Schallende Ohrfeige vom Landgericht München I für Parkräume KG !

Parkräume KG kann nur 101,15 € für einen Abschleppvorgang verlangen ! Einkassiert wurden von der PRKG dagegen 279,65 € (!).

Wie wir schon berichtet haben, hält das LG München I, Az.: 31 S 3648/09 nur die reinen Abschleppkosten für gerechtfertigt. Parkräume KG hatte nach dieser Entscheidung des LG München nur einen Anspruch bezüglich der Abschleppkosten in Höhe von 85,00 € zuzüglich 19 % USt., also 101,15 €. Das LG München führt in seinem Urteil dazu aus: “Anderes gilt jedoch für die weiteren, von der Beklagten (Parkräume KG) geltend gemachten Kosten. Deren Begleichung erfolgte mangels Anspruchsgrundlage ohne Rechtsgrund und ist daher von ihr (Parkräume KG) zurückzuerstatten. Was der Grundstückseigentümer mit dem Dritten, hier der Beklagten, im Einzelnen vereinbart, insbesondere im finanziellen und wirtschaftlichen Bereich, betrifft nur deren Vertragsverhältnis und kann nicht den unberechtigt dort Parkenden zu etwas verpflichten und binden. Im Übrigen ist es auch jetzt noch nicht ganz nachvollziehbar, wie sich diese Kosten im Einzelnen zusammensetzen und wofür sie exakt im Einzelnen stehen.” Sofern der Grundstücksnutzer vorsteuerabzugsberechtigt ist, was bei Supermarktketten regelmäßig der Fall ist, so darf die entfallende Umsatzsteuer nicht berechnet werden.

Das Urteil ist rechtskräftig, die von PRKG beantragte Zulassung der Revision wurde nicht zugelassen.

Die vollständige Urteilsbegründung ist hier im “Urteile zum Download” nachzulesen.

Fazit: Von den geforderten Kosten der PRKG in Höhe von 279,65 € waren nur 101,15 € gerechtfertigt ! So etwas nennt man schamlose Abzocke! Somit keine Erstattung der sog. Grundgebühr, keine Kosten für Fotos, keine Kosten für Beweissicherung, keine Kosten für die unfreundlichen Mitarbeiter der PRKG, keine Fahrtkostenpauschale usw.

Wenn das keine schallende Ohrfeige für Parkräume KG ist, lieber Herr Gehrke ! Wir dachten, dass die Gefühlsjuristerei (O-Ton Ihres geschätzten Herrn Professors Lorenz) sich nur auf Amtsrichter bezieht, wenn sie etwas anderes (gegen PRKG) entscheiden. Da sagen wir mal “Es schweigt der Krümel wenn der Kuchen spricht!” oder die Torte wenn es vor das OLG geht. So kann man sich täuschen.

Juristisch und betriebswirtschaftlich gesehen war dieses Jahr eine einzige Katastrophe für PRKG, daher wohl auch die Stellenanzeige für einen neuen (unverbrauchten) Juristen. Vertraut Herr Gehrke etwa seinen beiden glücklosen Anwälten nicht mehr bedingungslos?

Wir erwarten in Kürze neue Urteile gegen Parkräume KG, diese werden wir dann in der Rechtssprechungsübersicht veröffentlichen und hoffen damit Abgezockten Mut zu machen, sich gegen PRKG zu wehren.

Parkräume KG Rechtsabteilung wird aufgestockt

Er hat auf uns gehört. Mittlerweile stellt die Parkräume KG neben Außendienst-Mitarbeiter mit Führerschein (Maximalanforderung), jetzt auch neue Volljuristen ein “Für die Zuarbeit in der Rechtsabteilung” so heiß es  da  “sofort eine/n Jurist/Volljurist/in auf Teilzeitbasis” so die  Anzeige  bei der RAK München. http://www.rak-muenchen.de/angebote_ra.html.

Von der Blechlawine zur Prozeßlawine - Joachim K. Gehrke jetzt auch von dem Landgericht Augsburg wegen Nötigung verurteilt !

