Bundesgerichtshof stellt klar: Parkräume KG darf keine Überwachungskosten einkassieren ! Parkräume KG betrügt seit Geschäftsgründung 2004 !

Nicht richtig freuen kann sich unser lieber Herr Gehrke über das aktuelle Urteil des BGH vom 02.12.2011. Der BGH urteilte nun, dass die Kosten für die Überwachung der Grundstücke nicht von der Parkräume KG verlangt werden dürfen. Auch diese erheblichen Kosten stellt die Parkräume KG den Betroffenen nämlich in Rechnung, da die Parkräume KG mehr als 3000 Standorte in Deutschland betreut und überwachen lässt. Der BGH führt dazu u.a. aus:

“ Nach dem Sachvortrag der Beklagten umfassen die aufgrund des Rahmenvertrages erbrachten Leistungen neben der Vorbereitung des Abschleppens auch die Überwachung des Grundstücks im Hinblick auf unberechtigtes Parken. Dies ergibt sich zudem aus der Anlage 1 zum Rahmenvertrag, wonach unberechtigt parkende Fahrzeuge "... nach Kontrollgängen von Schlepp-Co (jetzt Parkräume KG) Mitarbeitern" entfernt werden. Der hierauf entfallende Kostenanteil der Grundgebühr ist von der Klägerin nicht zu ersetzen. Denn Kosten, die nicht der Beseitigung der Besitzstörung dienen, sondern im Zusammenhang mit deren Feststellung angefallen sind, wie etwa die Kosten einer Parkraumüberwachung durch regelmäßige Kontrollgänge, zählen nicht zu dem adäquat verursachten und damit erstattungsfähigen Schaden. Solchen allgemeinen Überwachungsmaßnahmen fehlt der Bezug zur konkreten Besitzstörung, da sie nicht entfallen, wenn die schädigende Handlung hinweggedacht wird; sie entstehen unabhängig von dem konkreten schadensstiftendenden Ereignis. Vorkehrungen zur Überwachung des Parkplatzes sind daher im Verhältnis zum Schädiger der Sphäre des Grundstücksbesitzers zuzurechnen (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1979 - VI ZR 254/77, BGHZ 75, 230, 237).”

Ein wichtiges und richtungsweisendes Urteil, wie wir finden. Es beweist mal wieder, dass die Parkräume KG eine reine Abzocke-Firma ist.

Die Erfolgsaussichten für Klagen gegen die Parkräume KG sind somit nach wie vor als gut zu bezeichnen.

BGH, V ZR 30/11, Urteil vom 02.12.2011.

5. Strafsenat des OLG München verschiebt Verhandlung gegen Chef der Parkräume KG wegen Erpressung auf den 21.12.2011

Der ursprünglich am 25.10.2011 angesetzte Termin wurde verlegt auf:

21.12.2011, 10.00 Uhr, Sitzungssaal 128/I, Justizgebäude, Schleißheimer Str. 139, 80797 München.

Chef der Parkräume KG, Joachim K. Gehrke, muss sich demnächst vor dem 5. Strafsenat des OLG München auch wegen Erpressung verantworten !

Sehr unangenehm wird es für unseren lieben Herrn Gehrke am 25.10.2011 werden. An diesem Tag findet nämlich die Revisionsverhandlung gegen das Berufungsurteil des LG Augsburg vom 03.12.2009 statt, das Herrn Joachim K. Gehrke bereits wegen mehrfacher Nötigung verurteilt hat. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat die Revision damit begründet, dass eine Verurteilung des Angeklagten Gehrke nun wegen Erpressung statt wegen Nötigung zu erfolgen habe. Wer den lieben Herrn Gehrke mal live in der öffentlichen Verhandlung (und nicht auf Parkplätzen) erleben will: 
25.10.2011, 09.30 Uhr, Sitzungssaal 128, Gerichtsgebäude des 5. Strafsenat  OLG  München, Schleißheimer Str. 139 in München.

Parkräume KG jetzt auch in ABZocknews.de vertreten !

In guter Gesellschaft mit weiteren dubiosen Firmen findet sich die Parkräume KG, wen wundert es, wieder:

http://www.abzocknews.de/tag/parkraume-kg/.

Amtsgericht Bottrop weist Klage der Parkräume KG ab !

Kein Verständnis für die Abschlepp-Abzocke hatte das Amtsgericht Bottrop, das über eine Zahlungsklage der Parkräume KG in Höhe von 250,00 € verhandeln musste.

