Die Bilanz 2008

Kurz vor Jahresabschluss noch eine Bilanz unserer Bemühungen: Wir hatten circa 9.000 Besucher auf dem Blog, haben 400 E-Mails erhalten, haben 37 x Feedback erhalten dass Anzeige erstattet wurde, haben 6 x TV-Print Beiträge unterstützt, wurden 1 x von der Parkräume KG bedroht und machen weiter.

Parkräume KG zahlt zu unrecht geforderte “Gebühren” für Parkkralle bzw. den Vorbereitungskosten zurück !!!

Auf freundlichen Hinweis des Anwalts eines Opfers, dass überhöht abgerechnet wurde und mit Klage wegen Betruges gedroht wird, hat die Parkräume KG sich entschuldigt und den geforderten Betrag zurückbezahlt. Angeblich handelt es sich um einen “Fehler”.

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Scheinbar hat die Parkräume KG, insbesondere der Geschäftsführer Joachim K. Gehrke, Angst vor weiteren Klagen.

Herrlich sagen wir da und können allen “Parkkrallen-Opfern” empfehlen das Geld unter Bezugnahme auf dieses Schreiben zurückfordern, ansonsten die Einschaltung eines Anwaltes bzw. eine Strafanzeige wegen Betruges ankündigen.

Das Anschreiben des Anwalts und die Antwort der PRKG finden sich hier zum Download im PDF-Format. Download

Nachtarbeit für Joachim K. Gehrke im Olympiadorf

Es gibt wieder neues von Parkräume KG. Diesmal zeigt Herr Gerhrke wahrlich olympisches Durchhaltevermögen. Wird wahrscheinlich auch seinem Bauch zugute kommen.

Lesen Sie selbst:

“am 17.11.2008 suchte ich einen Kunden im Olympiadorf (Helene-Mayer-Ring) auf und lieferte dort verschiedene Gegenstände an, diese wurden anschließend in der Wohnung des Kunden installiert. Ich wurde Opfer von Herrn Gehrkes Abzockmethode.

Dabei parkte ich auf der zum Haus gehörenden Anlieferfläche um 20:15 Uhr abends, dies hatte ich bereits am 01.10. beim Hausmeister erfragt, dieser meinte, daß das in Ordnung gehen würde. 

Um 21:45 wollte ich nach erledigtem Auftrag heimfahren. Dabei stellte ich noch in Gegenwart meines Kunden fest, daß an dem Fahrzeug eine Parkkralle angebracht war. Sodann eilte auch gleich Herr Gehrke, Fa. Parkräume, herbei und erörterte mir, daß er die Parkkralle nur gegen sofortige Zahlung von Geld entfernen würde.  Daraufhin teilte ich mit, daß ich kein Geld mitführe und forderte ihn tauf, unverzüglich die Parkkralle zu entfernen.

Er lehnte dies ab und verwies auf die angebrachten Schilder, welche eine falsche Firmenbezeichnung und Sitz aufweisen (Schlepp & Co., Oertlinweg). Auf meine Nachfrage, wer er sei und wo die Firma ihren Sitz hat, bekam ich als Antwort: "Das geht Sie nichts an !"  Auf den Hinweis, daß ich für einen Bewohner der Anlage tätig gewesen bin, wurde Herr G. aggressiv und sagte, daß ihn das nicht interessiert und sein Auftraggeber die bayerische Hausverwaltung der Schörghuber Gruppe sei und ich gar nicht versuchen bräuchte, gegen diese rechtlich vorzugehen (Anm.:  Denn diese Neu-Reichen mit ihrem ererbten Vermögen haben immer Recht in Deutschland).  Ich teilte nochmals mit, daß ich kein Geld dabei habe und er mir eine Rechnung ausstellen lassen solle.

Dies lehnte er ab. Ich wies ihn darauf hin, daß dies Nötigung sei, worauf er sich umdrehte und mit den Worten "Wenn Sie das so sehen, dann gehe ich und Ihr Auto wird abgeschleppt" davonlief.   Der Abschleppwagen fuhr indes vor.

Ich fragte nach, wieviel es kosten soll, worauf mir 229,08  Euro als Auskunft gegeben wurde, ich wies nochmals darauf hin, daß ich nicht so viel Bargeld mitführe. Darauf sagte er, das sei mein Problem, aber er würde auch EC Karte akzeptieren. Inzwischen war er sichtlich aggressiv geworden.

Mein Kunde verfolgte die gesamte Szene ungläubig. Ich stimmte einer EC Zahlung wider meinen freien Willen zu und begleitete Herrn G. zu seinem BMW. Die EC Zahlung wurde mit PIN (Anm.:  Herr Gehrke weiß, was er tut, da diese Zahlung nicht mehr widerrufen werden kann, wie mir zu meinem Leidweisen zwischenzeitlich meine Bank mitteilte) durchgeführt und er verlangte zusätzlich eine Unterschrift auf dem Beleg von mir.  Ich unterzeichnete und brachte den Vermerk "Unter Vorbehalt bezahlt" an, woraufhin Herr Gehrke ausrastete und sichtlich erregt erwiderte "Das nehme ich nicht an".  Ich musste erneut die Kopie des Belegs unterzeichnen und erhielt dann eine Quittung, welche auf 17.11.06 (!) datiert ist und keinerlei detaillierte Kosten ausweist.  Herr Gehrke entfernte daraufhin die Parkkralle von meinem Fahrzeug, zwischenzeitlich traf eine Polizeistreife ein.

Die Polizei stellte sofort die Personalien des Herrn Gehrke fest, weiterhin entfernte Herr Gehrke von einem weiteren Fahrzeug eine Parkkralle, obgleich dessen Besitzer nicht bezahlen musste, die lapidare Rechtfertigung dafür:  "Den VW-Bus können wir nicht abschleppen". Es wird also mit zweierlei Maß gemessen, was nochmehr die offenkundige Unseriosität dieser Firma Parkräume unterstreicht. Wo man schnell abzocken kann, wird abgezockt.

