegen die Parkräume KG erst nach drei Jahren verjähren und sollten daher auf Rückzahlung klagen, da das Kostenrisiko sehr gering ist und die Erfolgsaussichten außerordentlich gut sind. Allein im Jahr 2010 ist die Parkräume KG in mehr als 30 Verfahren von dem Amtsgericht München zur Rückzahlung wegen überteuerter Gebühren bzw. Herausgabe des Fahrzeuges verurteilt worden. .

J. K. Gehrke wieder in Oberhaching gesichtet !

Was macht Joachim Klaus Gehrke hier am 14.12.2010 bei -6 Grad Celsius ohne Jacke am S-Bahnhof Deisenhofen bei Oberhaching?
Dsc00680-2
a) Er wartet auf die S-Bahn, weil sein Auto mit Jacke abgeschleppt wurde.
b) Er macht eine neue Frostdiät, da er immer dicker wird und schon mal üben möchte den Gürtel enger zu schnallen > St. Adelheim
c) Er hat einen neuen Rahmenvertrag mit der Bahn abgeschlossen und lässt jetzt Züge abschleppen, die die fahrplanmäßige Haltezeit um mehr als 30 Sekunden überschritten haben.
d) Er will sich auf die Schienen legen, nachdem er von mehreren Personen seit Tagen  beobachtet wurde, wie er mit seiner Prokuristin in die Tiefgarage im Kolpingring 18 in Oberhaching gefahren ist. Wenn er dort nicht seiner gewerblichen Tätigkeit nachgeht, was macht er dann mit einer Frau (!!!) in einer Tiefgarage?
Denn laut Gehrke ist er ja mit seiner Parkräume KG seit langer Zeit nicht mehr dort ansässig, wie er in allen vor dem Amtsgericht München gegen die Parkräume KG erhobenen Klageverfahren nicht müde wird, vorzutragen 
 Keine Sorge, unser Freund Joachim Klaus Gehrke lebt und bleibt uns und seiner Frau noch hoffentlich lange erhalten. Die Frage ist nur, was die Staatsanwaltschaft München unternimmt. Darf Herr Gehrke ungestraft in allen Gerichtsverfahren den Ort seiner tatsächlichen Geschäftstätigkeit wahrheitswidrig verleugnen, um so eine Verweisung der gegen ihn erhobenen Klagen an das AG Berlin-Mitte zu erreichen? In einigen Klageverfahren hatte er mit dieser Lüge schon Erfolg. Aber die Staatsanwaltschaft München I befindet sich wohl schon oder seit letzten Winter im Winterschlaf, wenn Strafanzeigen in dieser Sache dort nicht mehr bearbeitet werden. Na dann gute Nacht! "§ 258a StGB Strafvereitelung im Amt” schon mal davon gehört, Herr Staatsanwalt ?

Joachim K. Gehrke, Chef der Parkräume KG, täuscht die Öffentlichkeit !

Täglich erreichen uns Nachrichten von Zeugen, die den Chef der Parkräume KG, Herrn Gehrke und seine Prokuristin Frau H. beim Betreten ihrer Geschäftsräume in Oberhaching am Kolpingring 18 gesehen haben. Oberschlau und listig wie Herr Gehrke nun mal ist, kommt er nicht über den Haupteingang herein, sondern schleicht sich mit seinem tiefergelegten 5er Proll-BMW listig in die Tiefgarage rein. Ein Fuchs, unser Herr Gehrke! Der Ärmste, irgendwo muss er doch hin, nach dem Rausschmiss seiner Briefkastenfirma aus Berlin. Das Gewerbeamt, Finanzamt und die Gemeinde Oberhaching sind schon informiert, da wird sicher nicht der Weihnachtsmann am Kolpingring bald klingeln. Aber unserem Herrn Gehrke (Lebenslauf: fast vorbestraft, mehrmals verhaftet, unzählige Anzeigen wegen Erpressung, Betrug, Nötigung, etc.) interessiert das sicherlich nicht die Bohne.

Parkräume KG wurde der Büroservicevertrag gekündigt?

Brrrrr es ist bitterkalt in Deutschland und scheinbar hat das Büroserviceunternehmen jetzt die Parkräume KG hinausgeschmissen. Wird recht schnell gegangen sein, da es sich eh nur um eine Postanschrift gehandelt hat. Wo Joachim K. Gerhke jetzt zu erreichen ist wurde dem Gerichtsvollzieher nicht genannt. Wir wissen es – schauen Sie einfach in Oberhaching im Kolpingring vorbei. Dort achten Sie bitte auf einen älteren 5er BMW  (tiefergelegt) in dem ein schmähbäuchiger dicklicher Mann um die 55 sitzt.

image

Laut Impressum der Webseite ist der Firmensitz noch in der Friedrichsstr. in Berlin. Das dürfte sicherlich ein paar Abmahnanwälte interessieren. Wir haben die bereits informiert.

Dreifacher K.O.-Schlag für Parkräume KG vor dem Amtsgericht München !

Kurzen Prozess machte die Richterin des AG München vor zwei Wochen und verurteilte die Parkräume KG und Herrn Joachim K. Gehrke in drei weiteren Fällen wegen Abzocke zu einer Rückzahlung von jeweils 165,00 €. Nur 85,00 € (!) an Abschleppkosten waren gerechtfertigt, während Parkräume KG ungeniert 250,00 € an Ort und Stelle abkassierte. (AG München 472 C 23247/10; Urteil vom 18.11.2010)

Diese und unzählige weitere Urteile gegen die Parkräume KG wie immer unter der Rubrik: “Rechtsprechungsübersicht”.

Wie wir aus einer sicheren Quelle erfahren konnten, wurden der Geschäftsführer der PRKG, Herr Gehrke und seine schillernde Prokuristin Frau H. immer öfters in der eigentlichen Firmenzentrale in Oberhaching am Kolpingring 18 gesehen, wie sie dort im warmen Backoffice die Abzocke auf Parkplätzen managen. Macht ja auch Sinn, wenn man, wie weitere Mitarbeiter, im Umland von München wohnt und nicht jeden Tag in die Friedrichstr. 88 nach Berlin fahren will. Außerdem wir man auch nicht jünger. Und seit Herr Gehrke lieber auf Parkplätzen rumhängt und nicht mehr auf seinem Mountainbike wird er immer bequemer.Dass auch die beliebte 01805-Nummer der PRKG nach Oberhaching führt, verwundert ebenso kaum. Lieber Herr Gehrke, wann schrauben Sie denn endlich wieder Ihr schönes Firmenschild in Oberhaching an ? Immer auf der Flucht sein und Hintereingänge bzw. die Tiefgarage benützen, dass muss doch in Ihrem Alter (50+) viel zu anstrengend sein.

Chef der Parkräume KG, Joachim K. Gehrke löst erneut Polizeieinsatz in Wiesbaden aus !

