Schallende Ohrfeige vom Landgericht München I für Parkräume KG !

Parkräume KG kann nur 101,15 € für einen Abschleppvorgang verlangen ! Einkassiert wurden von der PRKG dagegen 279,65 € (!).

Wie wir schon berichtet haben, hält das LG München I, Az.: 31 S 3648/09 nur die reinen Abschleppkosten für gerechtfertigt. Parkräume KG hatte nach dieser Entscheidung des LG München nur einen Anspruch bezüglich der Abschleppkosten in Höhe von 85,00 € zuzüglich 19 % USt., also 101,15 €. Das LG München führt in seinem Urteil dazu aus: “Anderes gilt jedoch für die weiteren, von der Beklagten (Parkräume KG) geltend gemachten Kosten. Deren Begleichung erfolgte mangels Anspruchsgrundlage ohne Rechtsgrund und ist daher von ihr (Parkräume KG) zurückzuerstatten. Was der Grundstückseigentümer mit dem Dritten, hier der Beklagten, im Einzelnen vereinbart, insbesondere im finanziellen und wirtschaftlichen Bereich, betrifft nur deren Vertragsverhältnis und kann nicht den unberechtigt dort Parkenden zu etwas verpflichten und binden. Im Übrigen ist es auch jetzt noch nicht ganz nachvollziehbar, wie sich diese Kosten im Einzelnen zusammensetzen und wofür sie exakt im Einzelnen stehen.” Sofern der Grundstücksnutzer vorsteuerabzugsberechtigt ist, was bei Supermarktketten regelmäßig der Fall ist, so darf die entfallende Umsatzsteuer nicht berechnet werden.

Das Urteil ist rechtskräftig, die von PRKG beantragte Zulassung der Revision wurde nicht zugelassen.

Die vollständige Urteilsbegründung ist hier im “Urteile zum Download” nachzulesen.

Fazit: Von den geforderten Kosten der PRKG in Höhe von 279,65 € waren nur 101,15 € gerechtfertigt ! So etwas nennt man schamlose Abzocke! Somit keine Erstattung der sog. Grundgebühr, keine Kosten für Fotos, keine Kosten für Beweissicherung, keine Kosten für die unfreundlichen Mitarbeiter der PRKG, keine Fahrtkostenpauschale usw.

Wenn das keine schallende Ohrfeige für Parkräume KG ist, lieber Herr Gehrke ! Wir dachten, dass die Gefühlsjuristerei (O-Ton Ihres geschätzten Herrn Professors Lorenz) sich nur auf Amtsrichter bezieht, wenn sie etwas anderes (gegen PRKG) entscheiden. Da sagen wir mal “Es schweigt der Krümel wenn der Kuchen spricht!” oder die Torte wenn es vor das OLG geht. So kann man sich täuschen.

Juristisch und betriebswirtschaftlich gesehen war dieses Jahr eine einzige Katastrophe für PRKG, daher wohl auch die Stellenanzeige für einen neuen (unverbrauchten) Juristen. Vertraut Herr Gehrke etwa seinen beiden glücklosen Anwälten nicht mehr bedingungslos?

Wir erwarten in Kürze neue Urteile gegen Parkräume KG, diese werden wir dann in der Rechtssprechungsübersicht veröffentlichen und hoffen damit Abgezockten Mut zu machen, sich gegen PRKG zu wehren.

Parkräume KG Rechtsabteilung wird aufgestockt

Er hat auf uns gehört. Mittlerweile stellt die Parkräume KG neben Außendienst-Mitarbeiter mit Führerschein (Maximalanforderung), jetzt auch neue Volljuristen ein “Für die Zuarbeit in der Rechtsabteilung” so heiß es  da  “sofort eine/n Jurist/Volljurist/in auf Teilzeitbasis” so die  Anzeige  bei der RAK München. http://www.rak-muenchen.de/angebote_ra.html.

Von der Blechlawine zur Prozeßlawine - Joachim K. Gehrke jetzt auch von dem Landgericht Augsburg wegen Nötigung verurteilt !

Steig nicht zu hoch mein kleiner Freund … Die Luft wird dünner für Joachim K. Gehrke und seine Parkräume KG. Der Geschäftsführer der Parkräume KG wurde gestern in der Berufungsverhandlung wieder wegen mehrfacher Nötigung verurteilt und zu einer Geldstrafe von 17.500 Euro verdonnert.

Nach dem Bericht der Aichacher Zeitung vom 03.12.2009 schiebt Herr Gehrke auch noch einen Schuldenberg von 250.000 Euro vor sich her, weil er kein Geld von den Abgeschleppten erhalten habe, aber sein Abschleppunternehmen bezahlen muss. 400.000 € so können wir lesen hat er Außenstände, dass heißt bei einer durchschnittlichen Abzockgebühr von 260€ wären das über 1.500 Abgeschleppte die ihre Schulden bei Herrn Gehrke noch nicht bezahlt haben oder müssen, weil sie ihr Auto wiedergefunden haben. Wir hoffen natürlich, das wir hier einen Großteil dazu beigetragen haben.

