Weitere Niederlage für Parkräume KG vor dem Amtsgericht München !

Juristisch läuft es für die Parkräume KG seit Jahren ganz schlecht beim Amtsgericht München: Wie in den Vorjahren auch, wurde die Parkräume KG erneut zur Rückzahlung wegen Abzocke verurteilt. Nach dem Urteil des AG München vom 27.07.2011 durfte die Parkräume KG statt einkassierter 250,00 € nur max. 120,00 € an Abschleppkosten verlangen und verurteilte die Parkräume KG zur Rückzahlung von 130,00 €, sowie aller Anwalts- und Gerichtskosten. (AG München 473 C 23593/10, Urteil vom 27.07.2011).

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Amtsgericht Berlin-Mitte verurteilt Parkräume KG zur Rückzahlung !

Mit aktuellem Urteil vom 19.07.2011 des AG Mitte wurde die Parkräume KG zur Rückzahlung von 161,75 € verdonnert. Die Parkräume KG hatte für einen Abschleppvorgang 257,00 € einkassiert, das AG Mitte sah dagegen nur reine Abschleppkosten in Höhe von 110,00 € als gerechtfertigt an. (AG Mitte 25 C 50/11, Urteil vom 19.07.2011).

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