Vollkommen außer Kontrolle zeigte sich wieder Herr Joachim K. Gehrke und löste auf dem Aldi-Parkplatz in Wiesbaden wieder einen Polizeieinsatz aus: Bewaffnet mit seinem Lieblingsspielzeug, der Parkkralle, blockierte Herr Gehrke höchstselbst wieder ein Auto und dass obwohl er gerade mal eine Woche zuvor an gleicher Stelle wegen mehrfacher Nötigung von der Polizei festgenommen wurde. Aber egal, warum nicht gleich mal wieder vorbeischauen und abzocken, dachte sich Herr Gehrke und sieht sich nun mit einer weiteren Anzeige wegen Nötigung und sogar Körperverletzung konfrontiert. Herr Gehrke soll mit einem Teil seiner Parkkralle auf die Hand des Autofahrers geschlagen haben. Mehr über den totalen Kontrollverlust des Herrn Gehrke in:  http://www.wiesbadener-kurier.de/region/wiesbaden/meldungen/9618934.htm?skip=6

Parkräume KG muss wieder zurückzahlen ! Amtsgericht München verurteilt Parkräume KG zur Rückzahlung von 197,50 €.

Schlechte Karten vor dem Amtsgericht München hatte –wie so oft- die Abschlepp-Bande der Parkräume KG: Nur reine Abschleppkosten von 100,00 € sind zulässig, so urteilte die Richterin des AG München. Einkassiert an Ort und Stelle wurde dagegen fast 3-mal so viel, nämlich 297,50 €. (AG München 451 C 11176/10, Urteil vom 01.09.2010). Für unseren lieben Herrn Joachim K. Gehrke (Status: Realitätsverlust auf höchster Stufe) sicherlich kein Grund von seiner Abschlepp-Mission abzurücken (Lieblingssatz: Ist doch alles legal und rechtmäßig !). Das wird den Richtern und Staatsanwälten aber gar nicht gefallen.

Amtsgericht München verurteilt Parkräume KG erneut zur Rückzahlung !

Der Weg der Parkräume KG und des Herrn J.K. Gehrke kennt seit geraumer Zeit nur eine Richtung: Ganz steil nach unten. Nach der Sicherstellung des Firmen-Pkws (5er BMW) des Herrn Gehrke in Göttingen und seiner Festnahme in Wiesbaden (siehe Bericht unten), gab es einen weiteren Dämpfer für die Parkräume KG: Das AG München verurteilte die PRKG zur Rückzahlung von 187,50 € (AG München 451 C 23812/10, Urteil vom 22.10.2010). Aufgrund  der ständigen Rechtsprechung des AG München waren nur reine Abschleppkosten von 100,00 € gerechtfertigt, während die Abschlepp-Mafia satte 287,50 € vor Ort einkassierte. Die gesamten Kosten des Verfahrens muss die Parkräume KG zusätzlich tragen. An dieser Stelle noch ein großes Lob an die Richterin des AG München, die außerordentlich schnell und präzise der Parkräume KG die Leviten las.

Geschäftsführer der Parkräume KG, Joachim K. Gehrke, nach Parkkrallen-Aktion in Wiesbaden von der Polizei festgenommen !

Handschellen

Unbelehrbar und uneinsichtig wie immer zeigte sich der GF der Parkräume KG und blockierte in Wiesbaden höchstpersönlich mehrere Autos auf einem Aldi-Parkplatz mit einer Parkkralle. Das gefiel der Polizei und der Staatsanwaltschaft gar nicht und beendete den Auftritt des Joachim K. Gehrke mit einer Festnahme. Daraufhin klickten die Handschellen, nur so konnte der Auto-Verstecker Gehrke von weiteren Nötigungen abgehalten werden. Mehr über diesen weiteren peinlichen Auftritt der Parkräume KG: http://www.wiesbadener-kurier.de/region/wiesbaden/meldungen/9573939.htm

Amtsgericht Potsdam verurteilt Parkräume KG zur Rückzahlung wegen zu hoher Abschleppkosten, sowie zur Zahlung von Nutzungsentschädigung und außergerichtlicher Anwaltskosten !

Nach dem Amtsgericht AG Berlin Mitte hat nun auch das Amtsgericht Potsdam mit Urteil vom 05.10.2010 die Parkräume KG zu einer empfindlichen Zahlung von insgesamt 1840,16 EUR verurteilt. Das Gericht hielt zum einen von der Parkräume KG einkassierten 219,50 EUR Abschleppkosten nur in Höhe von 119,75 EUR für gerechtfertigt. Zum anderen musste die Parkräume KG für das unberechtigte Verstecken des Autos Nutzungsentschädigung für 19 Tage bezahlen (817,00 EUR), sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Opfers von 1023,16 EUR. Amtsgericht Potsdam, Urteil vom 05.10.2010, Az.: 29 C 188/10.

Lange Gesichter von Parkräume KG vor dem Amtsgericht München !

Mal wieder gar nichts zu lachen hatte die Parkräume KG und deren Anwalt vor dem Amtsgericht München. In einem Fall wurde die Parkräume KG durch eine einstweilige Verfügung gezwungen, sofort den Standort des abgeschleppten PKW mitzuteilen. Alle hilflosen Versuche der Parkräume KG dagegen vorzugehen blieben ohne Erfolg (AG München, Urteil vom 08.09.2010; Az.: 451 C 13032/10). Am 28.07.2010 gab es einen weiteren Dämpfer für den selbsternannten Auto-Verstecker, Herrn Joachim Klaus Gehrke: Vollständige Rückzahlung der einkassierten 287,50 EUR, da Parkräume KG keine Angaben zu dem Fahrer machen konnte und hierzu beweisbelastet war und ist. (AG München 415 C 7505/10). Auch hier wehrte sich die Parkräume KG mit Händen und Füßen und jammerte mit einer Gehörsrüge rum, welche mit Beschluss vom 12.09.2010 abgewiesen wurde. So viel uns bekannt ist, gibt es nunmehr allein in München mehr als 50 (!) gerichtliche Entscheidungen, wonach Parkräume KG zur Rückzahlung wegen ungerechtfertigter Kosten verurteilt wurde. Vom AG Berlin werden in Kürze weitere bittere Pillen für die Parkräume KG kommen. Aber unserem lieben Herrn Gehrke ist dies ja eh alles egal (Originalspruch: Ist doch alles rechtmäßig, warum die Aufregung ?!). Au weh, da leidet jemand gehörig unter Realitätsverlust. Oder ist Herr Gehrke selbst Opfer eines Professors + ehemaligen Hiwis geworden ? Egal, bald kommt neue Post von der Staatsanwaltschaft.

Was tun, wenn eine Rechnung der Parkräume KG kommt

Wie unsere Leser verstärkt berichten, verschickt die Parkräume KG Rechnungen an solche Fahrzeughalter/innen, die ihr Auto wiedergefunden haben OHNE GELD gezahlt zu haben. An dieser Stelle erst einmal Gratulation. Das freut uns sehr und wenn wir dazu beigetragen haben noch umso mehr.

Doch zum Thema: In den meisten Fällen wird  eine Rechnung über xxx,xx € verschickt, darüber gedruckt steht "Fälligkeit: Netto-Betrag" sowie "Forderung wurde vom Rechnungsempfänger abgetreten, die Rechnung ist an den Parkplatzeigentümer adressiert. Außerdem liegt dem Schreiben eine Rechnung bei, direkt an den Fahrzeughalter/in adressiert, über circa 17.85 € auf Grund der Kosten für Halterermittlung und Einschreiben.