Egal, betriebswirtschaftlich ist das eine Katastrophe. Von seiner ambitionierten “Internationalen” Management-Beratung (Cooperation-Management) hat man lange nichts mehr gehört und gesehen. Schmiert, so würde man in der Luft- und Raumfahrtbranche sagen,  jetzt die Parkräume KG ab?  Der Ärmste ! Ihm scheint nichts mehr zu gelingen - vom Überflieger zum Stubenkücken.  Wir können nur nach dem Motto “Brunnenfrosch träumt nicht von den Weltmeeren” auf Besinnung drängen und ihm raten einfach wieder in einem ehrlichen Beruf zu arbeiten, was Ordentliches studiert hat er ja.  Wenn er unbedingt abschleppen will, kann er das ja dann auch am PC mit dem Abschleppsimulator machen. Kostet 11 Euro und birgt kein weiteres betriebswirtschaftliches und juristisches Risiko in sich.

Mit dem Geld das er spart könnte er sich vielleicht zwei neue talentierte Anwälte oder gar einen Professor besorgen, die ihn in der Revisionsverhandlung vor dem OLG München aus der Patsche helfen. Zumal jetzt ja auch nach der Süddeutschen Zeitung weitere Klagen wegen Nötigung von den Gerichten zugelassen werden. Da kommt jetzt eine Prozeßlawine auf  ihn zu. Wir wünschen alles Gute!

Ausdrücklich möchten wir hier noch mal eins erwähnen. Mit diesem Blog wollen wir Herrn Gehrke durch parteiische und voreingenommene Berichterstattung entgegentreten und  uns hier von Gewaltaufrufen, Gewaltandrohung oder Gewalttaten gegenüber Herrn Gehrke distanzieren. Wollen wir nicht, machen wir nicht, empfehlen wir nicht. Unsere Waffen sind der Blog und die Aufklärung über die Möglichkeiten die Sie haben sich gegen die üblen Methoden zu wehren.

Das Andere, Journalisten, Forenteilnehmer oder Blogger eine andere Meinung haben versteht  Herrn Gehrke nicht und deshalb versucht er immer wieder die Berichterstattung zu beeinflussen bzw. solche Leute oder Medien zu diskreditieren. Wir machen trotzdem weiter und wünschen ihm aber ganz im Sinne des Luftfahrtpioniers Lilienthal “Die Macht des Verstandes , Sie wird auch im Fluge Dich tragen”

Aus der “Augsburger Allgemeinen”

“Zwei Punkte hat das Landgericht in seinem Urteil klargestellt. So gilt das sogenannte Zurückbehaltungsrecht des Parkplatzeigentümers nicht uneingeschränkt, wenn er das abgeschleppte Auto als „Pfand“ erst dann herausrückt, wenn eine geforderte Summe bezahlt ist. Das Gericht kritisierte im Urteil auch das „Katz-und-Maus-Spiel der Inkassofirma, wenn die Falschparker zwischen Kunden-Hotline und Mitarbeiter hin- und hergewiesen wurden.

Auch die geforderten Kosten in Höhe bis zu 277 Euro seien „unplausibel“. Die „Zusatzkosten“ für das Inkasso-Unternehmen dürften nicht höher sein, als die eigentlichen Abschleppkosten, die in Aichach bei rund 100 Euro lagen”

Lesen Sie mehr unter: http://www.augsburger-allgemeine.de/........

Was wünscht sich Joachim Kevin Gehrke zu Weihnachten?

Was zum Spielen, den viel Zeit wird er haben wenn er in St.Adelheim ist.

“Der Abschlepper gilt als motorisierter Alptraum der Straße, der das eigene Auto aus dem Halteverbot zieht und dafür auch noch eine horrend hohe Rechnung ausstellt. Doch jetztKlicken Sie hier für mehr Bildmaterial wechselt der Anwender die Seiten - und fährt selbst das Schleppfahrzeug. Auf einem engen Parkplatz kann er richtig viel Geld machen, indem er alle Falschparker abschleppt. Doch Vorsicht: Wer in den engen Gassen mit der Steuerung der Hydraulik nicht aufpasst und einen Blechschaden provoziert, wird selbst abgestraft”

Augsburger Justiz klagt "Parkplatz-Sheriff" an

 

Der bundesweit bekanntgewordene "Parkplatz-Sheriff" von Augsburg, der mit extrem hohen Abschleppkosten für Empörung gesorgt hatte, muss sich wegen gewerbsmäßiger Erpressung und Nötigung vor Gericht verantworten. "Er ist einfach zu weit gegangen", sagte der Sprecher der Augsburger Staatsanwaltschaft, Matthias Nickolai. Die Staatsanwaltschaft habe Anklage gegen den 30-jährigen Arthur S. erhoben, unter anderem wegen 43 Fällen der Erpressung, zwölffacher Nötigung und einer Reihe weiterer Delikte. S. hatte im Auftrag von Ärztehäusern, Supermärkten oder Großkliniken widerrechtlich zugeparkte private Stellplätze geräumt. Dafür verlangte seine Firma bis zu 400 Euro von den Fahrzeugbesitzern.

