Dieser Blog setzt sich mit den dubiosen Methoden der Parkräume KG auseinander. Bei den auf dieser Seite wiedergegebenen Ratschlägen handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Rechtsberatung. Es sind lediglich Tips, die von verschiedenen Quellen übernommen wurden. Wenn Sie Beiträge (Gerichtsurteile, Erlebnissberichte, etc. ) haben die sich mit den Methoden der "Parkräume KG" auseinandersetzten – schicken Sie eine Mail an parkraeume-watch@live.de
Weitere Auftraggeber der Parkräume KG zur Rückzahlung wegen Abschlepp-Abzocke verurteilt ! Klinikum Bogenhausen München und REWE drohen erhebliche Rückforderungen
AG München Urteil vom 05.07.2013, Az. 452 C 25253/12 ; AG München Urteil vom 17.07.2013, Az. 452 C 25254/12. Betroffene, die für das Abschleppen mehr als 120,00 € bezahlt haben, sollten unter Hinweis auf diese Urteile zur Rückzahlung auffordern, anderenfalls einen Rechtsanwalt beauftragen. Mehr dazu auch unter:http://www.ovb-online.de/bayern/gericht-abschleppdienst-haken-3027686.html.
PRKG offline! Und am ENDE?
Nichts geht mehr auf der Webseite der Parkräume KG weil beim Google was nicht geht. Ist das das Ende der PRKG? Der Google weis doch immer alles schon vorher.
Staatsanwaltschaft München I erhebt Anklage gegen Gehrke und einen Mitarbeiter der Fa. Parkräume KG ! Abschlepp-Abzocker droht Gefängnis !
Das Landgericht München I hat über die Anklage der Staatsanwaltschaft München I gegen den Geschäftsinhaber der Parkräume KG und einen seiner Außendienstmitarbeiter wegen Erpressung und Körperverletzung zu entscheiden. (Aktenzeichen StA München I, 403 Js 208232/09). Die Anklage wurde vor der Strafkammer des Landgerichts München I erhoben, weil die Staatsanwaltschaft im Fall einer Verurteilung mit der Verhängung einer Freiheitsstrafen von mehr als vier Jahren rechnet.