Was ist zu tun, wenn Sie  solch eine Rechnung erhalten?

Wir können Sie beruhigen. Sie können die Rechnungen ignorieren oder eine Mitteilung schreiben, dass Sie nicht der/die Fahrerin waren und nur die Halterin sind und es sich Ihrer Kenntnis entzieht wer das Auto zum damaligen Zeitpunkt hatte. PRKG muss beweisen, wer das Auto dort geparkt hat und kann die überhöhte Forderung nicht automatisch an den Halter/in weiterreichen.

Zum rechtlichen Sachverhalt hier ein Auszug aus dem Interview mit Herrn Rechtsanwalt Emil Kellner:

RA Emil Kellner: Oft wird das Auto nur wenige hundert Meter weiter am Strassenrand abgestellt. In diesem Fall kann man natürlich sofort das Auto mitnehmen. Sofern man nicht selbst das Auto geparkt hat, ist man der PARKRÄUME KG nicht zu einem Schadenersatz verpflichtet. Auf Privatparkplätzen kann nämlich grds. nur der Fahrer in Anspruch genommen werden, es gibt keine Halterhaftung. Zu beachten ist weiter, dass es keine Verpflichtung gibt gegenüber der PARKRÄUME KG irgendwelche Angaben zu dem Fahrer zu machen.

Staatsanwaltschaft Essen ermittelt gegen Parkräume KG wegen gewerbsmäßiger räuberischer Erpressung!

Nach Göttingen, Weimar hat die Parkräume KG in Essen zugeschlagen und wieder gnadenlos abgezockt. Nun hat die Staatsanwaltschaft Essen gegen Parkräume KG und Herrn Joachim K. Gehrke wegen Erpressung, bzw. wegen gewerbsmäßiger räuberischer Erpressung ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Einzelheiten unter:

Parkräume KG weiter auf Abzocke-Tour in Weimar !

Nach Göttingen setzt die Parkräume KG ihre Abzocke-Tour quer durch Deutschland fort und zockt nun in Weimar ab. Mehr dazu unter: http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/Berliner-Firma-zockt-nun-auch-in-Weimar-ab-803530517

Vorsicht ! Parkräume KG macht Jagd auf Oktoberfest-Besucher !

Wie wir von mehreren Opfern erfahren konnten, macht die Abschlepp-Mafia des Herrn J.K. Gehrke gezielt Jagd auf Wiesn-Besucher und lässt auf dem REWE-Parkplatz in der Alramstr. 14 in München täglich durch den Abschleppdienst P. GmbH aus Augsburg abschleppen. Also, am besten diesen Parkplatz und Geschäfte grds. meiden, die mit der Abschlepp-Mafia des Herrn Gehrke (Status:noch nicht rechtskräftig vorbestraft) zusammenarbeiten. Zur Wiesn-Zeit einfach mal wieder schön fette Beute machen, so kennen wir unseren lieben Herrn Gehrke !

Polizei stoppt Parkkrallen-Aktion der Parkräume KG in Göttingen. Fahrzeug des Geschäftsführers der Parkräume KG durch Staatsanwaltschaft beschlagnahmt !

Derzeit ohne fahrbaren Untersatz (5er BMW, tiefergelegt und Monsterbreite Alufelgen) ist uns lieber Herr Gehrke unterwegs. Nach einer üblen Parkkrallen-Aktion in Göttingen (119 € her oder die Parkkralle bleibt dran!) riefen mehrere Opfer die Polizei zu Hilfe, welche daraufhin die Abzocke-Aktion der Parkräume KG beendete. 
Um dem üblen Treiben der Parkräume KG Einhalt zu gebieten, wurde desweiteren gleich das Auto des Herrn Joachim K. Gehrke zur Sicherheit beschlagnahmt, da sich in dem Fahrzeug noch weitere Parkkrallen befanden. 

So berichtet die Polizeisprecherin Jasmin Kaatz: “ Gegen 17.15 Uhr trafen unsere Beamten am Siekweg ein und fanden noch drei Autofahrer mit Parkkralle am Auto vor. Die Beamten haben sich ausführlich informiert und dann die Aktion der Parkräume KG beendet. Das Fahrzeug des Geschäftsführers wurde beschlagnahmt, in ihm befanden sich noch weitere Parkkrallen, Hinweisschilder und Erfassungsbögen. Er selber wurde nach Feststellung der Personalien freigelassen. 
Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Joachim K. Gehrke wegen gewerbsmäßiger räuberischer Erpressung, Nötigung und versuchter Freiheitsberaubung eingeleitet, das ist auch bei der Staatsanwaltschaft anhängig.” 
Weitere Einzelheiten unter: http://www.extratip-goettingen.de/lokales/siekwegkrieg-mit-paerk-kraellen.html. Unser lieber Herr Gehrke, bewaffnet bis an die Zähne mit Parkkrallen um Göttingen unsicher zu machen.
Und jetzt steht er selbst ohne Auto da !

Amtsgericht München verurteilt Parkräume KG rechtskräftig zur Rückzahlung wegen Abschlepp-Abzocke am Güterbahnhof-Ostbahnhof in München !

Mit Urteil vom 02.08.2010 des AG München wurde der Abschlepp-Abzocke der Parkräume KG wieder ein Riegel vorgeschoben. Bei dem Fall liegt der Vorgang schon mehrere Jahre zurück. Da das Opfer aber dann durch Medienberichte auf die Klagemöglichkeiten aufmerksam wurde, hat es die Chance genutzt durch eine Klage einen Großteil des Geldes zurückzuerhalten.
Erfolgreich, denn die Abschlepp-Mafia des Joachim K. Gehrke kassierte auf dem Güterbahnhof des Ostbahnhofs in München gnadenlos 273,70 € ab und muss nun nach dem rechtskräftigen Urteil des AG München 178,70 € zurückbezahlen (Az.: 474 C 7108/10). Lediglich reine Abschleppkosten in Höhe von 95,00 € netto befand das Gericht als angemessen. Die Parkräume KG  wäre nicht die Parkräume KG, wenn sie nicht noch auch selbstverständlich die Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hätte, obwohl der Grundstückseigentümer vorsteuerabzugsberechtigt war. Die strafrechtliche Bewertung dieses Vorgangs wird die Staatsanwaltschaft München vornehmen.
Und das Beste am Schluss: Nach eigenem Vortrag der Parkräume KG im Prozess arbeiten noch einige Mitarbeiter der Parkräume KG in Oberhaching, so dass das AG München u.a. weiterhin auch wegen ihrer Niederlassung in Oberhaching zuständig war.
 
But, there is another thing: Wie wir weiter in Erfahrung bringen konnten, werden in Kürze mehr als hundert Zivil-und Strafverfahren aufgrund der eindeutigen Rechtsprechung gegen Herrn Joachim K. Gehrke und seiner Abschlepp-Mafia anhängig werden. Lieber Herr Gehrke, da werden Sie wohl noch den einen oder anderen genialen Juristen bzw. Theorie-Professor einstellen müssen. Aber unter uns, Herr Gehrke, wer hält es denn schon länger als nötig bei Ihnen aus ?

