Dreifacher K.O.-Schlag für Parkräume KG vor dem Amtsgericht München !

Kurzen Prozess machte die Richterin des AG München vor zwei Wochen und verurteilte die Parkräume KG und Herrn Joachim K. Gehrke in drei weiteren Fällen wegen Abzocke zu einer Rückzahlung von jeweils 165,00 €. Nur 85,00 € (!) an Abschleppkosten waren gerechtfertigt, während Parkräume KG ungeniert 250,00 € an Ort und Stelle abkassierte. (AG München 472 C 23247/10; Urteil vom 18.11.2010)

Diese und unzählige weitere Urteile gegen die Parkräume KG wie immer unter der Rubrik: “Rechtsprechungsübersicht”.

Wie wir aus einer sicheren Quelle erfahren konnten, wurden der Geschäftsführer der PRKG, Herr Gehrke und seine schillernde Prokuristin Frau H. immer öfters in der eigentlichen Firmenzentrale in Oberhaching am Kolpingring 18 gesehen, wie sie dort im warmen Backoffice die Abzocke auf Parkplätzen managen. Macht ja auch Sinn, wenn man, wie weitere Mitarbeiter, im Umland von München wohnt und nicht jeden Tag in die Friedrichstr. 88 nach Berlin fahren will. Außerdem wir man auch nicht jünger. Und seit Herr Gehrke lieber auf Parkplätzen rumhängt und nicht mehr auf seinem Mountainbike wird er immer bequemer.Dass auch die beliebte 01805-Nummer der PRKG nach Oberhaching führt, verwundert ebenso kaum. Lieber Herr Gehrke, wann schrauben Sie denn endlich wieder Ihr schönes Firmenschild in Oberhaching an ? Immer auf der Flucht sein und Hintereingänge bzw. die Tiefgarage benützen, dass muss doch in Ihrem Alter (50+) viel zu anstrengend sein.

Chef der Parkräume KG, Joachim K. Gehrke löst erneut Polizeieinsatz in Wiesbaden aus !

Vollkommen außer Kontrolle zeigte sich wieder Herr Joachim K. Gehrke und löste auf dem Aldi-Parkplatz in Wiesbaden wieder einen Polizeieinsatz aus: Bewaffnet mit seinem Lieblingsspielzeug, der Parkkralle, blockierte Herr Gehrke höchstselbst wieder ein Auto und dass obwohl er gerade mal eine Woche zuvor an gleicher Stelle wegen mehrfacher Nötigung von der Polizei festgenommen wurde. Aber egal, warum nicht gleich mal wieder vorbeischauen und abzocken, dachte sich Herr Gehrke und sieht sich nun mit einer weiteren Anzeige wegen Nötigung und sogar Körperverletzung konfrontiert. Herr Gehrke soll mit einem Teil seiner Parkkralle auf die Hand des Autofahrers geschlagen haben. Mehr über den totalen Kontrollverlust des Herrn Gehrke in:  http://www.wiesbadener-kurier.de/region/wiesbaden/meldungen/9618934.htm?skip=6

Parkräume KG muss wieder zurückzahlen ! Amtsgericht München verurteilt Parkräume KG zur Rückzahlung von 197,50 €.

Schlechte Karten vor dem Amtsgericht München hatte –wie so oft- die Abschlepp-Bande der Parkräume KG: Nur reine Abschleppkosten von 100,00 € sind zulässig, so urteilte die Richterin des AG München. Einkassiert an Ort und Stelle wurde dagegen fast 3-mal so viel, nämlich 297,50 €. (AG München 451 C 11176/10, Urteil vom 01.09.2010). Für unseren lieben Herrn Joachim K. Gehrke (Status: Realitätsverlust auf höchster Stufe) sicherlich kein Grund von seiner Abschlepp-Mission abzurücken (Lieblingssatz: Ist doch alles legal und rechtmäßig !). Das wird den Richtern und Staatsanwälten aber gar nicht gefallen.

Amtsgericht München verurteilt Parkräume KG erneut zur Rückzahlung !

Der Weg der Parkräume KG und des Herrn J.K. Gehrke kennt seit geraumer Zeit nur eine Richtung: Ganz steil nach unten. Nach der Sicherstellung des Firmen-Pkws (5er BMW) des Herrn Gehrke in Göttingen und seiner Festnahme in Wiesbaden (siehe Bericht unten), gab es einen weiteren Dämpfer für die Parkräume KG: Das AG München verurteilte die PRKG zur Rückzahlung von 187,50 € (AG München 451 C 23812/10, Urteil vom 22.10.2010). Aufgrund  der ständigen Rechtsprechung des AG München waren nur reine Abschleppkosten von 100,00 € gerechtfertigt, während die Abschlepp-Mafia satte 287,50 € vor Ort einkassierte. Die gesamten Kosten des Verfahrens muss die Parkräume KG zusätzlich tragen. An dieser Stelle noch ein großes Lob an die Richterin des AG München, die außerordentlich schnell und präzise der Parkräume KG die Leviten las.