Nach Rücksprache mit den Polizeibeamten begab ich mich auf die Dienststelle und erstattete unverzüglich Anzeige  wegen Nötigung  gegen Herrn Gehrke. Weitere 2 Betroffene, deren Autos "verschwunden" waren, sammelten sich auf der Dienststelle. Es wurden alleine an diesem Abend im Olympiazentrum mindestens 3 Personen Opfer dieser Machenschaften.

Am 18.11.2008 versuchte ich sofort, die Kartenzahlung über meine Bank zu widerrufen. Diese teilte mir nach Prüfung mit, daß dies nicht möglich sei, und ich mein Geld zivilrechtlich einfordern müsste (was wegen der Korruption bei solchen im schriftlichen Verfahren entschiedenen Zivilprozessen keinen Sinn macht). Weitere Maßnahmen bei der Bank und dem Zahlungsverkehrsbeteiligten blieben erfolglos. 
Ich habe mich auch bei der Bayerischen Hausverwaltung beschweren wollen, hier sagte mir der zuständige Hausverwalter doch glatt am Telefon, der Vorfall interessiere ihn nicht !

Ich werde die Angelegenheit nun meinem Rechtsanwalt übergeben. Ich kann nur hoffen, daß Herr G. demnächst eine andere Sorte von Gebäuden von innen kennenlernen wird und diese meiner Meinung nach unseriöse Firma ein für alle mal zugesperrt wird, von Amts wegen. Sehr Informativ ist ja auch der Mißbrauch nicht existierender Firmennamen für eine angeblich so gefragte Internationale (!) Managementberatung des Herrn G. (Bei einer Einzelfirma gibt es keinen Komplementär), offenbar scheint diese doch nicht so gut zu laufen, denn sonst hätte er derartige kriminelle Machenschaften nicht nötig. Die Euphemismen über seine Geschäftsbeziehungen gefallen mir auch sehr gut, da steht doch tatsächlich etwas von Fairness und gegenseitiger Akzeptanz. “

Die Verbraucherzentrale Hamburg schreibt folgendes zu diesem Thema:

 

Schluss mit dem Abschlepp-Nepp!  Zahlungsaufforderungen privater Abschleppunternehmen zurückweisen. Sie haben Ihr Fahrzeug auf einem (leeren) Großparkplatz (z.B. bei einem Supermarkt oder bei einer Behörde) abgestellt und es wurde abgeschleppt? Sie sollen für das Abschleppen 145,00 € (nachts: 174 €) oder für die „Vorbereitung zum Abschleppen“ 55,68 € oder mehr zahlen? Ihr Fahrzeug sollen Sie erst dann wieder erhalten, wenn Sie die Rechnung gezahlt haben?

Kein Grund zur Panik: Die Rechtslage
Die Rechtslage in diesen Fällen ist eindeutig. Wer ohne die Zustimmung des Besitzers oder Eigentümers eines Grundstücks auf dessen Privatgrund ein Fahrzeug abstellt, begeht eine Besitzstörung (§ 858 BGB). Dies gilt für den Parkplatz auf Ihrem Grundstück ebenso wie für Parkplätze vor Supermärkten, Geschäften, Behörden, Krankenhäusern usw. Gegen diese Besitzstörung kann man sich wehren, zum Beispiel mit der Aufforderung, das Fahrzeug wegzufahren. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es (als letztes Mittel) auch möglich, das Fahrzeug abschleppen zu lassen (sog. Selbsthilferecht). Wer den Abschleppwagen ruft, muss dann erst einmal die Abschleppkosten zahlen und kann diese vom Besitzstörer ersetzt verlangen.

Die unzulässigen Praktiken der privaten Abschleppunternehmen
Die privaten Abschleppfirmen gehen so vor: Sie lassen sich von den Grundstücksbesitzern die Ansprüche auf Schadensersatz abtreten. Dies geschieht aufgrund von Verträgen zwischen den Grundstücksbesitzern und den Abschleppunternehmen schon bevor Sie überhaupt daran dachten, Ihr Fahrzeug „widerrechtlich“ abzustellen. Dieses Vorgehen der Abschleppunternehmen ist aber aus mehreren Gründen u n z u l ä s s i g. Da sich die Abschleppunternehmen das Selbsthilferecht der Grundstückbesitzer unabhängig vom Einzelfall abtreten lassen und in deren Namen tätig werden, wird die Notwendigkeit des Abschleppens im Einzelfall nicht überprüft. Außerdem verteilen die Abschleppunternehmen häufig Überweisungsträger an den Windschutzscheiben der geparkten Autos, mit denen sie Kosten für die Vorbereitung zum Abschleppen geltend machen, obwohl diese tatsächlich noch gar nicht eingeleitet wurden (der Abschleppwagen wurde noch gar nicht gerufen) .
Unser Tipp:
Zahlen Sie die Abschleppkosten nicht oder nur zum Teil (€ 110,-- für das Abschleppen + € 10,-- Standgebühr/ Tag sind nach Ansicht des Landgerichts gerechtfertig) nachdem Sie geprüft haben,
· ob die Schilder, die auf das Abschleppen bei unrechtmäßiger Benutzung des Parkplatzes hinweisen, gut sichtbar angebracht sind.
· ob das Vorgehen auf Grund von Unverhältnismäßigkeit unzulässig war (Wagen wurde nach Ladenschluss auf dem Kundenpark abgestellt und vor Ladenöffnung abgeschleppt).
· ob eine wirksame Abtretung vorliegt bzw. lassen Sie sich diese vorlegen („sonst könnte ja jeder kommen!). Es wurde schon berichtet, dass ein Unternehmen die erteilte Befugnis des Eigentümers weit überschritten hat (z.B. wenn er nachts abschleppt, es aber nur am Tage darf).
· ob überhaupt individuelle Vorbereitungsmaßnahmen zum Abschleppen getroffen wurden bzw. bestreiten Sie das solche getroffen wurden.
· ob Sie als Fahrzeughalter das Fahrzeug selbst geparkt haben. Wenn nicht, weisen Sie darauf hin, dass Sie nicht der richtige Anspruchsgegner sind (eine Auskunftspflicht, wer das Fahrzeug gefahren hat, trifft Sie nicht).
LG Hamburg vom 06.02.06 (Az. 318 S 111/05 und 316 C 119/05): Der Kfz-Halter haftet, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, nicht für das Verhalten des Fahrers, der das Kfz unberechtigt auf einem Privatgrundstück abgestellt hat (vgl. NJW 20/2006, NJW- Aktuell/ Umschlag, Seite X, Heft vom 15.Mai 2006)
Weigert sich das Abschleppunternehmen, Ihnen Ihr Fahrzeug zurückzugeben, können Sie ihm eine Strafanzeige in Aussicht stellen und Schadensersatzforderungen wegen der Besitz- und Eigentumsstörung – diesmal begangen an Ihrem Auto, und nicht an einem fremden Parkplatz.
Haben Sie die Abschleppkosten bereits entrichtet, so fordern Sie diese ganz oder teilweise (den Teil der über € 110,-- + Standgebühr hinausgeht) zurück.
ACHTUNG!
Es muss erwähnt werden, dass der eine oder andere Richter bei den Abschleppfällen nicht gewillt ist, sich mit den komplizierten rechtlichen Fragen genau zu befassen. So kann es passieren, dass es heißt: „Haben Sie falsch geparkt oder nicht? Wenn ja, müssen Sie auch zahlen.“ Wer sich auf einen Rechtsstreit einlässt, muss also das Risiko des Unterliegens einkalkulieren. Eine Berufung ist wegen der geringen Summe meist nicht möglich.
Positive Entscheidungen:
AG Hamburg-Altona (Anerkenntnisurteil), 316 C 315/06:
Aktiv Transport zur Rückzahlung von € 280 verurteilt.
AG Hamburg-Altona (Anerkenntnis-Urteil), 318C C 239/07 v. 26.11.2007
„fifty/fifty“ Entscheidung:
AG Hamburg-Altona, Urt. v. 24.8.2007, 318C C 22/07. Klage auf Rückzahlung in Höhe von € 246 wurde in Höhe von € 110 stattgegeben. Das Abschleppen sei im Prinzip erlaubt gewesen, aber zu teuer. Die Entscheidung wurde vom Landgericht Hamburg am 21.01.2008 (320 S 100/07) bestätigt. Im zugrunde liegenden Fall wurde das Auto tagsüber von einem Kundenparkplatz eines Supermarktes abgeschleppt
Zur Vertiefung (insbesondere für Rechtsanwälte):
„Kostenerstattung – Die Freihaltung privater Parkfläche durch Abschleppunternehmen“, Rechtsanwalt Dr. Christopher Woitkewitsch in MDR 2005/1023
Haben Sie noch Fragen? Telefonische Rechtsberatung unter 0900 1 - 77 54 41 von Montag bis Donnerstag jeweils 10 bis 18 Uhr (1,50 €/Min. aus dem dt. Festnetz).

