Amtsgericht München verurteilt Parkräume KG wieder zur Rückzahlung !

Das AG München setzt seine Rechtsprechung konsequent fort und hat die Parkräume KG jetzt erneut zur Rückzahlung wegen übelster Abschlepp-Abzocke verurteilt: Von 297,50 € einkassierten Gebühren zzgl. Mahnkosten muss die Parkräume KG nun 183,06 € zurückbezahlen. (AG München 423 C 28559/10, Urteil vom 19.04.2011).

Es wird eng für den Komplementär, Joachim K. Gehrke, der Parkräume KG !

Die Staatsanwaltschaft München I hat weitere Anklagen gegen den Komplementär der Firma Parkräume KG und seine Mitarbeiter erhoben. Eine Anklage gegen den Komplementär der Firma Parkräume KG wird vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts München verhandelt. Das Aktenzeichen der StA München I lautet: 824 Ls 241 Js 218858/08. Das Schöffengericht ist zuständig, wenn die Staatsanwaltschaft mit einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe zwischen 2 und 4  Jahren rechnet. Ein weiteres Verfahren gegen Herrn Gehrke beim Strafrichter des AG München hat das Aktenzeichen 813 Ds 215016/07.

Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München über die Revision gegen das Urteil der 5. Berufungskammer des LG Augsburg vom 03.12.2009 (Az. 5 Ns 601 Js 141118/07), mit dem der Komplementär der Firma Parkräume KG wegen Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist, steht noch aus. Möglich ist eine Abänderung des Schuldspruchs wegen Erpressung statt Nötigung. Das Landgericht Augsburg ist in seinem Urteil davon ausgegangen, dass die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts an den PKW zur Durchsetzung streitiger Forderungen treuwidrig und damit unzulässig sei. Diese Auffassung hat das LG München I in einem Berufungsverfahren bestätigt und die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts als verwerflich bezeichnet (LG München I, Beschluss vom 02.03.2011, Aktenzeichen 14 S 13862/10).

-EILMELDUNG !!!!- Parkräume KG schleppt heute, 21. 04.2011 am REWE-Parkplatz, Alramstr. 14 in München ab !!!!

Kleiner Tipp: Die Autos werden oft in der Nähe von der Siemensallee/Sankt-Wendel-Str. abgestellt.

Parkräume KG verliert wieder Prozess in Berlin !

Immer mehr Betroffene lassen sich die Abzocke der Parkräume KG auch in Berlin nicht mehr gefallen und setzen sich erfolgreich gerichtlich zur Wehr: Das Amtsgericht Berlin-Mitte verurteilte die Parkräume KG am 05.04.2011 zur Rückzahlung von 91,50 €. Nur die reinen Abschleppkosten von 128,00 € waren zulässig, so das Gericht (AG Mitte 2 C 499/10). Dieses Urteil ist nachzulesen unter Urteile zum Download und in der Rechtsprechungsübersicht. An dieser Stelle möchten wir uns bei allen bedanken, die uns mit Berichten über die Abzock-Methoden der Parkräume KG und Urteilen unterstützen. Der Blog wird auch wegen der sehr umfangreichen Urteilssammlung von Rechts- und Staatsanwälten regelmäßig besucht.

Jura-Professor Dr. Boris P. Paal: Einsatz von Parkkrallen ist rechtswidrig !

Prof Dr. Paal, Inhaber des Lehrstuhls für Zivil- und Wirtschaftsrecht der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, bestätigt in seinem Aufsatz NJW 15/ 2011, 1036 die Unzulässigkeit der Anwendung von Parkkrallen : “ Der Einsatz von Parkkrallen gegenüber unberechtigterweise auf Privatparkplätzen abgestellten Fahrzeugen ist unzulässig. Der Einsatz von Parkkrallen kann weder durch Besitzkehr, Selbsthilfe, Notwehr, Einwilligung noch durch sonstige schuldrechtliche Verhältnisse gerechtfertigt werden. Der Parkplatzberechtigte ist darauf verwiesen, seine Ansprüche im gerichtlichen Verfahren geltend zu machen..”  Also lieber Herr Gehrke, Finger weg von Ihrem Lieblingsspielzeug ! Allen die unter Einsatz der Parkkralle rechtswidrig zur Kasse gebeten worden sind, kann nur empfohlen werden Strafanzeige zu erstatten und auf Rückzahlung zu klagen. (Neue Juristische Wochenschrift 15/2011, 1036).