Jetzt auch die Staatsanwaltschaft Lüneburg gegen Parkräume KG !

Herr J.K. Gehrke und Parkräume KG sind nun auch strafrechtlich bundesweit vertreten.

Nach der Staatsanwaltschaft München I (Anklage wegen Nötigung), der Staats-anwaltschaft Augsburg (Anklage wegen Erpressung), ermittelt nun auch die Staatsanwaltschaft Lüneburg gegen die Parkräume KG.

 

Lüneburg, Augsburg, München

Landgericht München zeigt Parkräume KG gelb-rote Karte !

Auch das LG München hat etwas gegen Abschlepp-Abzocker ! Es dürfen nur die reinen Abschleppkosten (85,00 EUR zzgl. Mwst.) verlangt werden, so das LG München Az. 31 S 3648/09 in einer neuen Entscheidung.

Urlaub in St. Adelheim ?

Alle Opfer von Parkräume KG sollten eine Anzeige wegen Erpressung gegen Parkräume KG ins Auge fassen. Der Straftatbestand der Erpressung liegt demnach vor, wenn mit einer rechtswidrigen Forderung zu einer Handlung genötigt wird.

Da das AG München in einer Vielzahl von Fällen PRKG zur Rückzahlung wegen weit überhöhter Abschleppkosten verurteilt hat und PRKG  somit bekannt ist, dass ihre Forderung zu hoch sind, kann man diesen Umstand als Erpressung ansehen. image

So sieht es auch die Staatsanwaltschaft Augsburg, die Anklage wegen Erpressung erhoben hat. Erpressung liegt demnach vor, wenn mit einer rechtswidrigen Forderung zu einer Handlung genötigt wird. Gerichtstermin war gestern und am 03.12.2009 wird jedenfalls das Straf-Urteil in Augsburg verkündet.

Herr Gehrke sollte sich schon mal überlegen was er dann macht.  Wie übrigens sein nicht minder begabter Kollege und Ex-Kickboxer Herr Arthur S. (ja genau der ein Feuerwehrauto mit einer Parkkralle blockiert hat !), der es zu bunt getrieben hat und nun auch wegen Erpressung in Untersuchungshaft gewandert ist.

Er wurde quasi dingfest gemacht

Aus dem Verkehr gezogen

Eingebuchtet

Macht Urlaub hinter Schwedischen Gardinen

Zur Sommerfrische in  St. Adelheim

Fällt Ihnen nicht noch was ein Herr Gehrke? Vielleicht ergibt sich bald ein nettes Pläuschchen unter Abschlepp-Kollegen.

Dürfen wir Sie dann besuchen kommen?

Last Exit Augsburg für Gehrke

Gerichtstermin steht fest: 12. November 2009 Strafjustizzentrum Augsburg, Gögginger Str. 101, 86199 Augsburg, 8.45 Uhr, Sitzungssaal S 180

Herr G. erbittet keine Gefühlsjuristerei sondern die volle Härte des Rechts.

Von Kumpeleien und Gefühlsjuristerei und Rache

हारे कृष्ण हारे कृष्ण कृष्ण कृष्ण हारे हारे हारे रामा हारे रामा

Hat uns natürlich sehr gut gefallen der Artikel in der Süddeutschen Zeitung am Freitag “Abschleppdienst am Haken der Justiz”. Und jetzt wissen wir auch, woher der schöne Aufsatz des in Fachkreisen geschätzten Herrn Professor Lorenz stammt. Seit dem Aufsatz hat Herr G.  endlich ein neues Mantra gefunden, das er ständig herunterleiert: “Was zivilrechtlich erlaubt ist, kann strafrechtlich nicht relevant sein”, früher was das “Ohne Geld, kein Auto”.  Wir lernen daraus, dass Herr G. jetzt vermehrt nicht mehr auf schmutzigen und nassen Parkplätzen die voller Ameisen sind  aktiv ist, sondern ausnahmsweise gut frisiert  und angezogen in deutschen Gerichtssälen. Wir hoffen natürlich, dass die Gerichtssäle Zwischenstationen bleiben und die Endstation ohne Bewährung woanders sein wird.

Da haben wir mehr Vertrauen zu den Richterinnen und Richtern, auch bei deutschen Amtsgerichten. Die Unterstellung oder Darstellung, dass diese “Gefühlsjuristerei” betreiben finden wir wenig sachlich und respektlos, vor allem ausgesprochen von einem Professor mit Lehrauftrag. Hier hätten wir mehr Respekt vor der Praxis erwartet und weniger emotionales Involvement. “Genial, sei dieser Service” so schwärmt der Sach –und Fachjurist ganz nüchtern und sachbezogen weiter.