Aus dem TZ Forum:

“an alle opfer ! ein befreundeter anwalt teilte mir folgendes mit: er vertrat eine frau deren auto mit der bekannten parkkralle versehen wurde und zur zahlung genötigt wurde. nachdem er diese sog. vorbereitungskosten zurückforderte (diese kosten dürfen nach dem ag münchen und dem bgh überhaupt nicht verlangt werden !) und eine anzeige wegen betruges ankündigte, falls nicht zurückbezahlt wird, hat herr gehrke den gesamten betrag zurücküberwiesen und gemeint es handelte sich um ein versehen (!!!). somit erkennt herr gehrke an, dass er die gesamten kosten für die parkkralle nicht verlangen kann. ich werde dieses schreiben, sobald wie möglich in parkräume blog (das sind wir ;-)) veröffentlichen lassen. alle die also diese kosten schon bezahlt haben, sollen sich auf dieses schreiben von herrn gehrke berufen und zur rückzahlung auffordern und mit einer anzeige wegen betruges drohen. selbstverständlich werde ich die polizei und staatsanwaltschaft darüber in kenntnis setzen, da herr gehrke sich neben der nötigung, auch des versuchten bzw. vollendeten betruges strafbar macht, sofern weiter rechtswidrig die vorbereitungskosten verlangt werden. in diesem sinne”

Opfer gesucht für weiteren TV Beitrag

Für einen weiteren TV Beitrag über die Machenschaften der Parkräume KG un den “Angeklagten G.”*  werden wieder Opfer gesucht.

Wer Interesse hat soll sich bitte direkt an Herrn Binder wenden. Hier die Email-Adresse daniel.binder@janus-tv.de.

Demnächst mehr wieder zu einem aktuellen Urteil.

SAT1 Bayern – Fiese Abschlepper

Ein Bericht über den so im Beitrag titulierten “Angeklagten” Gehrke und seine  PRKG.

http://www.sat1bayern.de/cgi-bin/wmv.pl?url=Fiese%20Abschlepper.wmv

Nachtschicht

Wir sind am Freitag, 14.11.2008 auch Opfer dieser Gauner geworden.

Unser KFZ stand in der Orleanstr. ( Bahngelände) und wurde mittags abgeschleppt.

Auf Nachfrage bei der Bahnpolizei wurde uns mitgeteilt, dass diese Machenschaften bereits bekannt sind und leider keinerlei Handhabe dagegen besteht. Wir erhielten die Telefonnummer der Parkräume KG. Bei dem folgenden Telefonat wurde uns mitgeteilt, dass wir gegen Zahlung von € 235,00 die Information erhalten, wo sich unser Fahrzeug befindet. Ohne Zahlung keine Info. Da wir nicht soviel Bargeld dabei hatten und auf keinen Fall unsere Kartendaten an diese Gauner weitergeben wollten, vereinbarten wir eine spätere Abwicklung. Frau F. von der Fa. Parkräume teilte uns mit, dass wir unser Fahrzeug rund um die Uhr abholen könnten. Da wir diverse Termine hatten, verzögerte sich die Abwicklung bis in die späte Nachtstunde. Wir sind vor dem Zusammentreffen mit dem Vertreter der Parkräume KG zur Polizei um zu erkunden, wie wir um die Bezahlung herumkommen. Dort wurde uns der bereits bekannte Sachverhalt mitgeteilt. Um 00.07 Uhr riefen wir bei dem Mitarbeiter der Parkräume KG an, um uns für 00.20 Uhr auf dem Parkplatz Orleanstr. zu verabreden.

