Landgericht Berlin verurteilt Parkräume KG am 16.03.2012 zur Rückzahlung von 137,50 € wegen Abzocke !

Das Landgericht Berlin hat in seiner Entscheidung vom 16.03.2012 die Rechtsprechung des BGH bestätigt, wonach die Parkräume KG auch keine Überwachungskosten verlangen darf. Von einkassierten 287,50 € (!) muss die Parkräume KG jetzt 137,50 € an die Klägerin zurückbezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig, die Revision wurde nicht zugelassen. LG Berlin 56 S 25/11, Urteil vom 16.03.2012.

Eilmeldung: Parkräume KG lässt heute, 10.04.2012, auf dem REWE-Parkplatz Alramstr. 14 in München abschleppen !

Wir sind bereits mit einem Team vor Ort und beobachten, wohin die Autos von der Fa. Pongratz Abschleppdienst GmbH http://www.pongratz-abschleppdienst.de/ verbracht werden.