Aber wir wollen hier im Gegensatz zu anderen natürlich nicht in die Unabhängigkeit der Lehre eingreifen und belassen es hierbei. Und wollen uns mit vollem Abstand zu unseren Emotionen selbstkritisch betrachten. “Rache” so konnten wir lesen sei unser Leitmotiv gewesen. Das ist wahr und das geht jedem so der schon mal Kunde von Herrn G. geworden ist. Das es uns heute Spaß macht, ist unbeschreitbar. Vor allem wenn wir am Freitag mehr als 1000 Besucher auf unserem Blog hatten, den Leuten Mut gemacht haben und Hinweise auf weitere 30 angestrebte Anzeigen gekriegt haben. Denn dann wissen wir, was Herr G. bald wieder macht. Gut frisiert, wohl riechend und ordentlich angezogen in deutschen Gerichtssälen stehen und sein Mantra singen.

Und in diesem Sinne Hare Krishna Hare Krishna Krishna Krishna Hare Hare  - die Erleuchtung wird kommen Joachim Knut

Abgeschleppt oder Parkkralle dran? Was tun!

- Sehr Sehr viel Zeit und einen Anwalt

Abgeschleppt: Zahlen Sie nicht. Gehen Sie zum Anwalt und lassen Sie sich beraten. Eventuell versuchen Sie Ihr Auto über eine Einstweilige Verfügung herauszubekommen, dadurch zu bekommen, dass Sie Sicherheit beim Amtsgericht hinterlegen. Dann kann die Parkräume KG kein Zurückbehaltungsrecht mehr ausüben.

- Sehr viel Zeit:

Abgeschleppt: Parkräume KG anrufen, KEINE FAHRERDATEN ANGEBEN!, nach Standort fragen. Nicht auf Diskussionen einlassen, keine Auskünfte geben, Frage nach Standort wiederholen. Wenn diese nicht beantwortet wird sollten Sie einen Anwalt informieren: Auto abgeschleppt, Herausgabe vor Zahlung verweigert. Anzeige wegen Nötigung und auf Herausgabe des Fahrzeugs klagen.

Parkkralle dran: Sie sind noch vor Ort und Ihnen wird ein abschleppen angedroht. Zahlung verweigern Herausgabe verlangen und Polizei anrufen. Soll abgeschleppt werden im Auto sitzen bleiben. Mit Personen im Auto darf nicht abgeschleppt werden.

- Viel Zeit

Abgeschleppt: Umgebung absuchen, meist ist das Fahrzeug in unmittelbarer Nähe abgestellt. Notfalls Freunde und Bekannte mit einspannen. Fahrzeug mitnehmen wenn gefunden und Rechnung abwarten. Wenn Rechnung kommt, angemessenen Teilbetrag überweisen (AG München: ca. 100,00 €) oder Zahlung verweigern mit Hinweis darauf, dass der Fahrzeugführer zum Tatzeitpunkt nicht bekannt ist und eine Halterhaftung bei Falschparken auf Privatgrund gemäß aktueller Rechtsprechung ausgeschlossen ist.


- Keine Zeit

Abgeschleppt: Parkräume KG anrufen, KEINE FAHRERDATEN ANGEBEN!, Termin vereinbaren Bezahlen unter Vorbehalt (idealwerweise haben Sie hierfür Zeugen), unbedingt Quittung oder Rechnung verlangen mit den einzeln aufgeführten Posten. Rechnungshöhe beanstanden und klagen.
oder
Rechtmäßigkeit der Rechnung anzweifeln und Gesamtsumme mit Hinweis darauf, dass der Fahrzeugführer zum Tatzeitpunkt nicht bekannt ist und eine Halterhaftung bei Falschparken auf Privatgrund gemäß aktueller Rechtsprechung ausgeschlossen ist zurückklagen.

 

- Anzeige erstatten? Mehrere Geschädigte haben bereits Anzeige erstattet wegen

  • Nötigung (der Umstand, dass Sie Ihr Auto nur gegen Sofortzahlung ohne genau Kostenabrechung herausbekommen kann als Nötigung gewertet werden)
  • Versuchter Betrug: Bestimmte Leistungen insbesondere Vorbereitungskosten dürfen Ihnen nicht angerechnet werden. Da die PRKG das immer wieder macht sollten Sie hier Anzeige erstatten.