Als um 00.35 Uhr noch niemand da war, riefen wir erneut an. Herr “G.” ( Parkräume KG ) teilte uns lapidar mit, dass er noch nicht unterwegs ist und sich der Betrag um schlappe € 50,00 Nachtzuschlag erhöht. - Ob wir das Bargeld dabei hätten. Wir bejahten und riefen zur Unterstützung die Polizei, da wir uns stark genötigt fühlten. Die Polizei war mit mehreren Beamten vor Ort, als Herr “G.” ankam. Wir teilten ihm mit, dass wir den Nachtzuschlag auf keinen Fall bezahlen wollen, da dieser nicht vereinbart war. Das Polizeiaufgebot hat ihn wohl dazu veranlasst, von der Mehrzahlung Abstand zu nehmen. Nach heftiger Diskussion blieb uns nichts anderes übrig, als unter Vorbehalt ( Polizeibeamten waren Zeuge) die Zahlung durchzuführen. Auf Anraten der Polizei  verlangten wir eine detaillierte Rechnung. Herr “G.” war nicht in der Lage, uns diese zu übergeben, wir erhielten jedoch eine Quittung und die Zusage, dass er uns eine Kopie der Rechnung an seinen Auftraggeber übersenden wird. Ich bin gespannt, ob das funktioniert. Nach Erhalt der € 235,00 musste Herr “G.” telefonieren, um den Standort unseres Fahrzeuges zu erfahren. Es wurde in der Bad-Schachner-Str. 41 vor dem P + R Parkplatz abgestellt.

An Ort und Stelle stellte wir Anzeige wegen Nötigung. Die Beamten haben Herrn Gerke sofort vernommen und so war dieser bis ca. 2.00 Uhr früh beschäftigt. Wir stellten der Polizei die Quittung zur Verfügung und können nur an alle, die hier abgezockt wurden apellieren, Anzeige wegen Nötigung zu stellen. Die Beamten der Polizei behandeln diese Angelegenheit sehr ernst. Wir waren sehr froh darüber, dass wir Unterstützung durch die Polizei hatten, auch wenn dieser leider die Hände gebunden waren.

Als Vorschlag möchten wir noch anregen, dass jeder Geschädigte an seinen Stimmkreisabgeordneten herantreten sollte, damit auch auf der politischen Ebene rasch gehandelt wird.

Tja, soviel zu unserer Geschichte. Leider ging diese noch weiter, denn unser Auto ließ sich nicht mehr aufsperren. So mussten wir morgens um 3.00 Uhr den ADAC kommen lassen und waren zu guter Letzt mit unserem Auto um 4.30 Uhr morgens wieder zuhause. Was für ein besch...... Tag! Wir hoffen, durch unserere Schilderung den Einen oder Anderen davon abzuhalten, auf dem Bundesbahngelände in der Orleanstr. zu parken!

Gehrke in Arnstadt

ARNSTADT. Autofahrer, die am Sonntagvormittag ihr Fahrzeug auf dem Parkplatz vor dem Einkaufszentrum in der Turnvater-Jahn-Straße in Arnstadt abgestellt hatten, staunten nicht schlecht: Erst war plötzlich die Schranke an der Zufahrt unten, und gestern dann das Auto weg.

Offenbar war der gewaltsamen Festsetzung mutmaßlicher Parksünder am frühen Morgen eine konzertierte Abschleppaktion gefolgt. Nur gegen sofortige Zahlung von 307 Euro (!) hätte auch Arnstadts Vize-Bürgermeister sein Auto wieder in Empfang nehmen können.

Um an der Gedenkfeier für die Opfer der Reichspogromnacht auf dem Alten Friedhof teilzunehmen (der dortige Parkplatz war bereits restlos voll), hatte Ulrich Böttcher sein Auto kurzerhand vor dem Einkaufszentrum abgestellt. Bei der Rückkehr . . . Naja. Die Schranke war jedenfalls zu, Wegkommen unmöglich. Wie ihm muss es auch etlichen anderen gegangen sein. "Als ich auf den Parkplatz fuhr, standen 20 bis 30 Autos da", erinnert sich Ulrich Böttcher.

Dass das Parken auf dem Kundenparkplatz wegen vieler Dauerparker generell ein Problem ist, ist unbestritten. Auf zwei Stunden ist die Parkzeit begrenzt, darauf weisen Schilder ausdrücklich hin. Oft sind es Anwohner oder Einpendler, die die Stellflächen nutzen und - zum Ärger der Händler - den Kunden die Plätze wegnehmen. Irgendwann musste etwas geschehen. Doch gleich so? Über 300 Euro, ohne Vorwarnung? "Absolut unverhältnismäßig!", sagt Böttcher zornig. Dazu noch Barzahlung - denn wohin die Autos gebracht wurden, war nur gegen Geld zu erfahren.

Spätestens hier beginnt die Sache ein Fall für Juristen zu werden. Das sieht nicht nur der Vize-Bürgermeister so. Auch Polizisten sprechen von "unseriösem Geschäftsgebaren", ja sogar Nötigung. "Wir haben den Betroffenen geraten, Anzeige zu erstatten", sagte ein Ordnungshüter. Mehr kann man nicht tun. "Das Gelände ist Privatgrundstück", betont Oberkommissarin Hanke von der Polizeiinspektion Arnstadt-Ilmenau. Man habe aber die Nummer der Rückruf-Hotline erbeten - für den Fall, dass weitere Autobesitzer ihr Fahrzeug vermissen.

Der offenbar vom Eigentümer des Einkaufszentrums beauftragte "Parkplatzwächter" aus München, der sich als Joachim Gehrke vorstellte, griff gestern rigoros durch. Seit den frühen Morgenstunden war er vor Ort, machte eifrig Notizen, telefonierte, ließ den Abschleppdienst anrücken. Gegenüber TA zeigte er sich dagegen eigenartig zugeknöpft. "Ich kann nichts sagen" war die stets lautende Antwort auf Nachfragen. Im Internet gibt es dagegen viele Einträge über eigenartige Praktiken von Gehrkes Firma "Park Räume".

Offen bleibt, warum sich der Eigentümer des Einkaufszentrums solch fragwürdiger Methoden bedient, wo gewiss die Stadt den Parkplatz - zumindest stichprobenartig - mitkontrollieren würde. Und, mit Verlaub, in welcher Höhe sich die gestrigen Einnahmen wohl bewegen.

