Geschäftsführer der Parkräume KG, Joachim K. Gehrke, nach Parkkrallen-Aktion in Wiesbaden von der Polizei festgenommen !

Handschellen

Unbelehrbar und uneinsichtig wie immer zeigte sich der GF der Parkräume KG und blockierte in Wiesbaden höchstpersönlich mehrere Autos auf einem Aldi-Parkplatz mit einer Parkkralle. Das gefiel der Polizei und der Staatsanwaltschaft gar nicht und beendete den Auftritt des Joachim K. Gehrke mit einer Festnahme. Daraufhin klickten die Handschellen, nur so konnte der Auto-Verstecker Gehrke von weiteren Nötigungen abgehalten werden. Mehr über diesen weiteren peinlichen Auftritt der Parkräume KG: http://www.wiesbadener-kurier.de/region/wiesbaden/meldungen/9573939.htm

Amtsgericht Potsdam verurteilt Parkräume KG zur Rückzahlung wegen zu hoher Abschleppkosten, sowie zur Zahlung von Nutzungsentschädigung und außergerichtlicher Anwaltskosten !

Nach dem Amtsgericht AG Berlin Mitte hat nun auch das Amtsgericht Potsdam mit Urteil vom 05.10.2010 die Parkräume KG zu einer empfindlichen Zahlung von insgesamt 1840,16 EUR verurteilt. Das Gericht hielt zum einen von der Parkräume KG einkassierten 219,50 EUR Abschleppkosten nur in Höhe von 119,75 EUR für gerechtfertigt. Zum anderen musste die Parkräume KG für das unberechtigte Verstecken des Autos Nutzungsentschädigung für 19 Tage bezahlen (817,00 EUR), sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Opfers von 1023,16 EUR. Amtsgericht Potsdam, Urteil vom 05.10.2010, Az.: 29 C 188/10.

Lange Gesichter von Parkräume KG vor dem Amtsgericht München !

Mal wieder gar nichts zu lachen hatte die Parkräume KG und deren Anwalt vor dem Amtsgericht München. In einem Fall wurde die Parkräume KG durch eine einstweilige Verfügung gezwungen, sofort den Standort des abgeschleppten PKW mitzuteilen. Alle hilflosen Versuche der Parkräume KG dagegen vorzugehen blieben ohne Erfolg (AG München, Urteil vom 08.09.2010; Az.: 451 C 13032/10). Am 28.07.2010 gab es einen weiteren Dämpfer für den selbsternannten Auto-Verstecker, Herrn Joachim Klaus Gehrke: Vollständige Rückzahlung der einkassierten 287,50 EUR, da Parkräume KG keine Angaben zu dem Fahrer machen konnte und hierzu beweisbelastet war und ist. (AG München 415 C 7505/10). Auch hier wehrte sich die Parkräume KG mit Händen und Füßen und jammerte mit einer Gehörsrüge rum, welche mit Beschluss vom 12.09.2010 abgewiesen wurde. So viel uns bekannt ist, gibt es nunmehr allein in München mehr als 50 (!) gerichtliche Entscheidungen, wonach Parkräume KG zur Rückzahlung wegen ungerechtfertigter Kosten verurteilt wurde. Vom AG Berlin werden in Kürze weitere bittere Pillen für die Parkräume KG kommen. Aber unserem lieben Herrn Gehrke ist dies ja eh alles egal (Originalspruch: Ist doch alles rechtmäßig, warum die Aufregung ?!). Au weh, da leidet jemand gehörig unter Realitätsverlust. Oder ist Herr Gehrke selbst Opfer eines Professors + ehemaligen Hiwis geworden ? Egal, bald kommt neue Post von der Staatsanwaltschaft.