Aus dem TZ Forum:

“an alle opfer ! ein befreundeter anwalt teilte mir folgendes mit: er vertrat eine frau deren auto mit der bekannten parkkralle versehen wurde und zur zahlung genötigt wurde. nachdem er diese sog. vorbereitungskosten zurückforderte (diese kosten dürfen nach dem ag münchen und dem bgh überhaupt nicht verlangt werden !) und eine anzeige wegen betruges ankündigte, falls nicht zurückbezahlt wird, hat herr gehrke den gesamten betrag zurücküberwiesen und gemeint es handelte sich um ein versehen (!!!). somit erkennt herr gehrke an, dass er die gesamten kosten für die parkkralle nicht verlangen kann. ich werde dieses schreiben, sobald wie möglich in parkräume blog (das sind wir ;-)) veröffentlichen lassen. alle die also diese kosten schon bezahlt haben, sollen sich auf dieses schreiben von herrn gehrke berufen und zur rückzahlung auffordern und mit einer anzeige wegen betruges drohen. selbstverständlich werde ich die polizei und staatsanwaltschaft darüber in kenntnis setzen, da herr gehrke sich neben der nötigung, auch des versuchten bzw. vollendeten betruges strafbar macht, sofern weiter rechtswidrig die vorbereitungskosten verlangt werden. in diesem sinne”