Von Ulrich Böttcher gab es kein Geld. Er hat die Angelegenheit einem Anwalt übergeben. Aber dafür auch kein Auto.

Von Kerstin FISCHER

Mit freundlicher Genehmigung der Thüringer Allgemeinen Zeitung

 

Freiheitsberaubung und Wegelagerei

 

Bad Vilbel-Dortelweil, den 01.11.2008. PvG: Dubiose Machenschaften und eine gnaden- und herzlose Aktion der Firma „Park Räume“ aus München schockte die Besucher des Kinderparadieses „Das Tollhaus“ in Bad Vilbel-Dortelweil.

Als am Samstag Abend gegen 18:30 Uhr einige Besucher des Indoor-Spielplatzes „Das Tollhaus“ in Bad Vilbel-Dortelweil den Heimweg antreten wollten, staunten sie nicht schlecht. Ihr Auto war weg. Abgeschleppt durch die Firma „Park Räume“, die auf dem Parkplatz zwischen der Firma „Schuh-Braun“ und „Das Tollhaus“, legitimiert durch Herrn Braun, Eigentümer des Grundstücks, das Hausrecht ausübt. Ob hier eine Verwechslung mit der Firma „Schuh-Braun“ gewünscht ist bleibt offen. Laut Aussagen der Geschäftsleitung des „Tollhaus“ sei zu betonen, dass die Firma „Schuh-Braun“ nichts mit den Machenschaften der Firma „Park Räume“, vertreten durch Herrn Dipl.-Ing. Joachim K. Gehrke, zu tun hat.

Besonders hart traf es eine junge Familie aus Hanau. Herr und Frau XXX, die mit ihrer kleinen Tochter YYY im „Tollhaus“ einen fröhlichen Nachmittag verbracht hatten, sollten für die „Freilassung“ ihres VW-Tourans die unglaubliche Summe von 325,00 € an Ort und Stelle bezahlen, sonst würde das Fahrzeug als Pfand für einen imaginären Schaden, der angeblich durch das widerrechtliche Parken entstanden sei, von der Firma „Park Räume“ ein behalten werden. Dabei musste das kleine Kind mit ansehen und -hören wie Herr Dipl.-Ing. Joachim K. Gehrke, Komplementär der Firma „Park Räume“, höchst selbst und gnadenlos sein angebliches Recht auf Einbehalt des Fahrzeuges durchsetzen wollte. Mit einer Parkkralle und dem herbeigerufenen Abschleppwagen wollte er verhindern, dass die junge Familie nach Hause fahren konnte.

Zeugen der Szene empörten sich verständlicherweise lauthals über dieses herzlose Verhalten. Sie wurden pauschal und sofort von Dipl.-Ing. Gehrke mit einem „Hausverbot“ bedacht. Sie durften vom Nachbargrundstück, dem Parkplatz des „Tollhaus“, das weitere Geschehen beobachten.

Hier entschied, nach mehr als eineinhalb kalten und quälenden Stunden, die von einem Betroffenen herbeigerufene Polizei, dass die junge Familie mit ihrem Fahrzeug sofort, ohne Zahlung der verlangten Summe von 325,00 € frei zu lassen wäre, da es an Freiheitsberaubung grenzt, wenn man eine, im 6. Monat schwangere Mutter mit ihrer 3-jährigen Tochter bei nasskaltem Wetter nicht nach Hause ließe. Die Polizei konnte ansonsten nur bedingt helfen, da es sich bei dem Grundstück zwischen der Firma „Schuh-Braun“ und dem Parkplatz des „Tollhaus“ tatsächlich um ein Privatgrundstück handelt und der „Hausherr“ hier entscheiden kann, wer parken darf und wer nicht. Der Hausherr, Herr Braun hat entschieden, dass nur die Kunden der Firma „Schuh-Braun“ hier parken dürfen und das ohne die Firma „Schuh-Braun“ zu fragen.

Besonders pikant an der ganzen Geschichte ist, dass die Firma „Park Räume“ erst nach Geschäftsschluss der Firma „Schuh-Braun“ die Abschleppaktion auf dem Zwischengelände gestartet hat. Das lässt vermuten, dass hier eine neue Form der Wegelagerei, begünstigt durch zweifelhaft ausgelegte Gesetzestexte und mit Duldung des Grundstücksbesitzers, Herrn Braun, der nichts mit der Firma „Schuh-Braun“ zu tun hat, einem windigen „Geschäftsmann“ eine lukrative Einnahmequelle beschert hat.

Herr Dipl.-Ing. Joachim K. Gehrke zeichnete sich bei der Aktion durch ein besonders freches, aggressives und arrogantes Auftreten, nicht nur gegenüber den „Parksündern“, sondern vor allem auch gegenüber der Polizei aus. Er ging sogar soweit, dass er die Kompetenz der Polizei in der Beurteilung des Sachverhaltes in Frage stellte und offen mit Konsequenzen für die handelnden Beamten drohte. Er bezichtigte die Beamten der absichtlichen Verzögerung und Zurückhaltung von Informationen ihm gegenüber, die eine Eskalation angeblich hätten verhindern können. Dies war einfach unwahr und wurde der Polizei von den anwesenden Zeugen auch sofort bestätigt. Trotzdem weigerte sich Gehrke schlichtweg, die Weisungen der Beamten zu befolgen und die Parkkralle von dem Fahrzeug der jungen Familie zu entfernen.

Hier muss den anwesenden Beamten ein dickes Lob für umsichtiges, aber konsequentes, Handeln ausgesprochen werden. Sie konnten sich mit Kompetenz und Autorität durchsetzen. Für die Familie aus Hanau endete dieser Tag mit einem kleinen „Teil-Happyend“, sie bekamen Ihr Fahrzeug wieder und konnten nach Hause fahren. „Teil-Happyend“ nur, da man davon ausgehen kann, dass die Firma „Park Räume“ versuchen wird, die entgangenen Gelder per Rechnung, Mahnbescheid und auch gerichtlich einzufordern.

