Amtsgericht München verurteilt Parkräume KG rechtskräftig zur Rückzahlung wegen Abschlepp-Abzocke am Güterbahnhof-Ostbahnhof in München !

Mit Urteil vom 02.08.2010 des AG München wurde der Abschlepp-Abzocke der Parkräume KG wieder ein Riegel vorgeschoben. Bei dem Fall liegt der Vorgang schon mehrere Jahre zurück. Da das Opfer aber dann durch Medienberichte auf die Klagemöglichkeiten aufmerksam wurde, hat es die Chance genutzt durch eine Klage einen Großteil des Geldes zurückzuerhalten.
Erfolgreich, denn die Abschlepp-Mafia des Joachim K. Gehrke kassierte auf dem Güterbahnhof des Ostbahnhofs in München gnadenlos 273,70 € ab und muss nun nach dem rechtskräftigen Urteil des AG München 178,70 € zurückbezahlen (Az.: 474 C 7108/10). Lediglich reine Abschleppkosten in Höhe von 95,00 € netto befand das Gericht als angemessen. Die Parkräume KG  wäre nicht die Parkräume KG, wenn sie nicht noch auch selbstverständlich die Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hätte, obwohl der Grundstückseigentümer vorsteuerabzugsberechtigt war. Die strafrechtliche Bewertung dieses Vorgangs wird die Staatsanwaltschaft München vornehmen.
Und das Beste am Schluss: Nach eigenem Vortrag der Parkräume KG im Prozess arbeiten noch einige Mitarbeiter der Parkräume KG in Oberhaching, so dass das AG München u.a. weiterhin auch wegen ihrer Niederlassung in Oberhaching zuständig war.
 
But, there is another thing: Wie wir weiter in Erfahrung bringen konnten, werden in Kürze mehr als hundert Zivil-und Strafverfahren aufgrund der eindeutigen Rechtsprechung gegen Herrn Joachim K. Gehrke und seiner Abschlepp-Mafia anhängig werden. Lieber Herr Gehrke, da werden Sie wohl noch den einen oder anderen genialen Juristen bzw. Theorie-Professor einstellen müssen. Aber unter uns, Herr Gehrke, wer hält es denn schon länger als nötig bei Ihnen aus ?

Jetzt auch Berlin ! Amtsgericht Berlin-Mitte verurteilt Parkräume KG rechtskräftig zur Rückzahlung wegen Abschlepp-Abzocke

Mit Urteil vom 05.08.2010 wurde nun Parkräume KG auch von dem Amtsgericht Berlin-Mitte zur Rückzahlung wegen weit überhöhter Abschleppkosten verurteilt. Von den einkassierten 219,50 € muss Parkräume KG 109,50 € zzgl. Zinsen zurückzahlen. Das Gericht hielt nur die reinen Abschleppkosten für zulässig und schätzte diese Kosten auf 110,00 €, Amtsgericht Berlin-Mitte 13 C 81/10 Urteil vom 05.08.2010. Die genaue Urteilsbegründung kann unter “Urteile zum Download” eingesehen werden.

Mensch, so ein Mist, lieber Herr Gehrke ! 2010 ist wirklich nicht Ihr Jahr. Erst so einen spitzenmäßigen Umzug nach Berlin mit allen 007-Tricks hingelegt und dann entscheiden die Richter in Berlin auch gegen Sie. Und sehr bald wird das OLG München strafrechtlich über Ihre persönliche Zukunft urteilen. Genießen Sie noch den Sommer, der Herbst wird dunkle §-Wolken über Sie bringen.

Parkräume KG muss wieder Federn vor dem Amtsgericht München lassen ! Amtsgericht München trotz Sitzverlegung der Parkräume KG zuständig.

“Man trifft sich immer zweimal im Leben”. Dieser Grundsatz gilt für Parkräume KG ganz besonders. Erst auf dem Parkplatz-Gelände der Parkräume KG und dann wieder vor dem Amtsgericht München. Für einen nicht abgeschlossenen Abschleppvorgang kassierten die Abschlepp-Abzocker des Herrn Joachim K. Gehrke satte 250,00 € noch vor Ort ein und müssen nun 160,00 € zurückbezahlen. Nach dem eindringlichen Hinweis des Richters: “Das Gericht hält derzeit beklagtenseits angefallene Kosten in Höhe von 90,00 € für angemessen, um die die vereinnahmte Summe von 250,00 € zu kürzen wäre”, knickte die Parkräume KG ein und stimmte dem Vergleichsvorschlag auf Rückzahlung von 160,00 € zu. Sehr wichtig ist weiter die Feststellung des Richters: “Das Gericht weist darauf hin, dass es aufgrund der Verurteilung des Geschäftsführers des Beklagten wegen Nötigung durch das Landgericht Augsburg weiter an seiner Zuständigkeit gem. § 32 ZPO festhält”.(AG München 461 C 6407/10 vom 26.07.2010). Dies bedeutet, dass grds. an dem Ort geklagt werden kann, wo die unerlaubte Handlung der Parkräume KG (hier München) begangen worden ist. Die virtuelle Firmensitzverlegung nach Berlin hat der Parkräume KG also nicht geholfen. Betroffene, die im Raum München von der Parkräume KG abgezockt worden sind, können also weiterhin in München Klage mit sehr guten Erfolgsaussichten einreichen.