Jetzt auch Berlin ! Amtsgericht Berlin-Mitte verurteilt Parkräume KG rechtskräftig zur Rückzahlung wegen Abschlepp-Abzocke

Mit Urteil vom 05.08.2010 wurde nun Parkräume KG auch von dem Amtsgericht Berlin-Mitte zur Rückzahlung wegen weit überhöhter Abschleppkosten verurteilt. Von den einkassierten 219,50 € muss Parkräume KG 109,50 € zzgl. Zinsen zurückzahlen. Das Gericht hielt nur die reinen Abschleppkosten für zulässig und schätzte diese Kosten auf 110,00 €, Amtsgericht Berlin-Mitte 13 C 81/10 Urteil vom 05.08.2010. Die genaue Urteilsbegründung kann unter “Urteile zum Download” eingesehen werden.

Mensch, so ein Mist, lieber Herr Gehrke ! 2010 ist wirklich nicht Ihr Jahr. Erst so einen spitzenmäßigen Umzug nach Berlin mit allen 007-Tricks hingelegt und dann entscheiden die Richter in Berlin auch gegen Sie. Und sehr bald wird das OLG München strafrechtlich über Ihre persönliche Zukunft urteilen. Genießen Sie noch den Sommer, der Herbst wird dunkle §-Wolken über Sie bringen.

Parkräume KG muss wieder Federn vor dem Amtsgericht München lassen ! Amtsgericht München trotz Sitzverlegung der Parkräume KG zuständig.

“Man trifft sich immer zweimal im Leben”. Dieser Grundsatz gilt für Parkräume KG ganz besonders. Erst auf dem Parkplatz-Gelände der Parkräume KG und dann wieder vor dem Amtsgericht München. Für einen nicht abgeschlossenen Abschleppvorgang kassierten die Abschlepp-Abzocker des Herrn Joachim K. Gehrke satte 250,00 € noch vor Ort ein und müssen nun 160,00 € zurückbezahlen. Nach dem eindringlichen Hinweis des Richters: “Das Gericht hält derzeit beklagtenseits angefallene Kosten in Höhe von 90,00 € für angemessen, um die die vereinnahmte Summe von 250,00 € zu kürzen wäre”, knickte die Parkräume KG ein und stimmte dem Vergleichsvorschlag auf Rückzahlung von 160,00 € zu. Sehr wichtig ist weiter die Feststellung des Richters: “Das Gericht weist darauf hin, dass es aufgrund der Verurteilung des Geschäftsführers des Beklagten wegen Nötigung durch das Landgericht Augsburg weiter an seiner Zuständigkeit gem. § 32 ZPO festhält”.(AG München 461 C 6407/10 vom 26.07.2010). Dies bedeutet, dass grds. an dem Ort geklagt werden kann, wo die unerlaubte Handlung der Parkräume KG (hier München) begangen worden ist. Die virtuelle Firmensitzverlegung nach Berlin hat der Parkräume KG also nicht geholfen. Betroffene, die im Raum München von der Parkräume KG abgezockt worden sind, können also weiterhin in München Klage mit sehr guten Erfolgsaussichten einreichen.

Parkräume KG weiter im Abwärtsstrudel. Neue Niederlagen für den Abschlepp-Abzocker vor dem Amtsgericht München !

Die Herren und Damen der Parkräume KG wollten vor dem Amtsgericht München mal wieder ihre Späher-bzw. Überwachungskosten einklagen und haben erneut gar nichts bekommen. Der Richter des AG München urteilte: “ die Klägerin (Parkräume KG) hat gegen die Beklagte keinen Schadens-ersatzanspruch aus Besitzstörung. Es handelt sich um nicht zu ersetzende Vorhaltekosten. Es fehlt bereits an einem Schaden des Grundstückseigentümers.” (AG München 413 C 6201/10, Urteil vom 06.07.2010).

In einem ganz üblen Fall der Abzocke blieb Parkräume KG nichts anderes übrig, als die Klageforderung voll anzuerkennen: Eine Rentnerin, die noch nicht einmal parkte, musste 185,00 € bezahlen. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen wurde das Auto durch den Abschleppwagen der Firma P. blockiert und somit am Wegfahren gehindert. Vor dem Amtsgericht München sah es dann nicht so gut aus: Parkräume KG musste die Klage auf Rückzahlung der 185,00 € voll anerkennen. (AG München 453 C 31302/09, Anerkenntnisurteil vom 21.07.2010)

Und es geht munter weiter: Parkräume KG wurde am 06.07.2010 zur Rückzahlung von 197,50 € wegen zu hoher Abschleppkosten verdonnert. Das Gericht hielt nur reine Abschleppkosten von 90,00 €  für zulässig, während Parkräume KG satte 287,50 € abkassierte: “ Kosten der Grundstücksberechtigten durch Beauftragung der Beklagten (Parkräume KG)- also der Service für die Überwachung des Parkplatzes allgemein- sind von Falschparkern nicht zu erstatten”. (AG München 415 C 7504/10, Urteil vom 06.07.2010). Zusätzlich muss unser lieber Herr Joachim K. Gerhke die  gegnerischen außergerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von schmalen 1023,16 € berappen. Das tut weh. Mit dem Geld hätte sich Abschlepp-Guru und Laienjurist Gerhke doch zwei schöne Anzüge für die anstehenden Strafprozesse kaufen können. Macht nichts J. K. Gehrke ! Einfach mal den Ball flach halten !

Amtsgericht München stoppt Amoklauf der Parkräume KG ! Parkräume KG zur Rückzahlung von 246,00 € verurteilt.

Über einen besonders dreisten Fall der Abschlepp-Abzocke der Parkräume KG hat nun das AG München entschieden und Parkräume KG zur vollständigen Rückzahlung der abgenötigten Gebühr von 246,00 € verurteilt (AG München 472 C 8054/10, Urteil vom 17.06.2010). Man ist ja so einiges von den üblen Geschäftspraktiken des Herrn Joachim K. Gehrke gewohnt, aber bei diesem Abschlepp-Exzess kann man nur noch den Kopf schütteln: Die Mitarbeiter der Parkräume KG schreckten nicht davor zurück das Auto sogar mit dem im Auto (!) befindlichen Fahrer abzuschleppen und auf ein abgesperrtes Gelände zu verbringen. Vor dem Amtsgericht München meinte Parkräume KG doch tatsächlich irgendeinen Anspruch auf die erpressten 246,00 € haben zu können. Die Quittung für diesen Raubzug der Neuzeit kam postwendend: Verurteilung zur Rückzahlung der abkassierten 246,00 € ! Zusätzlich bekommen die Herren der Parkräume KG weitere Post von der Staatsanwaltschaft München u.a. wegen Nötigung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Lieber Herr Gehrke, was ist denn los mit Ihnen ? Haben Sie zu viele Western in Ihrer Kindheit gesehen oder wo liegt der Ursprung für so ein seltsames Verhalten ? Durften Sie nie im Fasching Sheriff spielen ?  Aber das können Sie ja bald den Richtern des OLG München erzählen, die über Ihre Sozialprognose (Knast oder Geldstrafe) urteilen werden. Viel Glück wünschen wir Ihnen da, vielleicht schreibt ja der werte Prof. Dr. Lorenz ein paar schlaue Zeilen dazu……

Weitere Schlappe für Parkräume KG vor dem Amtsgericht München ! Parkräume KG wegen Abzocke zur Rückzahlung von 195,00 € verurteilt.