Viele andere „Parksünder“ hatten „Glück“, sie kamen mit schlappen 153,21 € Auslösesumme davon und konnten unter Polizeischutz das Grundstück verlassen.

Was bleibt ist ein bitterer Nachgeschmack. Es ist davon auszugehen, das Leute wie Dipl.-Ing. Joachim K. Gehrke, weiterhin versuchen werden, auf diese Weise und unterstützt durch einen zweifelhaft angewendeten Paragraphen, arglose und unbescholtene Autofahrer ab zu zocken. Besuchern des „Tollhauses“ bleibt nur anzuraten, ausschließlich auf dem Parkplatz des „Tollhauses“ zu parken und zu hoffen, dass, schwer mit „Schuh-Braun“-Tüten beladenen Kunden des Schuhhauses Ihnen dann dort einen Parkplatz frei machen. Es sind ja auch Familien mit Kindern, die sowohl bei „Schuh-Braun“ und „Das Tollhaus“ einkehren. Gibt es Hoffnung, das sich Nachbar Braun eines besseren besinnt und nicht weiterhin der zwielichtigen Geschäftsidee des Dipl.-Ing. Joachim K. Gehrke eine Plattform bietet? Die nächsten Wochen werden es zeigen. Der Autor war selbst Zeuge des Geschehens. Eine Liste weiterer Zeugen liegt der Polizei vor.

Stellenangebot: Außendienst / Überwachung von Parkplätzen Arbeitsort: Berlin

Damit die PRKG schnell geeignetes Personal findet wollen wir Sie hier unterstützen. Gesucht werden neue MA in Berlin. Besondere Fähigkeiten sind keine gefordert. Also jeder Depp kann sich melden. Klar einen Führerschein sollte Mann/Frau haben. Mehr dazu unter

http://europa.eu.int/eures/eures-searchengine/servlet/ShowJvServlet?lg=DE&serviceUri=http://eures.arbeitsagentur.de:8080/euresWS-LocalPes-ver2/services/ServiceProvider&uniqueJvId=10000-1032016901

Toom Baumarkt aufgepasst

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Lesen Sie hier einen weiteren erschreckenden Beitrag eines Opfers der PRKG:

……ich bin heute Opfer der dubiosen Parkräume KG geworden. Ich hatte mein Auto in der Toombaumarkt Garage (Einfahrt Grillparzerstraße, München) um 10.00 Uhr abgestellt. Da dort das Parken nur für 3 Stunden (Aushang) gestattet ist, habe ich eine Parkscheibe verwendet, die bis 13.00 Uhr eingestellt war. Leider kam ich erst um 14.40 Uhr zu meinem Auto zurück, gerade noch rechtzeitig, um zu sehen, wie ein Mechaniker die Parkkralle an meinem Auto zuschloss. Ich rief "Halt, Stop - ich fahre sofort weg. Ich habe mich verspätet." Doch der Mann belehrte mich, dass ich bereits in Versetztung sei. Auf mein Fragen wies er mich darauf hin, dass ich bei seinem Kollegen bezahlen könnte, und dann die Kralle entfernt werden würde. Der Kollege hielt schon sein Kartenlesegerät bereit, nahm meine EC Karte und meinte es würde 305,00 EUR kosten. Auf meinen Einspruch, dass nicht mal das von der Polizei veranlasste Abschleppen (ca. 150 EUR) soviel kosten würde, meinte er nur dreist, dass ich mir ja immerhin die Mehrwertsteuer sparen würde, die übernähme Toom. Ich gab meine PIN ein, zahlte. Die Kralle wurde darauf hin entfernt.

Ich fühlte mich genötigt und gedemütigt, denn mir wurde der Eindruck vermittelt, dass ich zahlen m ü ß t e sonst würde ich mein Auto nicht in Besitz nehmen können. Da ich als Frau mit den beiden Männern alleine in der Tiefgarage war und beide Männer auf meinen Beine starrten (ich trug einen Rock) wurde mir wirklich unheimlich, so dass ich widerstandslos zahlte, mich in mein Auto setzte und wegfuhr.

Was kann ich tun, um mein Geld zurück zu bekommen? Gibt es Mittel und Wege diese Firma zu verklagen?

Beschweren hilft

Eine Kundin eines REWE Supermarktes, und noch nicht Kundin der PRKG, hat sich bei der Filialleitung beschwert. Dem Leiter des Marktes war es nicht bewusst, wie gravierend das scheinbar ist und hat nun angekündigt die “Zusammenarbeit zu überprüfen”. Immerhin ein Teilerfolg.

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Die Kundin hat uns freundlicher Weise Ihr Anschreiben überlassen und sich damit einverstanden erklärt es hier zu veröffentlichen. Das Antwortschreiben des Marktleiters behandelt sie / wir auf dessen Wunsch vertraulich.

Ähnliches haben uns auch unsere hochgeschätzten Freunde vom nepperschlepper blog berichtet, der sich ebenfalls mit den Machenschaften der Parkräume KG auseinandersetzt.

Sehr geehrte Damen und Herren,
auch ich wurde gestern am 30.09.08 „Opfer“ der Firma Parkräume KG auf dem Parkplatz der REWE AG in der Alramstrasse 14 in München.Ich hatte gestern Nachmittag nach/während meines Einkaufs meinen Autoschlüssel verloren und kam erst heute früh dazu, mit dem Ersatzschlüssel mein Auto abzuholen. Leider war der Parkplatz leer. ........

......Mag sein, daß die Firma Rewe mit diesen Taktiken weiteren Umsatz generiert, jedoch verliert sie ab sofort eine treue Kundin, die immerhin Einkäufe im Wert von mehreren hundert EUR im Monat für Private wie geschäftliche (Hotel) Zwecke getätigt hat.

Abgeschleppt oder Parkkralle dran? Was tun!

- Sehr viel Zeit:

Abgeschleppt: Parkräume KG anrufen, KEINE FAHRERDATEN ANGEBEN!, nach Standort fragen. Nicht auf Diskussionen einlassen, keine Auskünfte geben, Frage nach Standort wiederholen. Wenn diese nicht beantwortet wird sollten Sie einen Anwalt informieren: Auto abgeschleppt, Herausgabe vor Zahlung verweigert. Anzeige wegen Nötigung und auf Herausgabe des Fahrzeugs klagen.

