Schlechte Karten vor dem Amtsgericht München hatte –wie so oft- die Abschlepp-Bande der Parkräume KG: Nur reine Abschleppkosten von 100,00 € sind zulässig, so urteilte die Richterin des AG München. Einkassiert an Ort und Stelle wurde dagegen fast 3-mal so viel, nämlich 297,50 €. (AG München 451 C 11176/10, Urteil vom 01.09.2010). Für unseren lieben Herrn Joachim K. Gehrke (Status: Realitätsverlust auf höchster Stufe) sicherlich kein Grund von seiner Abschlepp-Mission abzurücken (Lieblingssatz: Ist doch alles legal und rechtmäßig !). Das wird den Richtern und Staatsanwälten aber gar nicht gefallen.