Die Rechtsprechungsübersicht

Aktuelle Urteile gegen Parkräume KG

Momentaner Stand (ohne Gewähr): Parkräume KG verliert über 97,7 % aller Prozesse:

Zivilrecht:

Parkräume KG hat keinen Anspruch auf Bezahlung der Vorbereitungskosten (Auto wurde nicht abgeschleppt):
AG München 141 C 22154/06
AG München 422 C 30198/07
AG München 433 C 6766/09
AG München 432 C 5296/09
AG München 461 C 4134/09

AG München 453 C 5893/09

AG München 413 C 6201/10

AG Nauen, 10 C 288/10

AG Pankow/Weißensee 102 C 317/10

AG München 472 C 23250/10

AG München 411 C 2153/11

AG München 414 C 22362/11

AG Landsberg am Lech 4 C 859/11


Parkräume KG zur Rückzahlung von überhöhten Abschleppkosten verurteilt:

LG Berlin 56 S 25/11, Rückzahlung 137,50 €

LG Berlin 85 S 77/11, Rückzahlung 130,90 €

LG München I, 31 S 3648/09, Rückzahlung 178,50 €

LG München I, 14 S 13862/10, Rückzahlung 197,50 €

AG München 422 C 26353/08, Rückzahlung 178,50 €

AG München 433 C 6767/09, Rückzahlung 164,00 €

AG München 412 C 1512/09, Rückzahlung 166,60 €

AG München 461 C 1276/09, Rückzahlung 85,00 €

AG München 413 C 28540/09, Rückzahlung 170,00 €

AG München 473 C 9571/09, Rückzahlung 407,58 €

AG München 422 C 18218/09, Rückzahlung 129,70 € (Anerkenntnisurteil)

AG München 423 C 28719/09, Rückzahlung 136,95 €

AG München 412 C 28148/09, Rückzahlung 135,00 €

AG München 415 C 24770/09, Rückzahlung 150,00 €

AG München 411 C 27879/09, Rückzahlung 272,50 €

AG München 415 C 26417/09, Rückzahlung 265,00 €

AG München 472 C 32421/09, PRKG stimmt vergleichsweise auf Rückzahlung von 150,00 € zu.

AG München 412 C 1601/10, Rückzahlung 150,00 €

AG München 424 C 27724/09, Rückzahlung 130,00 €

AG München 424 C 25850/09, Rückzahlung 170,00 €

AG München 474 C 25940/09, Rückzahlung 266,50 €

AG München 461 C 34544/09, Rückzahlung 195,00 €

AG München 472 C 8054/10, Rückzahlung 246,00 €

AG München 415 C 7504/10, Rückzahlung 197,50 €; zusätzlich Verurteilung zur Zahlung der Anwaltskosten in Höhe von 1023,16 €

AG München 453 C 31302/09, Rückzahlung 185,00 € (Anerkenntnisurteil)

AG München 461 C 6407/10, PRKG stimmt vergleichsweise auf Rückzahlung von 160,00 € zu

AG Berlin-Mitte 13 C 81/10, Rückzahlung 109,50 €

AG München 474 C 7108/10, Rückzahlung 178,70 €

AG München 415 C 7505/10, Rückzahlung 287,50 €

AG Potsdam 29 C 188/10, Rückzahlung 99,75 €; zusätzlich Verurteilung zur Zahlung von Nutzungsentschädigung in Höhe von 817,00 € und Anwaltskosten von 1023,16 €

AG München 451 C 23812/10, Rückzahlung 187,50 €

AG München 451 C 11176/10, Rückzahlung 197,50 €

AG München 422 C 7506/10, Rückzahlung 150,00 €

AG München 472 C 23247/10, Rückzahlung 165,00 €

AG München 472 C 23248/10, Rückzahlung 165,00 €

AG München 472 C 23249/10, Rückzahlung 165,00 €

AG Königstein 21 C 939/10, Rückzahlung 196,00 €

AG Berlin-Mitte 25 C 196/10, Rückzahlung 130,00 €

AG München 473 C 24676/10, Rückzahlung 177,50 €

AG München 473 C 24677/10, Rückzahlung 130,00 €

AG Berlin-Mitte 2 C 434/10, Rückzahlung 162,50 €

AG Rüsselsheim 3 C 1884/10, Klage der PRKG auf Zahlung von 214,95 € erfolglos

AG München 461 C 1398/11, Rückzahlung 130,00 €

AG München 461 C 5052/11, Rückzahlung 130,00 €

AG Berlin-Mitte 2 C 499/10, Rückzahlung 91,50 €

AG München 423 C 28559/10, Rückzahlung 183,06 €

AG München 463 C 5774/10, Rückzahlung 182,50 €

AG München 473 C 24675/10, Rückzahlung 250,00 €

AG Berlin-Mitte 25 C 50/11, Rückzahlung 161,75 €

AG München 473 C 23593/10, Rückzahlung 130,00 €

AG München 415 C 29187/10, Rückzahlung 197,50 €

AG München 433 C 2349/11, Rückzahlung 250,00 €

AG München 411 C 2156/11, Rückzahlung 250,00 €

AG München 472 C 14450/11, Rückzahlung 190,00 €

AG München 453 C 16523/11, Rückzahlung 250,00 €

AG München 424 C 28560/10, Rückzahlung 130,00 €

AG München, 412 C 9935/11, Rückzahlung 250,00 €

AG Rosenheim 13 C 108/11, Klage der PRKG nur in Höhe von 45,00 € erfolgreich

AG München 431 C 20624/11, Rückzahlung 250,00 €

AG München 414 C 30577/11, Rückzahlung 130,00 €

 