Parkräume KG wurde in einem aktuellen Gerichtsprozeß wieder von dem Amtsgericht München in die Schranken gewiesen und zu einer deftigen Rückzahlung von 195,00 EUR verurteilt. Das Gericht hielt lediglich reine Abschleppkosten in Höhe von 95,00 EUR, zuzüglich eines Tiefgaragenzuschlages von 30,00 EUR für gerechtfertigt, während  Parkräume KG schamlos 320,00 EUR noch vor Ort einkassierte. AG München 461 C 34544/09, Urteil vom 11.06.2010. Diese und weitere unzählige Urteile gegen Parkräume KG unter der Rubrik “Rechtsprechungsübersicht “ und “Urteile zum Download”.

Berlin wehrt sich - mit Nepperschlepper.de Interview

Interessanter Bericht aus Berlin. Auch hier werden die Medien über die Neu-Berliner aus Oberbayern langsam aufmerksam. Herr Gehrke, wann bringen Sie das auf Ihrer Medienseite?




McDonalds Hagen kündigt Zusammenarbeit mit Parkräume KG; Parkplatz-Sheriff aus Augsburg zu hoher Haftstrafe verurteilt

Aufgrund des dubiosen Vorgehens des Außendienstmitarbeiters der Parkräume KG hat nun McDonalds in Hagen die Zusammenarbeit mit Parkräume KG eingestellt, so nachzulesen in: http://www.wdr.de/radio/wdr2/rhein_und_weser/555975.phtml

Jetzt hat es auch einen Abschlepp-Kollegen unseres Herrn Joachim K. Gehrke erwischt: Der berüchtigte Parkplatz-Sheriff Arthur S. wurde gestern von dem Landgericht Augsburg wegen mehrfacher gewerbsmäßiger Erpressung, Nötigung und Beleidigung zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. 

Tja, lieber Herr Gehrke, die Luft scheint nun dünn zu werden für Ihre Zunft. Je dünner die Luft desto niedriger der Widerstand denken Sie? Stimmt, aber da müssten Sie in Ihren alten Beruf als Flugzeug-Mechaniker zurück. Für uns gilt je dünner die Luft desto mehr machen wir Ihnen Flügel ;-)

Unter uns Herr Gehrke: Gute Sheriffs schleppen im Fasching ab und nicht auf Parkplätzen! Gilt auch für alte dickbäuchige Sheriffs.

Antrieb und Auftrieb wünschen wir Ihnen und viel Glück für Ihre Revisionsverhandlung vor dem OLG München ! http://www.abendzeitung.de/bayern/184893

Herr J. K. Gehrke, der Mann, der Montag bis Freitag nicht kann

Einem neuen TV-Beitrag des Bayrischen Fernsehens zufolge, ist es extrem schwierig unseren lieben Herrn Gehrke in seinen neuen Räumlichkeiten Friedrichstr. 88 in Berlin zu erreichen. Anfragen für eine Stellungnahme werden einfach nicht bearbeitet. Ja was ist denn da los, wo ist er denn ?
Liegt es vielleicht daran, dass Herr Gehrke im Excellent Business Center nur das sog. Virtual Office-Paket für schlappe 199,00 € im Monat angemietet hat ? http://www.excellent-bc.de/de/berlin-friedrichstrasse.php Sie sind erreichbar, auch ohne Büro ! Super Preis, super Service und voll bequem. Da muss man sich auch gar nicht in ein olles Büro reinsetzen und den weiten Weg aus München in Kauf nehmen. Briefe werden angenommen, 50 Anrufannahmen, sowie 1 Std. Sekretariatsservice sind sogar inklusive !

Und erst die Damen der Parkräume KG am Telefon der 01805-Parkräume-Nummer: Melden sich immer landestypisch berlinerisch mit einem herzlichen “Grüß Gott”, da ist wohl was bei der Schulung schiefgelaufen. Oda wa?

Früher nannte man so etwas Briefkastenfirma, da hört sich doch Virtual Office viel besser an.

Parkräume KG - TV-Bericht

MagmaTV sucht für die Sendung „Brisant" Menschen, die von unseriösen Abschleppdiensten auf Supermarktparkplätzen abgeschleppt und abgezockt worden sind.

Wenn Ihnen so etwas passiert ist und Sie Ihre Geschichte im Fernsehen erzählen möchten, dann haben Sie keine Scheu sich bei uns zu melden.

Sie erreichen uns telefonisch unter: 02233 - 9636 185

Oder per E-Mail: recherche@magmatv.de

 

Viele Grüße  MagmaTV

 

PS Watchblog: Herr Gehrke vielleicht was für Ihre Rubrik "Presse- und Medienspiegel"

http://www.parkraeume.de/media.php

Thema Kundenzufriedenheit

Relauncht und wieder vom Netz genommen und wieder da. Die neue Webseite der Parkräume KG.  Neue Kategorien wie “Presse und Medienspiegel” und  “Recht” ohne Inhalte – Herr Gehrke wir können Ihnen da gerne unter die Arme greifen. Bedienen Sie sich doch einfach in unserem Blog. Massenweise Urteile (leider gegen Sie) und Presseartikel (von uns für Sie)

Dies ist heute aber nicht unser Thema: Heute geht es um Service-Qualität und KUNDENZUFRIEDENHEIT.

Nicht die Kunden von denen Sie leider oder zumindest im Moment noch leben und die Sie abzocken,  sondern um Ihre AUFTRAGGEBER  denen Sie auf Ihrer neuen Webseite viel versprechen:

clip_image001 Als Ihr Dienstleister für Parkraummanagement nehmen wir Ihre Interessen wahr und befreien Sie von den Aktivitäten rund um die Entfernung widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge. An sieben Tagen die Woche, rund um die Uhr.

Rechnen wir nach ob Sie sich daran auch halten. Also Joachim Kevin eine kleine Textaufgabe:

Die Parkräume KG ist ein Servicedienstleister der 3.000 Objekte in ganz Deutschland überwacht. Die Firma hat laut Webseite 20 Mitarbeiter. Geht man davon aus das maximal 15 Mitarbeiter mit der Parkraumüberwachung tätig sind, der Rest ist Rechtabteilung, Telefondienst und Geschäftsführung.

Guter Service: Man verspricht einen Service von 24 Stunden an 7 Tagen die Woche. Geht man davon aus, dass jedes Objekt also bei guten Service mindestens alle 2 Stunden kontrolliert wird, sind das 1500 Objekte die Stunde. Macht also für jeden Außendienstmitarbeiter bzw. Key-Accounter 100 Objekte die Stunde. Machbar? Nicht wirklich.

