Alle Opfer von Parkräume KG sollten eine Anzeige wegen Erpressung gegen Parkräume KG ins Auge fassen. Der Straftatbestand der Erpressung liegt demnach vor, wenn mit einer rechtswidrigen Forderung zu einer Handlung genötigt wird.
Da das AG München in einer Vielzahl von Fällen PRKG zur Rückzahlung wegen weit überhöhter Abschleppkosten verurteilt hat und PRKG somit bekannt ist, dass ihre Forderung zu hoch sind, kann man diesen Umstand als Erpressung ansehen.
So sieht es auch die Staatsanwaltschaft Augsburg, die Anklage wegen Erpressung erhoben hat. Erpressung liegt demnach vor, wenn mit einer rechtswidrigen Forderung zu einer Handlung genötigt wird. Gerichtstermin war gestern und am 03.12.2009 wird jedenfalls das Straf-Urteil in Augsburg verkündet.
Herr Gehrke sollte sich schon mal überlegen was er dann macht. Wie übrigens sein nicht minder begabter Kollege und Ex-Kickboxer Herr Arthur S. (ja genau der ein Feuerwehrauto mit einer Parkkralle blockiert hat !), der es zu bunt getrieben hat und nun auch wegen Erpressung in Untersuchungshaft gewandert ist.
Er wurde quasi dingfest gemacht
Aus dem Verkehr gezogen
Eingebuchtet
Macht Urlaub hinter Schwedischen Gardinen
Zur Sommerfrische in St. Adelheim
Fällt Ihnen nicht noch was ein Herr Gehrke? Vielleicht ergibt sich bald ein nettes Pläuschchen unter Abschlepp-Kollegen.
Dürfen wir Sie dann besuchen kommen?