Was ist zu tun, wenn man bereits bezahlt hat

Die Firma kann die sog. Vorbereitungskosten zum Abschleppen, wie Personalkosten, Kosten der Beweissicherung rechtlich nicht verlangen. Dies wurde auch in verschiedenen Urteilen des AG München (AZ 141 c 22154/06 ) / AG München vom 17.04.2008 : AZ 422 C 30198/07 : Kein Anspruch auf sog. Vorbereitungskosten) festgestellt.

Diejenigen die eine Rechnung (bzw. Forderung) für die sog. Vorbereitungskosten bezahlt haben, sind nicht ganz am Ende. Es gibt immer noch die Möglichkeit sich rechtlich zu wehren:

> es wurde bereits mehrfach Anzeige wegen versuchten Betruges erstattet, da die Geschäftsführer solcher Unternehmen durch mehrere Urteile (auch Rechtsprechung des BGH) die positive Kenntnis haben, dass sie diese Kosten nicht verlangen dürfen. Dennoch werden die Rechnungen mit Vorsatz munter verschickt.


> es wurde bereits mehrfach auf Basis verschiedener Urteile solche Firmen zur Rückzahlung auffordert. Zahlen sie nicht freiwillig zurück können Sie einen Mahnbescheid beantragen, da die Firma sicherlich nicht zahlen wird. Da der Streitwert sehr gering ist, kann man einen Rechtsanwalt damit beauftragen.
Die Erfahrung zeigt, dass diese Firma erst reagiert, wenn auf der anderen Seite ein Rechtsanwalt eingeschaltet ist. Notfalls klagen.