Mal wieder gar nichts zu lachen hatte die Parkräume KG und deren Anwalt vor dem Amtsgericht München. In einem Fall wurde die Parkräume KG durch eine einstweilige Verfügung gezwungen, sofort den Standort des abgeschleppten PKW mitzuteilen. Alle hilflosen Versuche der Parkräume KG dagegen vorzugehen blieben ohne Erfolg (AG München, Urteil vom 08.09.2010; Az.: 451 C 13032/10). Am 28.07.2010 gab es einen weiteren Dämpfer für den selbsternannten Auto-Verstecker, Herrn Joachim Klaus Gehrke: Vollständige Rückzahlung der einkassierten 287,50 EUR, da Parkräume KG keine Angaben zu dem Fahrer machen konnte und hierzu beweisbelastet war und ist. (AG München 415 C 7505/10). Auch hier wehrte sich die Parkräume KG mit Händen und Füßen und jammerte mit einer Gehörsrüge rum, welche mit Beschluss vom 12.09.2010 abgewiesen wurde. So viel uns bekannt ist, gibt es nunmehr allein in München mehr als 50 (!) gerichtliche Entscheidungen, wonach Parkräume KG zur Rückzahlung wegen ungerechtfertigter Kosten verurteilt wurde. Vom AG Berlin werden in Kürze weitere bittere Pillen für die Parkräume KG kommen. Aber unserem lieben Herrn Gehrke ist dies ja eh alles egal (Originalspruch: Ist doch alles rechtmäßig, warum die Aufregung ?!). Au weh, da leidet jemand gehörig unter Realitätsverlust. Oder ist Herr Gehrke selbst Opfer eines Professors + ehemaligen Hiwis geworden ? Egal, bald kommt neue Post von der Staatsanwaltschaft.