Mit aktuellem Urteil vom 19.07.2011 des AG Mitte wurde die Parkräume KG zur Rückzahlung von 161,75 € verdonnert. Die Parkräume KG hatte für einen Abschleppvorgang 257,00 € einkassiert, das AG Mitte sah dagegen nur reine Abschleppkosten in Höhe von 110,00 € als gerechtfertigt an. (AG Mitte 25 C 50/11, Urteil vom 19.07.2011).
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