Parkräume KG verliert erneut vor dem Landgericht München I. Berufung der Parkräume KG wurde zurückgewiesen !

Das Landgericht München I- 14. Zivilkammer- hat am 09.05.2011 die Berufung der Parkräume KG gegen das Urteil des AG München (Az.: 415 C 7504/10) vom 06.07.2010 zurückgewiesen. Dort wurde die Parkräume KG u.a. zur Rückzahlung von 197,50 € wegen überhöhter Abschleppgebühren verurteilt. Aus Sicht des LG München I hatte die Berufung keine Aussicht auf Erfolg, weil die Parkräume KG zu keiner Zeit ihre vermeintlichen Ansprüche aufschlüsseln konnte. Nach der 31. Zivilkammer des LG München (Az.: 31 S 3648/09) hat nun auch die 14. Kammer alle Forderungen der Parkräume KG abgewiesen. (Landgericht München 14 S 13862/10, Beschluss vom 09.05.2011).

Mehr unter: Urteile zum Download.

Parkräume KG ließ ohne ausreichende Beschilderung abschleppen: Amtsgericht München verurteilt die Abschlepper zur vollständigen Rückzahlung !

Verbotsschilder nicht eindeutig erkennbar, für die Parkräume KG natürlich überhaupt kein Problem trotzdem abzuschleppen und abzukassieren. In der Emmy-Noether-Str./Hanauer Str. bei München fand sich eben keine ausreichende Beschilderung, wie das AG München jetzt feststellte und verurteilte die Parkräume KG zur vollständigen Rückzahlung der einkassierten 250,00 EUR zuzüglich aller Anwalts- und Gerichtskosten. Amtsgericht München 473 C 24675/10, Urteil vom 07.06.2011.Mehr dazu unter: Urteile zum Download