Parkkralle dran: Sie sind noch vor Ort und Ihnen wird ein abschleppen angedroht. Zahlung verweigern Herausgabe verlangen und Polizei anrufen. Soll abgeschleppt werden im Auto sitzen bleiben. Mit Personen im Auto darf nicht abgeschleppt werden.

- Viel Zeit

Abgeschleppt: Umgebung absuchen, meist ist das Fahrzeug in unmittelbarer Nähe abgestellt. Notfalls Freunde und Bekannte mit einspannen. Fahrzeug mitnehmen wenn gefunden und Rechnung abwarten. Wenn Rechnung kommt, angemessenen Teilbetrag überweisen (LG Hamburg: ~120,- €) oder Zahlung verweigern mit Hinweis darauf, dass der Fahrzeugführer zum Tatzeitpunkt nicht bekannt ist und eine Halterhaftung bei Falschparken auf Privatgrund gemäß aktueller Rechtsprechung ausgeschlossen ist.


- Keine Zeit

Abgeschleppt: Parkräume KG anrufen, KEINE FAHRERDATEN ANGEBEN!, Termin vereinbaren Bezahlen unter Vorbehalt (idealwerweise haben Sie hierfür Zeugen), unbedingt Quittung oder Rechnung verlangen mit den einzeln aufgeführten Posten. Rechnungshöhe beanstanden und klagen.
oder
Rechtmäßigkeit der Rechnung anzweifeln und Gesamtsumme mit Hinweis darauf, dass der Fahrzeugführer zum Tatzeitpunkt nicht bekannt ist und eine Halterhaftung bei Falschparken auf Privatgrund gemäß aktueller Rechtsprechung ausgeschlossen ist zurückklagen.

Aktuell: REWE Sendling

für alle die Ihr Auto auf dem REWE Parkplatz in Sendling verloren haben, sollen auf Höhe Boschetsriederstr. 136 schauen. Hier hat scheinbar die PRKG einen Parkplatz angemietet.

(Parkplatz neben dem u-förmigen Hausblock)

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Was ist zu tun, wenn man bereits bezahlt hat

Die Firma kann die sog. Vorbereitungskosten zum Abschleppen, wie Personalkosten, Kosten der Beweissicherung rechtlich nicht verlangen. Dies wurde auch in verschiedenen Urteilen des AG München (AZ 141 c 22154/06 ) / AG München vom 17.04.2008 : AZ 422 C 30198/07 : Kein Anspruch auf sog. Vorbereitungskosten) festgestellt.

Diejenigen die eine Rechnung (bzw. Forderung) für die sog. Vorbereitungskosten bezahlt haben, sind nicht ganz am Ende. Es gibt immer noch die Möglichkeit sich rechtlich zu wehren:

> es wurde bereits mehrfach Anzeige wegen versuchten Betruges erstattet, da die Geschäftsführer solcher Unternehmen durch mehrere Urteile (auch Rechtsprechung des BGH) die positive Kenntnis haben, dass sie diese Kosten nicht verlangen dürfen. Dennoch werden die Rechnungen mit Vorsatz munter verschickt.


> es wurde bereits mehrfach auf Basis verschiedener Urteile solche Firmen zur Rückzahlung auffordert. Zahlen sie nicht freiwillig zurück können Sie einen Mahnbescheid beantragen, da die Firma sicherlich nicht zahlen wird. Da der Streitwert sehr gering ist, kann man einen Rechtsanwalt damit beauftragen.
Die Erfahrung zeigt, dass diese Firma erst reagiert, wenn auf der anderen Seite ein Rechtsanwalt eingeschaltet ist. Notfalls klagen.

RTL aktuell berichtet

Auch der TV Sender RTL wird wie wir am Stammtisch erfahren haben, über die Machenschaften der PRKG berichten. Dienstag Abend 30.09 in der Sendung RTL akutell um circa 22 Uhr.

It´s show time Herr G.

Wir werden den Beitrag dann auch hier präsentieren können. Die Redaktion ist damit einverstanden.

AZ berichtet: Anklage wegen (gegen) Abschlepp-Abzocke(r)

Wie wir erfahren haben, hat laut einem Bericht der Abendzeitung vom 22.09 die Staatsanwaltschaft München in fünf Fällen Anklage gegen den Geschäftsführer der Parkräume KG und einen seiner Mitarbeiter wegen Nötigung bzw. versuchter Nötigung erhoben! Das die AZ heute so prominent darüber berichtet hat, begrüßen wir ausdrücklich und möchten uns nochmal bei dem Redakteur John Schneider für den Artikel bedanken. Unser Stammtisch zeigt auch Ergebnisse. Morgen ist übringens offener Stammtisch um 19.30 Uhr im Brünnstein.
Nichtdestotrotz: Die Geschäftsführung sieht der Anklage gelassen entgegen. Nun, dass sehen wir natürlich anders. Wir sind sicher, dass nun endlich diverse Herren bei der PRKG zur Vernunft gebracht werden.
PS: Vernunft setzt natürlich Verstand voraus. Fraglich, Fraglich ob das dann bei diversen Herren gegeben ist!

Abendzeitung München berichtet

Wie wir erfahren haben, hat laut einem Bericht der
Abendzeitung vom 22.09 die Staatsanwaltschaft München in fünf Fällen Anklage
gegen den Geschäftsführer der Parkräume KG und einen seiner Mitarbeiter wegen
Nötigung bzw. versuchter Nötigung erhoben!
Das die AZ heute so prominent darüber berichtet hat, begrüßen
wir ausdrücklich und möchten uns nochmal bei dem Redakteur John Schneider für
den Artikel bedanken. Unser Stammtisch zeigt auch Ergebnisse. Morgen ist
übringens offener Stammtisch da sehen wir uns dann wieder.
Nichtdestotrotz: Die Geschäftsführung sieht der Anklage
gelassen entgegen. Nun, dass sehen wir natürlich anders Wir sind sicher, dass
nun endlich diverse Herren bei der PRKG zur Vernunft gebracht werden.

PS: Vernuft
setzt natürlich Verstand voraus. Fraglich, Fraglich ob das dann bei diversen
Herren klappt!

