Amtsgericht Berlin Mitte: Parkräume KG muss zurückzahlen !

Die üblen Machenschaften der Parkräume KG werden auch in Berlin nicht mehr toleriert: Das AG Berlin-Mitte verdonnerte jetzt die Parkräume KG zu einer Rückzahlung von 162,50 € zzgl. Zinsen. Zulässig waren nach Ansicht der Richterin nur 125,00 € an reinen Abschleppkosten, während die Abschlepp-Mafia der Parkräume KG 287,50 € einkassierte. (AG Mitte 2 C 434/10, Urteil vom 22.03.2011).

Parkräume KG kassiert behinderten Rentner ab !

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.muenchen-abschlepper-kassieren-behinderten-rentner-ab.5f4f622b-51fd-409a-a39b-97d733afd871.html

Abzocke mit der Telefonhotline der Parkräume KG

Uns erreichen immer mehr Zuschriften von Betroffenen, die Rechnungen, Mahnungen und weitere Schreiben von der Parkräume KG erhalten haben, ohne dass auf die kostenpflichtige 01805-Nummer hingewiesen wurde. Bei Anruf der ”Servicenummer” von Parkräume KG fallen nämlich bis zu 42 ct/min an Telefongebühren an. Zweimal abzocken scheint für die Parkräume KG kein Problem zu sein. Auch auf vielen Hinweisschildern der Parkräume KG finden sich keine Preisangaben zu der kostenpflichtigen Hotline (siehe Bild unten). Die Bundesnetzagentur verfolgt im Interesse des Verbraucherschutzes u.a. auch Verstöße wegen fehlender Preisangaben. Beschwerden wegen Rufnummernmissbrauch werden von der Bundesnetzagentur angenommen unter: http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1911/sid_ACAE33D59683F02FAEEB4E3EDD812D59/SharedDocs/Downloads/DE/BNetzA/Verbraucherservice/RufnummernmissbrauchSpamDialer/MitteilungRufnummernPreisepdf.html?nn=64500.

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Parkräume KG muss wieder zurückbezahlen !

In zwei weiteren aktuellen Fällen ist die Parkräume KG wegen weit überhöhter Abschleppgebühren von dem Amtsgericht München zur Rückzahlung verurteilt worden. Das Amtsgericht München hielt nur reine Abschleppkosten von 120,00 € für rechtmäßig, während die Abzocker der Parkräume KG schamlose 250,00 € bzw. 297,50 € einkassierten. (AG München 473 C 24676/10, Urteil vom 15.03.2011; AG München 473 C 24677/10, Urteil vom 15.03.2011). In Kürze erwarten wir Entscheidungen des Landgerichts München. Es ist auch hier mit Verurteilungen der Parkräume KG zu rechnen.

Amtsgericht Berlin-Mitte verurteilt Parkräume KG wieder zur Rückzahlung !

Mit Urteil vom 03.03.2011 verurteilte das AG Berlin-Mitte die Parkräume KG zur Rückzahlung von 130,00 €. Das Gericht hielt nur reine Abschleppkosten von 120,00 € für zulässig. Die Parkräume KG hatte dagegen 250,00 € einkassiert. (AG Berlin Mitte 25 C 196/10). Die genaue Urteilsbegründung nachzulesen unter: Urteile zum Download.