Schlechter Service: Selbst wenn Sie nur einmal am Tag vorbeischauen, muss jeder Ihrer Mitarbeiter noch mindestens 8 Objekte die Stunde kontrollieren. Macht alle 7 Minuten ein neues Objekt. Machbar? Nicht wirklich! Schon gar nicht wenn abgeschleppt werden muss, dann ist der Mitarbeiter ja blockiert und kann nicht weiter kontrollieren. Nach einer halben Stunde muss er bei einem schlechten Service schon in der nächsten Stunde gleich 12 Objekte kontrollieren und so weiter.

clip_image003

Ihre einzige Rettung ist, dass Ihre KUNDEN nichts zahlen müssen, denn Sie bieten den einen schlechten Service ja zum Glück „kostenneutral“ an. Geholfen ist Ihren KUNDEN aber auch nicht. Warum so fragen Sie sich machen wir das? Weil auch Ihre potentiellen KUNDEN unsere Webseite besuchen (wissen wir) und das lesen werden. ´

Ihr Watch Team

Übringens Gratulation zum neuen Büro in der Friedrichstraße haben wir uns gleich ma anjekiekt

Feedback unserer Leser

Hallo,

erstmal ein Lob - Wunderbare Arbeit.

Mein Auto wurde in der ……..Parkplatz versetzt. Ich habe die Gegend abgesucht……auf jeden Fall werde ich klagen.

Am liebsten würde ich den Außendienstmitarbeiter windel-weich Prügeln - darf man aber nicht und eigentlich kann er dafür nichts (ob der ruhig schläft)

Ich habe da spaßeshalber angerufen und da sagte die Dame, wenn der Außendienstmitarbeiter am nächsten Tag hinkommen soll dann kostet das 23€ mehr und dann haben sie mich mehrmals angerufen und wollten dass ich ich da unbedingt noch hingehe und mein Auto freikaufe.

Ich habe sie nur noch gefragt ob sie weiß für was für eine Verbrecherfirma sie da arbeitet und da sagte sie sie kann nicht kündigen denn sonst bekommt sie kein Arbeitslosengeld. Naja zu Wort ließ sie mich auch nicht kommen, die hat nur geredet.  Folgende nummern kommen von da: 089-62299589 falls jemand die teure 0180 5005632 nicht mag.

Grüße aus Berlin

….

Parkräume expandiert

Unsere Freunde von der Parkräume KG scheinen sich neue Betätigungsfelder im Ausland zu suchen. Neben Berlin, was für einen gestandenen Oberbayern ja Ausland ist, nun auch ich Österreich, Schweiz und Italien.

Während der Firmensitz der Deutschen Konzernmutter scheinbar nach Berlin verlegt wurde, wird das internationale Geschäft weiterhin aus München  betrieben. Zumindest wird hier noch die Rufnummer angegeben.

 image

FAZ berichtet über Abschlepp-Abzocke

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet  über einen besonders dreisten Fall der Abschlepp-Abzocke aus Frankfurt, wo die Parkräume KG für Unfrieden sorgte. Parkräume KG hatte für eine Leerfahrt satte 250,00 € kassiert. Das Amtsgericht München las Herrn J.K. Gehrke und seinen Kumpanen die Leviten und verurteilte nun Parkräume KG zu einer Rückzahlung von 170,00 € (AG München 424 C 25850/09). Mehr dazu unter:http://www.faz.net/s/Rub8D05117E1AC946F5BB438374CCC294CC/Doc~E22BFA25D6C4F4049BDCD2E7434125142~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Frühjahrsputz bei der Parkräume KG

Scheinbar ist die beliebte Webseite der Parkräume KG vom Netz. Wer versucht die Webseite unter http://www.parkraeume.de aufzurufen erhält die Mitteilung „Hier entsteht in Kürze eine neue Webpräsenz“. Neben dem vermeintlichen Umzug vom Oberbayrischen nach Berlin wird jetzt auch die Webseite umgezogen. Wohin und warum fragen wir uns. Sind die Serverkosten zu hoch? Ist das Design veraltet? Ist das Impressum nicht korrekt?

Wir sind gespannt auf den „Relaunch“ in Kürze

http://www.parkraeume.de/

Staatsanwaltschaft Wiesbaden ermittelt gegen Parkräume KG

Nach dem Parkräume KG an einem Tag von einem REAL-Parkplatz mindestens 29 Autos abgeschleppt hat, ermittelt nun auch die Staatsanwaltschaft Wiesbaden gegen Parkräume KG wegen Nötigung. Mehr dazu unter:

http://www.wiesbadener-kurier.de/region/wiesbaden/meldungen/8690251.htm

Parkräume KG erneut zur Rückzahlung wegen Abzocke vom Amtsgericht München verdonnert !

Unsere Freunde der Parkräume KG aus Oberhaching bekommen wieder Post vom Amtsgericht München. Parkräume KG wurde in vier weiteren aktuellen Prozessen zur Rückzahlung wegen weit überhöhter Abschleppkosten verurteilt. Das Amtsgericht München setzt somit seine Rechtsprechung konsequent fort, wonach nur reine Abschleppkosten im Bereich von ca. 100,00 € zulässig und angemessen sind. In dem Verfahren AG München 412 C 1601/10 wurde auch geklärt, dass das Amtsgericht München für die Klage zuständig war. Tja, lieber Herr Gehrke, der geniale Supertrick mit Ihrem neuen Laden in Berlin (sitzt da überhaupt jemand?) die unangenehmen Klagen dort hinzulotsen, hat nicht so ganz geklappt…..

AG München 412 C 1601/10, PRKG zur Rückzahlung von 150,00 € verurteilt

AG München 424 C 27724/09, PRKG zur Rückzahlung von 130,00 € verurteilt

AG München 424 C 28850/09 PRKG zur Rückzahlung von 170,00 € verurteilt

AG München 474 C 25940/09, PRKG zur Rückzahlung von 266,50 € verurteilt

Zuständigkeit des Gerichts bei Klagen

Beachten Sie bitte, dass die Sitzverlegung der Parkräume KG nach Berlin bezüglich des Gerichtsstandes nicht hilft. Solange man den persönlich haftenden Komplementär mitverklagt, reicht dessen Wohnsitz nach AG München aus.

Siehe auch in der Rechtsprechungsübersicht (Link) "Urteil_Parkraume_Zustaendigkeit_Muenchen.pdf"

Parkräume in Essen und Berlin

…….auch meine Frau wurde heute Opfer der Parkräume KG. Sie parkte 2 Stunden auf dem Kundenparkplatz des „Netto“ (früher: PLUS)-Supermarktes an der Heinrich-Held-Straße in Essen.

Der Wagen wurde abgeschleppt zur Emmastr. im selben Stadtteil. Kostete 250 €, zahlbar sofort an den Außendienstmitarbeiter S…. A. der mit einem alten Opel, Kennzeichen:

UN-..- …76, vorgefahren war. Wir werden klagen!!!

