Was wünscht sich Joachim Kevin Gehrke zu Weihnachten?

Was zum Spielen, den viel Zeit wird er haben wenn er in St.Adelheim ist.

“Der Abschlepper gilt als motorisierter Alptraum der Straße, der das eigene Auto aus dem Halteverbot zieht und dafür auch noch eine horrend hohe Rechnung ausstellt. Doch jetztKlicken Sie hier für mehr Bildmaterial wechselt der Anwender die Seiten - und fährt selbst das Schleppfahrzeug. Auf einem engen Parkplatz kann er richtig viel Geld machen, indem er alle Falschparker abschleppt. Doch Vorsicht: Wer in den engen Gassen mit der Steuerung der Hydraulik nicht aufpasst und einen Blechschaden provoziert, wird selbst abgestraft”

Augsburger Justiz klagt "Parkplatz-Sheriff" an

 

Der bundesweit bekanntgewordene "Parkplatz-Sheriff" von Augsburg, der mit extrem hohen Abschleppkosten für Empörung gesorgt hatte, muss sich wegen gewerbsmäßiger Erpressung und Nötigung vor Gericht verantworten. "Er ist einfach zu weit gegangen", sagte der Sprecher der Augsburger Staatsanwaltschaft, Matthias Nickolai. Die Staatsanwaltschaft habe Anklage gegen den 30-jährigen Arthur S. erhoben, unter anderem wegen 43 Fällen der Erpressung, zwölffacher Nötigung und einer Reihe weiterer Delikte. S. hatte im Auftrag von Ärztehäusern, Supermärkten oder Großkliniken widerrechtlich zugeparkte private Stellplätze geräumt. Dafür verlangte seine Firma bis zu 400 Euro von den Fahrzeugbesitzern.

Jetzt auch die Staatsanwaltschaft Lüneburg gegen Parkräume KG !

Herr J.K. Gehrke und Parkräume KG sind nun auch strafrechtlich bundesweit vertreten.

Nach der Staatsanwaltschaft München I (Anklage wegen Nötigung), der Staats-anwaltschaft Augsburg (Anklage wegen Erpressung), ermittelt nun auch die Staatsanwaltschaft Lüneburg gegen die Parkräume KG.

 

Lüneburg, Augsburg, München

Landgericht München zeigt Parkräume KG gelb-rote Karte !

Auch das LG München hat etwas gegen Abschlepp-Abzocker ! Es dürfen nur die reinen Abschleppkosten (85,00 EUR zzgl. Mwst.) verlangt werden, so das LG München Az. 31 S 3648/09 in einer neuen Entscheidung.

Urlaub in St. Adelheim ?

Alle Opfer von Parkräume KG sollten eine Anzeige wegen Erpressung gegen Parkräume KG ins Auge fassen. Der Straftatbestand der Erpressung liegt demnach vor, wenn mit einer rechtswidrigen Forderung zu einer Handlung genötigt wird.

Da das AG München in einer Vielzahl von Fällen PRKG zur Rückzahlung wegen weit überhöhter Abschleppkosten verurteilt hat und PRKG  somit bekannt ist, dass ihre Forderung zu hoch sind, kann man diesen Umstand als Erpressung ansehen. image

So sieht es auch die Staatsanwaltschaft Augsburg, die Anklage wegen Erpressung erhoben hat. Erpressung liegt demnach vor, wenn mit einer rechtswidrigen Forderung zu einer Handlung genötigt wird. Gerichtstermin war gestern und am 03.12.2009 wird jedenfalls das Straf-Urteil in Augsburg verkündet.

Herr Gehrke sollte sich schon mal überlegen was er dann macht.  Wie übrigens sein nicht minder begabter Kollege und Ex-Kickboxer Herr Arthur S. (ja genau der ein Feuerwehrauto mit einer Parkkralle blockiert hat !), der es zu bunt getrieben hat und nun auch wegen Erpressung in Untersuchungshaft gewandert ist.

Er wurde quasi dingfest gemacht

Aus dem Verkehr gezogen

Eingebuchtet

Macht Urlaub hinter Schwedischen Gardinen

Zur Sommerfrische in  St. Adelheim

Fällt Ihnen nicht noch was ein Herr Gehrke? Vielleicht ergibt sich bald ein nettes Pläuschchen unter Abschlepp-Kollegen.

Dürfen wir Sie dann besuchen kommen?