 

41myHgTk8RL__SL500_AA300_ Pfui !!!!

Erschreckender Bericht über die Methoden der Parkräume KG: Auto nach Abschleppaktion der Parkräume KG verschwunden !

hallo,
> beim Googeln bin ich auf ihre Seite gestoßen.
> in der Nacht vom 30.03. zum 31.03.11 wurde unser Auto von einem privaten Grundstück ( Vermieter WBM-Berlin ) abgeschleppt. Abschleppadresse:
> Köpenicker Straße 108, 10179 Berlin.
> Ja, es stand im Parkverbot.
> Am nächsten Tag ( 31.03.11 ) riefen wir die Polizei an, um zu erfahren,  wer das Auto abgeschleppt hat... es war die " Parkräume KG.
> Diese teilte uns mit, um 17 Uhr würde einer kommen, bei dem wir rund 300
> Euro bezahlen müssen und dann erst erfahren, wo das Auto steht.
> Es kam keiner um 17 Uhr.
> Also gegen 19 Uhr erneuter Anruf bei der Parkräumer KG.
> Der Mitarbeiter, der um 17 Uhr kommen sollte, der war angeblich vor dem  Haus, wir hätten runter gehen müssen, um ihn zu treffen. Das wurde  jedenfalls bei dem ersten Telefonat nicht mitgeteilt.
> Wir gingen von der Annahme aus, er würde bei uns klingeln, da wir die Adresse und Namen hinterlassen hatten.
> Als wir abend wieder anriefen und nachfragten, wo er bleibt, wurde uns  mitgeteilt, der wäre jetzt nicht mehr erreichbar.
> Wenn wir also zahlen wollen, um zu erfahren, wo denn nun unser Auto steht, könnten wir zur Bülowstraße ( in Berlin Schöneberg -20 Minuten Fahrweg mit Motorrad) fahren und dort einen Mitarbeiter treffen.
>
> Wir fuhren dorthin - bei Regen und mit Motorrad - zahlten den Betrag un> bekamen die Abstelladresse: Rotherstraße in 10245 Berlin.
>
> So fuhren wir also dorthin ( wieder 20 Minuten Fahrweg mit Motorrad bei  Regen) und fanden unser Auto NICHT!
>
> Erneuter Anruf bei der Abschleppfirma.....Aussage von denen: doch, der  wurde dort abgestellt.
>
> Fazit: dann ist er wohl geklaut worden !!!!!
>
> Uns wurde die nächste Polizeidienststelle mitgeteilt in der
> Friedensstraße , die dort seit Oktober 2010 nicht mehr ansässig ist!
> Die Polizeidienststelle zog in die Wedekindstraße um.
> Dort mussten wir eine Anzeige wegen Diebstahl aufgeben.
> Fazit der Angelegenheit: Wir mussten gute 300 Euro bezahlen für das  Abschleppen und um die Abstelladresse zu erfahren, wir hatten unser Auto einen ganzen Tag nicht zur Verfügung und wie sich herausstellte, durch  Diebstahl an der Abstelladresse auch in Zukunft nicht mehr !
> Es handelte sich dabei um einen verbeulten, zerkratzten, 16 Jahre alten Nissan Micra.
>
> Er wurde in der Rotherstraße gegenüber einer täglich geöffneten
> Diskothek abgestellt ( Matrix Berlin )
>
> Ideal, um Diskobesucher eine Einladung zum guten nach Hause fahren einzuladen, da ja nachts keine Bahn mehr fährt.
> Denn....auf der Klauliste der Polen steht so ein altes Auto der Marke
> Nissan bestimmt nicht, wie uns auch von der Polizei versichert wurde.
>
> So, sie dürfen diesen Beitrag veröffentlichen.
> mit freundlichen Grüßen
>
> S.Nimz