Bleibt tapfer…

-------- EIN ANDERER LESER

danke für eure tolle Arbeit. Mein Auto wurde auf dem REWE-Parkplatz in der Pasteurstr. in 10407 Berlin abgeschleppt. Ich musste bezahlen, weil ich es nicht gefunden habe. Klage eingereicht.  Es stand in der Erich-Nehlhans-Str in 10247 Berlin. Ich hoffe, das hilft anderen Betroffenen.

….. uns hat es bei dem Netto-Parkplatz, Bröckenhoffstr. in Bottrop erwischt, wurden mit üblen Methoden zur Zahlung gezwungen. Sache unserem Anwalt übergeben und Strafanzeige gestellt !

Amtsgericht München erteilt Parkräume KG wieder eine Abfuhr wegen Abzocke !

In weiteren aktuellen Verfahren vor dem Amtsgericht München ist unser lieber Herr Gehrke mit seiner Abschlepp-Krake wieder grandios gescheitert. Parkräume KG wurde in allen Fällen erneut zur Rückzahlung wegen weit überhöhter Abschleppkosten verurteilt. Die Amtsrichter hielten nur reine Abschleppkosten von 100,00 € für gerechtfertigt, während Parkräume KG 250,00 € einkassierte.

So führt das Gericht in seiner Urteilsbegründung u.a. aus:” Das Gericht schätzt den Wert der Abschleppkosten auf 100,00 €. Ein weitergehender Anspruch steht der Beklagten (PRKG) nicht zu. Die weiteren von der Beklagten vorgetragenen Kosten dienen nicht der Schadensbeseitigung, sondern ausschließlich der Bearbeitung und außergerichtlichen Abwicklung des an die Beklagten abgetretenen Schadensersatzanspruches. Solche Ansprüche sind regelmäßig nicht zu ersetzen.”

In einem weiteren Verfahren hatte Parkräume KG  eine Parkkralle angebracht und kassierte für diese angebliche Vorbereitungsmaßnahme 167,20 € ab. Das Amtsgericht München verurteilte Parkräume KG nun zur vollständigen Rückzahlung mangels einer Rechtsgrundlage.

AG München 423 C 28719/09, PRKG zur Rückzahlung von 136,95 € verurteilt

AG München 412 C 28148/09, PRKG zur Rückzahlung von 135,00 € verurteilt

AG München 415 C 24770/09, PRKG zur Rückzahlung von 150,00 € verurteilt.

AG München 453 C 5893/09, PRKG zur Rückzahlung von 167,20 € verurteilt.

Diese und weitere aktuelle Urteile gegen Parkräume KG finden Sie in der Rechtsprechungsübersicht und in der Rubrik “Urteile zum Download”.

Da haben Sie sich mal wieder eine blutige Nase geholt, lieber Herr Gehrke (O-Ton: Es ist doch alles legal und rechtmäßig). Vor dem Amts- und Landgericht weht nun mal ein anderer Wind als auf Ihren so geliebten Parkplätzen.

Da tut Ihnen doch hoffentlich die Berliner Luft gut….

Parkräume KG zieht scheinbar nach Berlin

Jetzt ist die Parkräume KG bei uns in  der Hauptstadt angekommen, zumindest auf einem Briefkasten.

Die Türschilder, alles noch sehr provisorisch. Wollen wir hoffen, dass es ein Provisorium bleibt. Wir arbeiten dafür. Mach et jut – J.K.

image

image

image

Interview mit Rechtsanwalt Emil Kellner

pb(blogspot): Herr Rechtsanwalt Kellner, wie viele Mandanten vertreten Sie zur Zeit gegen PARKRÄUME KG ?

Rechtsanwalt Emil Kellner: Zur Zeit betreue ich 30 Mandanten , die auf verschiedenster Weise negative Erfahrungen mit PARKRÄUME KG gemacht haben. In allen Fällen geht es um unberechtigte Forderungen, die von PARKRÄUME KG geltend gemacht werden. Zum einen werden Kosten von PARKRÄUME KG eingetrieben, obwohl das Auto nicht abgeschleppt wurde, zum anderen werden viel zu hohe Abschleppkosten mit denkwürdigen Methoden noch vor Ort abkassiert.

pb(blogspot): Wir haben gehört, dass PARKRÄUME KG in Berlin  und Potsdam  aktiv ist und sogar ihren Sitz nach Berlin verlegen will, was ist davon zu halten?

Rechtsanwalt Emil Kellner: Das kann sein. Ich gehe davon aus, dass München für die PARKRÄUME KG ein zu heißes Pflaster geworden ist, da sie regelmäßig vor dem Amtsgericht und auch Landgericht unterliegen und in Berlin möglicherweise eine andere Rechtsprechung herbeisehnen. Man darf gespannt sein, wie die Berliner auf den "Service" der PARKRÄUME KG reagieren. Im Grunde genommen werden sich wahrscheinlich aber auch die Berliner Gerichte an der Münchener Rechtslage bzw. Rechtsprechung orientieren und die ist doch sehr eindeutig in letzter Zeit.

pb(blogspot): Was bedeutet das für bestehende Opfer wenn die PARKRÄUME KG Ihren Sitz eventuell nach Berlin verlegt?

Soweit ich in Erfahrung bringen konnte, hat PARKRÄUME KG nach wie vor ihre Niederlassung in Oberhaching, so dass das AG München weiterhin zuständig ist.

pb(blogspot): Grundsätzlich - wie sieht es rechtlich aus wenn das Auto gar nicht abgeschleppt wurde ?

Hierzu ist zu sagen, dass PARKRÄUME KG keinen Anspruch auf Bezahlung der sog. Vorbereitungskosten hat. Diesbezügliche Klagen von PARKRÄUME KG wurden und werden regelmäßig vor dem Amtsgericht München abgewiesen. In Betracht kommen allenfalls evtl. Kosten für eine Leerfahrt, sofern PARKRÄUME KG nachweisen kann, dass nur aufgrund des Falschparkens dieses Autos der Abschleppdienst gerufen werden musste. Dazu gibt es auch ein Urteil des AG München, welches die Kosten für eine Leerfahrt auf ca. 45 EUR geschätzt hat.

pb(blogspot): Und wenn abgeschleppt wurde ? Lohnt es sich dann zu klagen?

RA Emil Kellner: Sofern berechtigt abgeschleppt wurde, so dürfen nach der rechtskräftigen Entscheidung des LG München nur die reinen Abschleppkosten berechnet werden. Diese betragen in der Regel nur 85,00-100,00 EUR. PARKRÄUME KG dagegen berechnet zumeist Gebühren von 250 EUR und mehr,  da sie unberechtigterweise ihre Servicekosten wie Überwachung, Dokumentation oder eine Fahrkostenpauschale in Rechnung stellt. In diesen Fällen empfehle ich meinen Mandanten auf Rückzahlung zu angemessenen Abschleppkosten zu klagen. Die Erfolgsaussichten sind als sehr gut einzustufen, da das AG München nun eine einheitliche Rechtsprechungs-Linie gegen PARKRÄUME KG fährt und PARKRÄUME KG regelmäßig zur Rückzahlung verurteilt.

pb(blogspot): Was empfehlen Sie, wenn PARKRÄUME KG im Besitz des Autos ist und die Herausgabe ohne sofortige Bezahlung verweigert?