Steig nicht zu hoch mein kleiner Freund … Die Luft wird dünner für Joachim K. Gehrke und seine Parkräume KG. Der Geschäftsführer der Parkräume KG wurde gestern in der Berufungsverhandlung wieder wegen mehrfacher Nötigung verurteilt und zu einer Geldstrafe von 17.500 Euro verdonnert.

Nach dem Bericht der Aichacher Zeitung vom 03.12.2009 schiebt Herr Gehrke auch noch einen Schuldenberg von 250.000 Euro vor sich her, weil er kein Geld von den Abgeschleppten erhalten habe, aber sein Abschleppunternehmen bezahlen muss. 400.000 € so können wir lesen hat er Außenstände, dass heißt bei einer durchschnittlichen Abzockgebühr von 260€ wären das über 1.500 Abgeschleppte die ihre Schulden bei Herrn Gehrke noch nicht bezahlt haben oder müssen, weil sie ihr Auto wiedergefunden haben. Wir hoffen natürlich, das wir hier einen Großteil dazu beigetragen haben.

Egal, betriebswirtschaftlich ist das eine Katastrophe. Von seiner ambitionierten “Internationalen” Management-Beratung (Cooperation-Management) hat man lange nichts mehr gehört und gesehen. Schmiert, so würde man in der Luft- und Raumfahrtbranche sagen,  jetzt die Parkräume KG ab?  Der Ärmste ! Ihm scheint nichts mehr zu gelingen - vom Überflieger zum Stubenkücken.  Wir können nur nach dem Motto “Brunnenfrosch träumt nicht von den Weltmeeren” auf Besinnung drängen und ihm raten einfach wieder in einem ehrlichen Beruf zu arbeiten, was Ordentliches studiert hat er ja.  Wenn er unbedingt abschleppen will, kann er das ja dann auch am PC mit dem Abschleppsimulator machen. Kostet 11 Euro und birgt kein weiteres betriebswirtschaftliches und juristisches Risiko in sich.

Mit dem Geld das er spart könnte er sich vielleicht zwei neue talentierte Anwälte oder gar einen Professor besorgen, die ihn in der Revisionsverhandlung vor dem OLG München aus der Patsche helfen. Zumal jetzt ja auch nach der Süddeutschen Zeitung weitere Klagen wegen Nötigung von den Gerichten zugelassen werden. Da kommt jetzt eine Prozeßlawine auf  ihn zu. Wir wünschen alles Gute!

Ausdrücklich möchten wir hier noch mal eins erwähnen. Mit diesem Blog wollen wir Herrn Gehrke durch parteiische und voreingenommene Berichterstattung entgegentreten und  uns hier von Gewaltaufrufen, Gewaltandrohung oder Gewalttaten gegenüber Herrn Gehrke distanzieren. Wollen wir nicht, machen wir nicht, empfehlen wir nicht. Unsere Waffen sind der Blog und die Aufklärung über die Möglichkeiten die Sie haben sich gegen die üblen Methoden zu wehren.

Das Andere, Journalisten, Forenteilnehmer oder Blogger eine andere Meinung haben versteht  Herrn Gehrke nicht und deshalb versucht er immer wieder die Berichterstattung zu beeinflussen bzw. solche Leute oder Medien zu diskreditieren. Wir machen trotzdem weiter und wünschen ihm aber ganz im Sinne des Luftfahrtpioniers Lilienthal “Die Macht des Verstandes , Sie wird auch im Fluge Dich tragen”

Aus der “Augsburger Allgemeinen”

“Zwei Punkte hat das Landgericht in seinem Urteil klargestellt. So gilt das sogenannte Zurückbehaltungsrecht des Parkplatzeigentümers nicht uneingeschränkt, wenn er das abgeschleppte Auto als „Pfand“ erst dann herausrückt, wenn eine geforderte Summe bezahlt ist. Das Gericht kritisierte im Urteil auch das „Katz-und-Maus-Spiel der Inkassofirma, wenn die Falschparker zwischen Kunden-Hotline und Mitarbeiter hin- und hergewiesen wurden.

Auch die geforderten Kosten in Höhe bis zu 277 Euro seien „unplausibel“. Die „Zusatzkosten“ für das Inkasso-Unternehmen dürften nicht höher sein, als die eigentlichen Abschleppkosten, die in Aichach bei rund 100 Euro lagen”

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