Das Gericht wies die Klage der Parkräume KG vollständig ab und stellte zudem fest, dass das Vorgehen der Parkräume KG eine Nötigung darstellt.

Mehr unter: http://www.derwesten.de/staedte/bottrop/Klage-von-Abschlepp-Abzocker-abgelehnt-id5104009.html. Ein weiterer Dämpfer für die Parkräume KG, nach dem das Amtsgericht München bereits Ansprüche der Parkräume KG wegen Sittenwidrigkeit ablehnte.

Parkräume KG schleppt zur Wiesn-Zeit am REWE-Parkplatz in der Alramstr. 14, München ab !

Über Wiesnbesucher freut sich unser Abschlepp-Maniac Gehrke besonders gerne und lässt fast täglich in Sendling beim o.g. Parkplatz eifrig abschleppen. Wir sind mit einem Team vor Ort und beobachten, wo das Abschleppunternehmen Pongratz aus Augsburg die Autos beiseite schafft. Wer der Parkräume KG kein Geld geben will, sollte einen angemessenen Betrag von max. 150,00 EUR beim Amtsgericht (Hinterlegungsstelle) München hinterlegen lassen. Die Parkräume KG muss dann bei Vorlage des Hinterlegungsnachweises das Auto sofort herausgeben, ein Zurückbehaltungsrecht kann sie dann nicht mehr geltend machen.

Südwestrundfunk berichtet über die Parkräume KG-Abzocke

Im SWR-Fernsehen (Einschaltquote 2,8 Mio / Marktanteil 33 %) wurde anhand zweier konkreter Fälle in München das unseriöse Geschäftsmodell der Parkräume KG sachlich erläutert und faktisch aufgearbeitet. In beiden Fällen wurde die Parkräume KG erneut von dem Amtsgericht München zur Rückzahlung wegen weit überhöhter Abschleppgebühren verurteilt.

http://www.swr.de/startklar/-/id=233206/did=8118912/pv=video/nid=233206/1pep5dt/index.html.

Wir begrüßen diese neutrale Berichterstattung ausdrücklich.

Parkräume KG verliert wieder vor Gericht. Amtsgericht München stellt Sittenwidrigkeit fest !

Ein weiteres interessantes Urteil gegen die Parkräume KG vom 23.08.2011: Das Amtsgericht München befand, dass nur 100,00 € an Abschleppkosten gerechtfertigt sind, während die Parkräume KG schamlose 297,50 € einkassierte. Zudem führte das AG München aus, dass der zwischen dem Grundstücksnutzer und der Parkräume KG abgeschlossene Rahmenvertrag wegen Sittenwidrigkeit nichtig war. AG München 415 C 29187/10, Urteil vom 23.08.2011.

Weitere Niederlage für Parkräume KG vor dem Amtsgericht München !

Juristisch läuft es für die Parkräume KG seit Jahren ganz schlecht beim Amtsgericht München: Wie in den Vorjahren auch, wurde die Parkräume KG erneut zur Rückzahlung wegen Abzocke verurteilt. Nach dem Urteil des AG München vom 27.07.2011 durfte die Parkräume KG statt einkassierter 250,00 € nur max. 120,00 € an Abschleppkosten verlangen und verurteilte die Parkräume KG zur Rückzahlung von 130,00 €, sowie aller Anwalts- und Gerichtskosten. (AG München 473 C 23593/10, Urteil vom 27.07.2011).

Mehr als 50 Urteile gegen die Parkräume KG finden Sie unter: Urteile zum Download

Amtsgericht Berlin-Mitte verurteilt Parkräume KG zur Rückzahlung !

Mit aktuellem Urteil vom 19.07.2011 des AG Mitte wurde die Parkräume KG zur Rückzahlung von 161,75 € verdonnert. Die Parkräume KG hatte für einen Abschleppvorgang 257,00 € einkassiert, das AG Mitte sah dagegen nur reine Abschleppkosten in Höhe von 110,00 € als gerechtfertigt an. (AG Mitte 25 C 50/11, Urteil vom 19.07.2011).

Mehr unter: Urteile zum Download

Parkräume KG verliert erneut vor dem Landgericht München I. Berufung der Parkräume KG wurde zurückgewiesen !