RA Emil Kellner: Wenn man das Auto dringend benötigt und daher leider gezwungen ist zu zahlen, sollte man für einen späteren Gerichtsprozess nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung bezahlen und sich dies auf der Quittung von PARKRÄUME KG schriftlich vermerken lassen bzw. mit einem Zeugen den Vorbehalt erklären. Selbst wenn man nicht ausdrücklich unter Vorbehalt bezahlt hat, sind die gerichtlichen Erfolgsaussichten gut, da die Gerichte grds. eine Zwangslage annehmen, die als Vorbehalt gewertet wird.

Als Alternative bietet sich an, mit einer einstweiligen Verfügung auf Rückgabe des Autos zu klagen. Auch hier ist PARKRÄUME KG neulich vor dem AG München klar unterlegen. In Einzelfällen hat auch die Polizei helfen können, in der Regel nimmt sie eine Anzeige wegen Nötigung bzw. Erpressung auf.

pb(blogspot): Wie verhält man sich, wenn man das Auto wieder findet?

RA Emil Kellner: Oft wird das Auto nur wenige hundert Meter weiter am Strassenrand abgestellt. In diesem Fall kann man natürlich sofort das Auto mitnehmen. Sofern man nicht selbst das Auto geparkt hat, ist man der PARKRÄUME KG nicht zu einem Schadenersatz verpflichtet. Auf Privatparkplätzen kann nämlich grds. nur der Fahrer in Anspruch genommen werden, es gibt keine Halterhaftung. Zu beachten ist weiter, dass es keine Verpflichtung gibt gegenüber der PARKRÄUME KG irgendwelche Angaben zu dem Fahrer zu machen.

pb(blogspot): Macht sich die PARKRÄUME KG strafbar mit ihrer Vorgehensweise?

RA Emil Kellner:  Der Geschäftsführer der PARKRÄUME KG ist bereits im Dezember 2009 wegen mehrfacher Nötigung in zweiter Instanz vor dem LG Augsburg zu einer erheblichen Geldstrafe verurteilt worden. Da PARKRÄUME KG und die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt haben, muss nun das OLG München entscheiden. Sofern der GF der PARKRÄUME KG rechtskräftig vorbestraft verurteilt werden sollte, so dürfte sich das Geschäftsmodell der PARKRÄUME KG in dieser Form dann erledigt haben. In München ist wegen mehr als hundert Anzeigen wegen Nötigung auch die Anklage wegen Nötigung zugelassen worden. Betroffene haben die Möglichkeit die jeweilige Vorgehensweise der PARKRÄUME KG von der Staatsanwaltschaft strafrechtlich überprüfen zu lassen.

pb(blogspot): Herr Kellner, wir danken Ihnen für dieses Interview

-------------

Weitere heftige Niederlagen für Parkräume KG vor dem Amtsgericht München !

Die Niederlagenserie der Parkräume KG vor dem Landgericht und Amtsgericht München setzt sich auch im neuen Jahr nahtlos fort. PRKG wurde wie im Vorjahr wieder zur Rückzahlung wegen zu hoher Gebühren bzw. soweit uns bekannt erstmals zur sofortigen Herausgabe des Autos verurteilt. Geradezu sensationell ist, dass PRKG letzte Woche eine Klage auf Rückzahlung wegen zu hoher Gebühren vor dem Amtsgericht München vollumfänglich anerkannt hat. Das Amtsgericht München setzt somit seine Rechtsprechung konsequent fort, dass PRKG allenfalls reine Abschleppkosten verlangen darf (ca. 85-100 €). Wer also schon von PRKG zur Kasse gebeten worden ist, hat nun beste rechtliche Chancen einen Großteil seiner Kosten vor Gericht zurückzubekommen! Wie man sich am besten rechtlich gegen PRKG wehrt, wird uns Rechtsanwalt Emil Kellner in Kürze in einem Interview erläutern.

Haben sich denn alle gegen Sie verschworen, liebster Herr Gehrke? Zur Zeit läuft aber auch alles schief in der juristischen Abteilung und das wohl mit erheblichen Auswirkungen auf Ihr Business-Modell.

Erst die zweitinstanzliche strafrechtliche Verurteilung wegen mehrfacher Nötigung (letzte Chance vor dem OLG München), dann die rechtskräftige Entscheidung des LG München I (nur reine Abschleppkosten sind zulässig) und dann entscheidet das böse AG München auch immer gegen Ihr PRKG-Baby. Und zu guter Letzt kommen auch noch die Staatsanwälte aus mehreren Bundesländern, die unerbittlich Jagd auf Sie machen, obwohl  doch der Herr Professor Lorenz geschrieben hat, dass alles rechtmäßig und legal sei. Wie gemein die alle sind!

Irgendwie spürt man, dass in Oberhaching am Kolpingring 18 bald die Lichter ausgehen werden. Dürfen wir dann kommen und ein paar Kerzen vorbeibringen ? Aber jetzt zu den Fakten:

PRKG zur Rückzahlung von 170,00 € verurteilt: AG München 413 C 28540/09

PRKG zur Rückzahlung von 407,58 € verurteilt: AG München 473 C 9571/09

PRKG zur Rückzahlung von 129,70 € verurteilt: AG München 422 C 18218/09 (Anerkenntnisurteil)

PRKG zur Rückzahlung von 136,95 € verurteilt: AG München 423 C 28719/09

PRKG zur Rückzahlung von 135,00 € verurteilt: AG München 412 C 28148/09

PRKG zur Herausgabe des Autos verurteilt, Widerklage der PRKG auf Zahlung von 848,11 € nur in Höhe von 299,88 € begründet: AG München 461 C 9258/09

PRKG zur sofortigen Herausgabe des Autos verurteilt: AG München 451 C 31743/09.

Diese und weitere Urteile gegen PRKG finden Sie in der Rechtsprechungsübersicht bzw. in “Urteile zum Download”.

Achtung ! Hier legt sich Parkräume KG auf die Lauer !

Folgende Objekte werden von der Parkräume KG  in München “betreut”:

REWE Grafinger Str. 27, 81671 München

REWE Alramstr. 14, 81371 München

REWE Untermenzingerstr. 71, 80997 München

REWE Fürstenrieder Str. 57, 80686 München

Laden-Passage Hugo-Weiss-Str. 2-8, 81827 München

Edeka, Aktiv-Markt Wieland, Balanstr. 105, 81549 München

Schindelar Center Autoverwertung Süd, Bodenseestr. 275, 81249 München

Edeka, Nah & Gut, Schönstr. 126, 81543 München

GVG, Grundstücksgesellschaft, Orleansstr. 56-60, 81667 München

FIT STAR Fitness Studio, Kistlerhofstr. 79, 81379 München

Achten Sie unbedingt auf die Einhaltung der zulässigen Parkzeit, ansonsten droht große Gefahr von der Abschlepp-Krake abgezockt zu werden.

Schicken Sie uns bitte eine email, wenn Sie weitere Firmen kennen, die (noch) mit Parkräume KG zusammenarbeiten.