Hamburger Urteile

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass die reinen Abschleppkosten auf max. 120 € ohne Verwahrung begrenzt sind !
LG HH 320 S 100/07
LG HH 318 C 22/07

Entscheidung des Oberlandesgericht München I gegen Parkräume KG

Die Geschäftsführung der Parkräume KG, kurz GFdPRKG, ist mal wieder vor Gericht gescheitert, diesmal vor dem Oberlandesgericht München.

Wie wir berichtet haben, hat die GFdPRKG einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen einen Forenteilnehmer, der sich kritisch gegenüber den Methoden der Parkräume KG geäußert hat, gestellt. Dieser Antrag kam wurde vom Landgericht I München I abgelehnt (AZ 6 U 12392/08).
Mit dem Einspruch der GFdPRKG gegen diesen Beschluss ist die GFdPRKG nun in nächster Instanz vor dem Oberlandesgericht München auch gescheitert. AZ 6 O 12392 08

Da heben wir das Glas und freuen uns auf den nächsten Stammtisch der Freunde der GFdPRKG.

Stammtisch im Zum Brünnstein

Der Stammtisch der Freunde der „Geschäftsführung der Parkräume KG“ (GFdPRKG) war ein großer Erfolg.
Von 12 angemeldeten Teilnehmern/innen kamen immerhin 16 Personen. Vielen Dank auch hier an das Team der „Zum Brünnstein“ das uns immer wieder frei Sitzplätze besorgt hat. So kam es zu einer durchaus gemütlichen Runde. Aber auch Informationen wurden ausgetauscht und scheinbar wird die Bereitschaft sich über die Machenschaften der Parkräume KG zu informieren, wie auch der Willen sich gegen die Machenschaften mit rechtlichen Mitteln zur Wehr zu setzen, immer größer**.
Auf Wunsch vieler Stammtischler/innen weisen wir hier auch öffentlich darauf hin, dass wir nächste Woche am Mittwoch den 24.09 um 19 Uhr 30 wieder einen Stammtisch abhalten werden. Lokalität ist die Gaststätte „Zum Brünnstein“ Orleansstraße, Ecke Elsässerstraße. Ebenso sind nun auch alle Medienvertreter eingeladen. Eine kleine Bitte: Wer kommen möchte, soll bitte eine kurze Mail an parkraeume-watch@live.de schicken. So können wir es dem Brünnstein leichter machen.

**An dieser Stelle wollen wir darauf hinweisen, dass es sich auch bei den Stammtischtreffen der Freunde der GFdPRKG nicht um eine juristische Beratung handelt.

Drohungen* gegen Parkräume Watch Blog

Wie wir erfahren haben, hat jetzt ein Mitarbeiter der Parkräume KG angekündigt, dass es bald "richtigen Ärger" geben wird wegen dem Parkräume Blogspot. Für die Weitergabe diese Information sind wir dankbar. Unser Neztwerk funktioniert immer besser.

"Richtig Ärger" kann Vieles bedeuten:

Klage? Scheinbar reicht es nicht, dass die Parkräume KG schon mal vor Gericht nicht durchgekommen sind. Ein Antrag einer einstweilige Verfügung gegen einen Forenteilnehmer, der sich kritisch gegenüber den Methoden der Parkräume KG geäußert hat, wurde abgelehnt.
Ärger lässt sich natürlich auch anders interpretieren.

Emotional? "Ärger" ist auch manchmal eine spontane, innere, emotionale Reaktion hochgradiger Unzufriedenheit auf eine Situation, eine Person oder eine Erinnerung, die der Verärgerte verändern möchte.
Da wundern es uns aber, dass sich die Parkräume KG nicht direkt an uns wendet. Reden wir, das hilft. Teilen Sie uns Ihr Leid mit. Wir haben immer ein offenes Wort für Sie. So erreichen Sie uns: Email an parkraeume-watch@live.de. (Wir machen hier natürlich auch keine psychologische Beratung)

Körperlich? Nein, nein, so ist das sicherlich nicht gemeint. Soweit gehen sie dann doch nicht.

Also, uns schaudert vor dem was wird da kommen. Wir machen weiter, geben hier unsere Meinung wieder, setzen uns kritisch mit den Methoden der Parkräume KG auseinander und hoffen jemand findet das nützlich.


* Wir weisen darauf hin, dass dieser Begriff laut Wikipediadefinition zu verstehen ist: "Eine Drohung ist das vor Augen Rücken einer unangenehmen Maßnahme gegen jemanden, um ihn einzuschüchtern. Obwohl der Begriff der Drohung im allgemeinen negativ konnotiert ist, kommt der Drohung eine wichtige Bedeutung im friedvollen Zusammenleben der Menschen zu. Denn sie kann zum Beispiel Menschen, die nicht gewillt sind, den allgemein anerkannten ‚Spielregeln‘ der Gerechtigkeit und des Moralempfindens entsprechend zu handeln, dennoch zu deren Einhaltung veranlassen."

Geschädigten-Fonds in Planung

Wer eine Rechtsschutzversicherung hat ist schon mal in einer guten Ausgangslage wenn er gegen solche Abzocke Firmen vorgehen und sich sein Geld zurückholen will.
Ein Problem vieler Geschädigter, die gegen solche Abzocke-Firmen klagen wollen, ist es, dass sie vor den anfälligen Anwalts -und Gerichtskosten zurückschrecken.

Deshalb haben sich mittlerweile ein paar Geschädigte zusammengetan und wollen eine Art Fonds gründen, um mehr Leute zu ermuntern und schlussendlich es ihnen auch ermöglichen zu klagen.

Wie funktioniert es: Alle „Fonds-Kläger/innen“ die einen Prozess gegen diese Firmen, gewinnen, geben einen Teil (1/4 des Betrages) des zurückerhalten Geldes dem Fonds zurück. Mit dieser Einlage ermöglichen Sie wiederum anderen mit einem Anwalt zu klagen.

Überschüsse des Fonds sollen in die Unterstützung von strafrechtlichen Klagen gehen. Also Anzeigen wegen Nötigung und versuchten Betrugs, da diese in der Regel auch von Rechtsschutzversicherungen nicht gezahlt werden.