Verbotsschilder nicht eindeutig erkennbar, für die Parkräume KG natürlich überhaupt kein Problem trotzdem abzuschleppen und abzukassieren. In der Emmy-Noether-Str./Hanauer Str. bei München fand sich eben keine ausreichende Beschilderung, wie das AG München jetzt feststellte und verurteilte die Parkräume KG zur vollständigen Rückzahlung der einkassierten 250,00 EUR zuzüglich aller Anwalts- und Gerichtskosten. Amtsgericht München 473 C 24675/10, Urteil vom 07.06.2011.Mehr dazu unter: Urteile zum Download