Parkräume KG im Wege der einstweiligen Verfügung zur sofortigen Herausgabe des Autos verurteilt:

AG München 451 C 31743/09

AG München 451 C 13032/10

AG München 415 C 32412/10

AG München 424 C 2396/12

LG Berlin 27 O 261/12

LG Berlin 1 O 20/12

Parkräume KG zur Herausgabe des Autos verurteilt, Widerklage der PRKG auf Zahlung von 848,11 € nur in Höhe von 229,88 € begründet:

AG München 461 C 9258/09


Parkräume KG verliert zu 100 %, da auf Privatparkplätzen nach der Rspr. nicht die Halterhaftung gilt und PRKG nicht den Fahrer benennen konnte:


AG München 451 C 31170/07
AG München 415 C 3362/08

 

Strafrecht:

Landgericht Augsburg, 5 Ns 601  Js 141118/07, 5. Strafkammer, Verurteilung des Geschäftsführers der Parkräume KG, Joachim K. Gehrke, wegen mehrfacher versuchter und vollendeter Nötigung zu 250 TS je 70,00 €. (Revisionsverfahren läuft). 


Dennoch wird von der PRKG munter weiter abkassiert als würde es diese Urteile nicht geben, aber eines ist sicher: der Staatsanwalt hat PRKG ins Visier genommen und wird hoffentlich dieser Abzocke ein Ende bereiten.

Urteile zum Download bitte hier klicken

Staatsanwaltschaft Augsburg wird Verurteilung wegen Erpressung beantragen !!

Jetzt wird es ganz eng für den Geschäftsführer der Parkräume KG .  Wie wir schon berichtet haben, wurde der Geschäftsführer der PRKG Joachim K. G. vor dem Amtsgericht Aichach wegen Nötigung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Dagegen wurde bekanntermaßen von PRKG Berufung eingelegt, aber auch von der Staatsanwaltschaft.

Die Staatsanwaltschaft Augsburg wird in der Berufungsverhandlung den GF der PRKG nun auch wegen Erpressung (!) anklagen und ein höheres Strafmaß fordern, so der Staatsanwalt Matthias Nickolai in der Sendung Kontrovers, Bayrisches Fernsehen vom 12.08.2009, Wahnsinn nachgehakt, der Abschlepp-Nepp. (Video unter http://www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/kontrovers/kontrovers-wahnesinn-abschleppdienst-ID1250158814006.xml.).

Verhandlung ist wahrscheinlich noch im Herbst. Wir werden auf jeden Fall vor Ort sein und  berichten. Wer ebenfalls vor Ort sein will kann uns gerne eine Mail (parkraeume-watch@live.de) schreiben. Wir informieren, falls möglich, dann über den genauen Termin.

It´s showtime J.K., put on your best dress.

Hier werden abgeschleppte Autos abgestellt

Hier könnte ihr Auto stehen. Suchen Sie im zuerst in unmittelbarer Umgebung des Abschlepportes. Auch bei den angegeben Straßen auch in der Umgebung suchen. Wenn Sie ihr Auto gefunden haben teilen Sie es uns bitte mit. Auch wenn Sie es auslösen mussten. Abgeschleppt: Orleansstr. / Grillparzerstr TOOM / Balanstr EDEKA

Abgeschleppt: REWE Alramstraße

Wir tun was

Hier ein paar Auszüge aus der Arbeit der letzten Wochen. Das ermutig uns weiterzumachen. Sollte aber auch unsere Leser  ermutigen uns mitzuteilen wann und wo ein Auto abgeschleppt wurde und wo man es wiedergefunden oder wiedererhalten hat. Nur so können wir anderen helfen und den Abzockern eins auswischen

Erstens

Parkräume-watch-Freunde!
Ich bin unsagbar froh, dass es eine Seite wie die Eure gibt, da ich als Studentin mir diese überhöhten Preise keineswegs leisten kann. Mein Auto wurde Donnerstag oder Freitag vom REWE-Parkplatz in der Alramstraße abgeschleppt und ich wäre unfassbar glücklich und erleichtert, könnten Sie mir sagen, wo ich es vielleicht finden könnte, da ich noch nicht bezahlt habe.
Haben Sie vielen lieben Dank,

ein paar Tage später

Hallo zusammen,
ich habe mein Auto tatsächlich gestern Abend gefunden, es stand in der Wackersbergerstraße, also auch nur unweit des REWE-Parkplatz entfernt. Nicht auf einem großen Parkplatz, sondern einfach am Straßenrand.
Vielen herzlichen Dank, Sie haben mir durch Ihren Blog unwahrscheinlich Mut gemacht. Und es ist ja auch tatsächlich gut ausgegangen
.

