Weitere Auftraggeber der Parkräume KG zur Rückzahlung wegen Abschlepp-Abzocke verurteilt ! Klinikum Bogenhausen München und REWE drohen erhebliche Rückforderungen

Zwei weitere Auftraggeber der Parkräume KG müssen jetzt nach zwei wegweisenden Urteilen des AG München für die Abzocke der Parkräume KG haften. Das AG München verurteilte beide zur Rückzahlung, da nur Abschleppkosten von 120,00 € zulässig sind. Dem Klinikum Bogenhausen und der REWE drohen nun Rückforderungen von Abschlepp-Opfern im sechsstelligen Euro-Bereich.
AG München Urteil vom 05.07.2013, Az. 452 C 25253/12 ; AG München Urteil vom 17.07.2013, Az. 452 C 25254/12. Betroffene, die für das Abschleppen mehr als 120,00 € bezahlt haben, sollten unter Hinweis auf diese Urteile zur Rückzahlung auffordern, anderenfalls einen Rechtsanwalt beauftragen. Mehr dazu auch unter:http://www.ovb-online.de/bayern/gericht-abschleppdienst-haken-3027686.html.