Das Landgericht München I- 14. Zivilkammer- hat am 09.05.2011 die Berufung der Parkräume KG gegen das Urteil des AG München (Az.: 415 C 7504/10) vom 06.07.2010 zurückgewiesen. Dort wurde die Parkräume KG u.a. zur Rückzahlung von 197,50 € wegen überhöhter Abschleppgebühren verurteilt. Aus Sicht des LG München I hatte die Berufung keine Aussicht auf Erfolg, weil die Parkräume KG zu keiner Zeit ihre vermeintlichen Ansprüche aufschlüsseln konnte. Nach der 31. Zivilkammer des LG München (Az.: 31 S 3648/09) hat nun auch die 14. Kammer alle Forderungen der Parkräume KG abgewiesen. (Landgericht München 14 S 13862/10, Beschluss vom 09.05.2011).

Mehr unter: Urteile zum Download.

Parkräume KG ließ ohne ausreichende Beschilderung abschleppen: Amtsgericht München verurteilt die Abschlepper zur vollständigen Rückzahlung !

Verbotsschilder nicht eindeutig erkennbar, für die Parkräume KG natürlich überhaupt kein Problem trotzdem abzuschleppen und abzukassieren. In der Emmy-Noether-Str./Hanauer Str. bei München fand sich eben keine ausreichende Beschilderung, wie das AG München jetzt feststellte und verurteilte die Parkräume KG zur vollständigen Rückzahlung der einkassierten 250,00 EUR zuzüglich aller Anwalts- und Gerichtskosten. Amtsgericht München 473 C 24675/10, Urteil vom 07.06.2011.Mehr dazu unter: Urteile zum Download

Amtsgericht München: Parkräume KG muss zurückbezahlen !

Das Amtsgericht München verurteilte erneut die Parkräume KG zur Rückzahlung wegen überzogener Abschleppgebühren: Von einkassierten 287,50 € muss die Parkräume KG 182,50 € zurückbezahlen (AG München 463 C 5774/10, Urteil vom 18.05.2011).

So arbeitet die Parkräume KG und deren Chef Joachim K. Gehrke !

Hallo Liebe Blogger,

vorab vielen Dank für Eure Seite und die vielen Tipps!

Wir haben gestern (17.05.2011) gegen 12.00 Uhr vor dem Fressnapf (Plinganserstraße) geparkt, wollten kurz zur Sparkasse auf der schräg gegenüberliegenden Straßenseite um Geld abzuheben um dann beim Fressnapf einzukaufen. Doch leider mussten wir feststellen, dass wir für die Einkäufe dann kein Auto mehr gehabt hätten! Sicher haben wir einen Abschleppwagen nebendran stehen sehen, aber mal ehrlich, wer denkt denn, dass  innerhalb weniger Minuten das eigene Auto abgeschleppt wird, vor allem wenn man wirklich immer Kunde in dem Laden ist.
Ab hier begann dann der Spaß...
Telefonate mit der Parkräume KG, den Hinweis, dass wir Bargeld (€250) bereit halten sollen und dass ein "Außendienst Mitarbeiter" vorbei kommen würde.
3 Stunden später war es dann auch soweit. Herr Gehrke persönlich kam in seinem schönen silbernen BMW 5er (E60) Limousine mit Berliner Kennzeichen (B-) und verlangte sodann bares, im Anschluss würden wir dann erfahren wo unser Auto hin versetzt wurde.
Wir sagten aber gerne doch, gleich wenn der Streifenwagen eintrifft bekommt er sein Geld, woraufhin der Herr Gehrke sofort die Flucht mit seinem Auto ergriff. Die Höhe der Unverfrorenheit war, dass er uns die Anfahrt für rund 30 Euro auch noch berechnen wollte.
Ab ca. 16 Uhr beschäftigte sich die Polizei dann mit unserem Problem (Vielen Dank hier nochmal denn die Herrschaften haben wirklich alles in ihrer Macht stehende versucht!) Heraus kam, dass dieser mehrfach Verurteilte überhaupt gar keinen Auftrag zur Abschleppung unseres Wagens von Fressnapf erhalten hatte. Die Polizei versuchte ihrerseits die Parkräume KG ans Telefon zu bekommen, was kurzzeitig auch funktionierte, tja, bis die Dame am anderen Ende einfach nach 2 Minuten auflegte.
Nach weiteren 2 Stunden des Wartens vor der Fressnapf Filiale tauchte der zwielichtige Herr unter Angaben mehrerer Ausreden immer noch nicht auf, woraufhin wir mit der Polizei zur Wache fuhren, um unsere Anzeigen wegen Nötigung aufzugeben.
Gegen 20 Uhr traf Herr Gehrke dann doch vor dem Revier ein, wobei er selbiges unter keinen Umständen betreten wollte. Mehrere Beamte, die uns begleiteten hinterließen bei diesem verkommenen Subjekt auch keinerlei Eindruck…Abgebrüht halt.
Er weigerte sich überhaupt zu reden oder sich auf sonstiges einzulassen, wobei wir ihn eindringlich darauf hinwiesen, dass sowohl wichtige Medikamente (nicht rezeptfrei) als auch der Arbeitslaptop von mir im Auto lagen. Auch das war nicht von Interesse. „zahlen Sie?“ Inzwischen übrigens lächerliche € 310,  wir verneinten und er flüchtete wieder, anders kann man das gar nicht beschreiben. Dies bescherte dem Herrn übrigens zwei weitere Anzeigen wegen Nötigung.
Heute 18.05.2011, hat sich dann Fressnapf selber seit morgens mit unserem Problem beschäftigt und man glaubt es kaum, auf mehrfache Aufforderung seitens Fressnapf und den schriftlichen Hinweis dass Fressnapf selber den Auftrag nicht an die Parkräume KG gestellt hat, diese das Fahrzeug also widerrechtlich abgeschleppt hat, haben die vermeintlichen Herrschaften dieser Abzocker KG klein beigegeben natürlich nicht ohne weiter Zeit zu schinden, so dass wir gegen 15 Uhr von Fressnapf endlich erfuhren, wo unser Auto steht. (Auch hier nochmal herzlichen Dank an Fressnapf, denn ohne die wäre das nicht so schnell gegangen!)
Wir behalten uns nun selbstverständlich vor sämtliche Schäden, die an unserem Auto und uns entstanden sind in Rechnung zu stellen. Die Unterschlagung beziehungsweise Erpressung wird dann an unseren Anwalt weiter geleitet.
Abschließend sei zu sagen, wenn diese Mafiosi nur vier Autos am Tag entwenden und verstörte Betroffene das Erpressergeld zahlen, verdient dieses Subjekt €1000 am Tag, sprich €30. 000 im Monat. Und das bei nur vier Opfern am Tag. Einfach unglaublich!
Der gehört hinter Gitter und sein Vermögen zwangsentenzogen!
MFG

