Maulverbot für Blogspot durch das “Anwältchen”

Einige Opfer der Parkräume KG haben uns mitgeteilt, dass in den Anschreiben des Anwältchen der Parkräume KG mitgeteilt wird, dass eine Weitergabe des Schriftsatzes an Dritte, insbesondere zur Publikation im Blogspot untersagt wird. Der Autor (Anwältchen) der Schriftsätze beruft sich hier auf sein Urheberrecht. Dennoch: Ein ernstzunehmender juristischer Schriftsatz hat sich an die herrschende Meinung zu halten und ist folglich keine eigenständige Schöpfung des Autors.

Aber, da fällt uns ein Juristenwitz ein: Wann unterliegt ein juristischer Schriftsatz dem Urheberrecht? Wenn er so haarsträubend ist, dass er eine eigenständige Schöpfung des Autors ist. Insofern kann man natürlich die Schriftsätze so interpretieren.

Ohne Worte

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http://www.tz-online.de/de/aktuelles/muenchen/artikel_58419.html

Gerichtstermin verschoben

Wie wir erfahren haben wurde der Gerichtstermin auf einen bis dato unbekannten Termin verschoben. Mit dem Streik im öffentlichen Dienst wird das ja nicht zu tun haben.