Zweitens

Liebe parkäume-watch,
erst einmal vielen Dank für Eure tolle Seite und vor allem "Wo könnte das Auto sein?" Dank Eurer Angaben habe ich meines tatsächlich wieder gefunden.
Abgeschleppt in der Balanstraße 105 (Edeka-Parkplatz) und gefunden habe ich es in der Adam-Berg-Straße. Wäre ohne Euch nie drauf gekommen, da es doch relativ weit ist.

parkräume kg erleidet weitere schwere niederlage vor gericht:

1. parkräume kg im fall von ag münchen 432 C 5296/09 wieder zur vollständigen rückzahlung von vorbereitungskosten verurteilt !

2. parkräume kg im fall von ag münchen 412 C 15126/09 zur rückzahlung von 166,60 euro wegen zu hoher abschleppkosten verurteilt ! das gericht hält abschleppkosten nur in höhe von 100,00 eur für angemessen.

Erfahrungbericht aus München

Ich wurde bereits im November 2008 Opfer der Parkräume KG. Gleich vorab - mir geht es nicht um den Abschleppvorgang vom Kundenparkplatz der Firma REWE. Grundsätzlich bin ich der Meinung, daß Eigentümer das Recht haben, Fahrzeuge abschleppen zu lassen die unrechtmäßig parken. Mir ging es lediglich um die Art und Weise wie vor Ort mit mir umgegangen wurde und auch um die Höhe der Forderung mit 342,50 Euro !!. Die Forderung ist deutlich überhöht und steht in keiner Relation zu den Abschleppkosten anderer Abschleppunternehmen ! Für mich war klar, ich werde mich gegen dagegen wehren, ich habe mich an die Kanzlei Merget, Vogel und Kollegen in München gewendet und die haben meinen Fall übernommen.
Am 22.05.09 wurde der Rechtsstreit vor dem Amtsgericht München zu meinen Gunsten entschieden. Es erging ein rechtswirksamer Titel in dem die Firma Parkräume KG zur Zahlung von 164,00 Euro und zur Kostenübernahme der Prozesskosten verurteilt wurde.
MAN MUß SICH NICHT ALLES GEFALLEN LASSEN !!

Ich kann nur jedem raten sich zu wehren !

Marion K.

Weitere Niederlage für Parkräume KG – Amtsgericht München schiebt der Willkür von Parkräume kg einen Riegel vor, Parkräume KG in 2 Fällen verurteilt.

Einen guten Lauf haben die Herren der Parkräume KG nicht gerade. Erst Verurteilung wegen Nötigung, dann der sagenhaft schlechte bzw. peinliche Auftritt im ZDF und jetzt geht es weiter. In 2 Fällen wurde die PRKG verurteilt. Die Urteile stehen hier zum Download bereit.

Parkräume KG im Fall AZ 433 C 6766/09 vom Amtsgericht München auf vollständige Rückzahlung der sog. Vorbereitungskosten, d.h. das Auto wurde mit einer Parkkralle blockiert, (229,08 €) verurteilt !

Parkräume KGin fall 433 C 6767/09 vom Amtsgericht München auf Rückzahlung von 164 € wegen überhöhter abschleppkosten verurteilt. Parkräume kg hatte für einen Abschleppvorgang unverschämte 342,50 € (!) einkassiert !

Abgezockte sollen sich wehren, es hilft !!! Der Kampf geht weiter

“Die PARTEI” tritt für unsere Sache ein

pünktlich zu den Wahlen gewinnen wir auch politische Unterstützung. Die Partei “die PARTEI” tritt für unsere Belange ein und braucht deshalb Ihre Unterstützung. Die PARTEI Bayern setzt sich dafür ein, dass  die Firma Parkräume KG aus Oberhaching in  Bayern das Feld räumen muss.

Zur Zulassung in ganz Bayern braucht die PARTEI 2000 Unterschriften. Seit 14.9.08 kann das Blatt kopiert und eingesetzt werden. Machen Sie davon bitte Gebrauch - denn der politische Wille ist den etablierten Parteien in Bayern verlorengegangen.  Aber auch andere Landesverbände lohnt es zu unterstützen

formular-blinker

http://die-partei.de/?mode=content&content_id=32

Bild München berichtet über “Wildwest-Methoden” der Parkräume AG

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Dem letzten Satz des Artikels schließen wir uns an. Auch wir bleiben dran. Darauf unser Ehrenwort.

Geschäftsführer der Parkräume KG verurteilt

Das Aichacher Amtsgericht hat den Geschäftsführer der Parkräume KG zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Berufung wurde eingelegt. Mehr dazu unter

http://www.aichacher-zeitung.de/vorort/aichach/art18,5800

Pressespiegel:

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Angeklagt und frech dabei

So kennen wir die Mitarbeiter der Parkräume KG. Selbstgerecht und überheblich. Und so trat zumindest der Geschäftsführer der Parkräume KG vor dem Gericht in Aichach auf. Leider erst zu spät haben wir von dem Termin erfahren und mussten in der Aichacher Zeitung von dem ersten Gerichtstermin lesen. Ein zweiter Verhandlungstag findet heute am 19.03 statt. Wir werden natürlich darüber berichten und hoffen, dass Herr G. das kassiert was lange schon fällig ist. Ob das Ihn belehren wird, ist natürlich fraglich.

