Weitere Auftraggeber der Parkräume KG zur Rückzahlung wegen Abschlepp-Abzocke verurteilt ! Klinikum Bogenhausen München und REWE drohen erhebliche Rückforderungen

Zwei weitere Auftraggeber der Parkräume KG müssen jetzt nach zwei wegweisenden Urteilen des AG München für die Abzocke der Parkräume KG haften. Das AG München verurteilte beide zur Rückzahlung, da nur Abschleppkosten von 120,00 € zulässig sind. Dem Klinikum Bogenhausen und der REWE drohen nun Rückforderungen von Abschlepp-Opfern im sechsstelligen Euro-Bereich.
AG München Urteil vom 05.07.2013, Az. 452 C 25253/12 ; AG München Urteil vom 17.07.2013, Az. 452 C 25254/12. Betroffene, die für das Abschleppen mehr als 120,00 € bezahlt haben, sollten unter Hinweis auf diese Urteile zur Rückzahlung auffordern, anderenfalls einen Rechtsanwalt beauftragen. Mehr dazu auch unter:http://www.ovb-online.de/bayern/gericht-abschleppdienst-haken-3027686.html.

PRKG offline! Und am ENDE?

Nichts geht mehr auf der Webseite der Parkräume KG weil beim Google was nicht geht. Ist das das Ende der PRKG? Der Google weis doch immer alles schon vorher.

 

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Staatsanwaltschaft München I erhebt Anklage gegen Gehrke und einen Mitarbeiter der Fa. Parkräume KG ! Abschlepp-Abzocker droht Gefängnis !

 

Das Landgericht München I hat über die Anklage der Staatsanwaltschaft München I gegen den Geschäftsinhaber der Parkräume KG und einen seiner Außendienstmitarbeiter wegen Erpressung und Körperverletzung zu entscheiden.  (Aktenzeichen StA München I, 403 Js 208232/09). Die Anklage wurde vor der Strafkammer des Landgerichts München I erhoben, weil die Staatsanwaltschaft im Fall einer Verurteilung mit der Verhängung einer Freiheitsstrafen von mehr als vier Jahren rechnet.

Aktuelle Berichterstattung – den Medien sei Dank

aufgrund der aktuellen Berichterstattung (SAT1)  in Rundfunk und Fernsehen über die Dienstleistungen der Parkräume KG, erreichen uns in den letzten Tagen eine Vielzahl Anfragen von geschädigten Personen und sonstigen Interessenten aus dem gesamten Bundesgebiet sowie aus den Nachbarländern Österreich und Schweiz, die unsere Hilfe im Umgang mit der Parkräume KGB in Anspruch nehmen möchten.

Wir empfehlen hier am besten die Anwälte Kellner und Gründler zu kontaktieren.

Rechtsanwalt Emil Kellner
Nibelungenstr. 15 a
80639 München,
Tel.: 089/1392670
Fax.: 089/ 13926767
kellner@gemeinschaftskanzlei.de

Rechtsanwalt Dirk Gründler
Lisztstr. 27
81677 München (Bogenhausen)
Tel. (089) 2300 1973
Fax (089) 2300 1974
E-Mail: kanzlei@ra-gruendler.de

Es geht weiter - Joachim Kevin

Auch wenn das Gehrke versucht uns wieder mundtod zu machen und versucht den Blog bei Blogger abschalten zu lassen. Unsere Zugriff steigen wieder – auch Dank der schönen Urteile

 

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