Übrigens. Wir sind immer noch dran den Gerichtstermin in München nicht aus dem Auge zu verlieren. Er steht, wir sind in Kontakt mit verschiedenen Medien und wir werden natürlich unsere Leser und weitere Medien darüber informieren.

Egal – heute ist Aichach der Mittelpunkt unsere Wünsche. Vielleicht gibt es ja morgen schon Schönes zu berichten.

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http://www.aichacher-zeitung.de/vorort/aichach/art18,5363

Maulverbot für Blogspot durch das “Anwältchen”

Einige Opfer der Parkräume KG haben uns mitgeteilt, dass in den Anschreiben des Anwältchen der Parkräume KG mitgeteilt wird, dass eine Weitergabe des Schriftsatzes an Dritte, insbesondere zur Publikation im Blogspot untersagt wird. Der Autor (Anwältchen) der Schriftsätze beruft sich hier auf sein Urheberrecht. Dennoch: Ein ernstzunehmender juristischer Schriftsatz hat sich an die herrschende Meinung zu halten und ist folglich keine eigenständige Schöpfung des Autors.

Aber, da fällt uns ein Juristenwitz ein: Wann unterliegt ein juristischer Schriftsatz dem Urheberrecht? Wenn er so haarsträubend ist, dass er eine eigenständige Schöpfung des Autors ist. Insofern kann man natürlich die Schriftsätze so interpretieren.

Ohne Worte

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http://www.tz-online.de/de/aktuelles/muenchen/artikel_58419.html

Gerichtstermin verschoben

Wie wir erfahren haben wurde der Gerichtstermin auf einen bis dato unbekannten Termin verschoben. Mit dem Streik im öffentlichen Dienst wird das ja nicht zu tun haben.

Parkräume KG wird vor Gericht geschleppt - Dienstag 03.02.2009 AG München

Wohl nicht ganz freiwillig wird der Geschäftsführer der Parkräume KG Gehrke erscheinen. Er wird sich gar genötigt fühlen, wenn er auf Anklagebank Platz nehmen wird. Wir sehen jetzt schon das Unverständnis in seinen Augen, wenn er oder sein Anwältchen dem Gericht erklären wird, dass er nur Parkplatzbesitzer von lästigen Falschparkern befreit und nun mal bei solchen Leuten hart sein muss. Sonst kommt er ja nie zu seinem Geld.

Für alle die hier dabei sein wollen: Die Sitzung findet am 03.02.2009 vor dem Amtsgericht München, Sitzungssaal A 122, 9.15 Uhr, im Strafjustizzentrum München, Nymphenburger Straße 16, statt.
Für alle die nicht dabei sein können: Wir werden Live aus dem Gerichtssaal bloggen. "Der Angeklagte nimmt auf der Anklagebank platz. Viele Kameras sind vor Ort. Schweiß auf seiner Stirn. Er trägt seinen besten Anzug. Sein Anwalt begleitet ihn." Ha Ha. Das wird ein Spass.

Für alle TV Freunde - mit dem Zweiten sieht man mehr: Das ZDF wird über den Prozeß berichten. Man sucht kurzfristig, bis Dienstag 03.02.2009, Geschädigte die für einen Bericht zur Verfügung stehen. Bitte Mail an Herrn Wilk vom ZDF: christian@nc-network.de
Wir laden hiermit auch alle Medienvertreter ein zu dem Termin zu erscheinen und über den Prozess zu berichten.

It´s showtime JoG. Put on your best dress. CU on Tuesday ;-)

Was sehen wir hier?

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einen Schreibtisch bei der Münchener Staatsanwaltschaft. Aus einem weiteren TV Beitrag über die PRKK und den Abschlepp-Teufel. Den Bericht gibt es hier:

http://sat1-blitz.feedplace.de/post/die-dreiste-masche-der-abschlepp-abzocker/

Supermarktbetreiber entsetzt

“Mir tut jeder leid, der abgeschleppt wurde. Der Vertrag mit dem Inkassounternehmen ist abgelaufen” so  der Besitzer des Oberhofer tegut-Marktes als er erfahren hat mit wem er es zu tun hatte.  Siehe Bericht “Freies Wort”

Seine Kunden und die Opfer der Parkräume KG haben den Besitzer freundlicherweise darauf aufmerksam gemacht, dass er hier einem Abzocker auf den Leim gegangen ist mit dem er nicht weiter zusammenarbeiten will. Machen auch Sie aufmerksam und schreiben Sie den auf dem Leim gegangen Supermarktbesitzern. Siehe auch http://parkraeume.blogspot.com/2008/10/beschweren-hilft.html