Und so liest es sich bei der Parkräume KG: Wir, das Team der Parkräume KG, sind uns bewusst, dass unsere Tätigkeit Ihre Mobilität einschränkt, Zeit und Geld kostet und alles andere als erfreulich ist. Dementsprechend sind wir darauf bedacht, die Angelegenheit so einfach und so schnell wie möglich zu gestalten.

Landgericht München I will Berufung der Parkräume KG zurückweisen !

Schlecht sieht es aus für die Berufung der Parkräume KG gegen das Urteil des AG München 415 C 7504/10 vom 06.07.2010. Dort wurde die Parkräume KG zu einer Rückzahlung von 197,50 €, sowie Zahlung der außergerichtlichen Anwaltskosten verurteilt. Das Landgericht München I hat nun in einem Hinweisbeschluss mitgeteilt, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat. (LG München 14 S 13862/10, Beschluss vom 02.03.2011).

Ausführlicher unter: Urteile zum Download.

Amtsgericht München verurteilt Parkräume KG wieder zur Rückzahlung !

Das AG München setzt seine Rechtsprechung konsequent fort und hat die Parkräume KG jetzt erneut zur Rückzahlung wegen übelster Abschlepp-Abzocke verurteilt: Von 297,50 € einkassierten Gebühren zzgl. Mahnkosten muss die Parkräume KG nun 183,06 € zurückbezahlen. (AG München 423 C 28559/10, Urteil vom 19.04.2011).

Es wird eng für den Komplementär, Joachim K. Gehrke, der Parkräume KG !

Die Staatsanwaltschaft München I hat weitere Anklagen gegen den Komplementär der Firma Parkräume KG und seine Mitarbeiter erhoben. Eine Anklage gegen den Komplementär der Firma Parkräume KG wird vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts München verhandelt. Das Aktenzeichen der StA München I lautet: 824 Ls 241 Js 218858/08. Das Schöffengericht ist zuständig, wenn die Staatsanwaltschaft mit einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe zwischen 2 und 4  Jahren rechnet. Ein weiteres Verfahren gegen Herrn Gehrke beim Strafrichter des AG München hat das Aktenzeichen 813 Ds 215016/07.

Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München über die Revision gegen das Urteil der 5. Berufungskammer des LG Augsburg vom 03.12.2009 (Az. 5 Ns 601 Js 141118/07), mit dem der Komplementär der Firma Parkräume KG wegen Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist, steht noch aus. Möglich ist eine Abänderung des Schuldspruchs wegen Erpressung statt Nötigung. Das Landgericht Augsburg ist in seinem Urteil davon ausgegangen, dass die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts an den PKW zur Durchsetzung streitiger Forderungen treuwidrig und damit unzulässig sei. Diese Auffassung hat das LG München I in einem Berufungsverfahren bestätigt und die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts als verwerflich bezeichnet (LG München I, Beschluss vom 02.03.2011, Aktenzeichen 14 S 13862/10).

-EILMELDUNG !!!!- Parkräume KG schleppt heute, 21. 04.2011 am REWE-Parkplatz, Alramstr. 14 in München ab !!!!

Kleiner Tipp: Die Autos werden oft in der Nähe von der Siemensallee/Sankt-Wendel-Str. abgestellt.

Parkräume KG verliert wieder Prozess in Berlin !

Immer mehr Betroffene lassen sich die Abzocke der Parkräume KG auch in Berlin nicht mehr gefallen und setzen sich erfolgreich gerichtlich zur Wehr: Das Amtsgericht Berlin-Mitte verurteilte die Parkräume KG am 05.04.2011 zur Rückzahlung von 91,50 €. Nur die reinen Abschleppkosten von 128,00 € waren zulässig, so das Gericht (AG Mitte 2 C 499/10). Dieses Urteil ist nachzulesen unter Urteile zum Download und in der Rechtsprechungsübersicht. An dieser Stelle möchten wir uns bei allen bedanken, die uns mit Berichten über die Abzock-Methoden der Parkräume KG und Urteilen unterstützen. Der Blog wird auch wegen der sehr umfangreichen Urteilssammlung von Rechts- und Staatsanwälten regelmäßig besucht.

Jura-Professor Dr. Boris P. Paal: Einsatz von Parkkrallen ist rechtswidrig !

Prof Dr. Paal, Inhaber des Lehrstuhls für Zivil- und Wirtschaftsrecht der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, bestätigt in seinem Aufsatz NJW 15/ 2011, 1036 die Unzulässigkeit der Anwendung von Parkkrallen : “ Der Einsatz von Parkkrallen gegenüber unberechtigterweise auf Privatparkplätzen abgestellten Fahrzeugen ist unzulässig. Der Einsatz von Parkkrallen kann weder durch Besitzkehr, Selbsthilfe, Notwehr, Einwilligung noch durch sonstige schuldrechtliche Verhältnisse gerechtfertigt werden. Der Parkplatzberechtigte ist darauf verwiesen, seine Ansprüche im gerichtlichen Verfahren geltend zu machen..”  Also lieber Herr Gehrke, Finger weg von Ihrem Lieblingsspielzeug ! Allen die unter Einsatz der Parkkralle rechtswidrig zur Kasse gebeten worden sind, kann nur empfohlen werden Strafanzeige zu erstatten und auf Rückzahlung zu klagen. (Neue Juristische Wochenschrift 15/2011, 1036).

 

41myHgTk8RL__SL500_AA300_ Pfui !!!!

Erschreckender Bericht über die Methoden der Parkräume KG: Auto nach Abschleppaktion der Parkräume KG verschwunden !

hallo,
> beim Googeln bin ich auf ihre Seite gestoßen.
> in der Nacht vom 30.03. zum 31.03.11 wurde unser Auto von einem privaten Grundstück ( Vermieter WBM-Berlin ) abgeschleppt. Abschleppadresse:
> Köpenicker Straße 108, 10179 Berlin.
> Ja, es stand im Parkverbot.
> Am nächsten Tag ( 31.03.11 ) riefen wir die Polizei an, um zu erfahren,  wer das Auto abgeschleppt hat... es war die " Parkräume KG.
> Diese teilte uns mit, um 17 Uhr würde einer kommen, bei dem wir rund 300
> Euro bezahlen müssen und dann erst erfahren, wo das Auto steht.
> Es kam keiner um 17 Uhr.
> Also gegen 19 Uhr erneuter Anruf bei der Parkräumer KG.
> Der Mitarbeiter, der um 17 Uhr kommen sollte, der war angeblich vor dem  Haus, wir hätten runter gehen müssen, um ihn zu treffen. Das wurde  jedenfalls bei dem ersten Telefonat nicht mitgeteilt.
> Wir gingen von der Annahme aus, er würde bei uns klingeln, da wir die Adresse und Namen hinterlassen hatten.
> Als wir abend wieder anriefen und nachfragten, wo er bleibt, wurde uns  mitgeteilt, der wäre jetzt nicht mehr erreichbar.
> Wenn wir also zahlen wollen, um zu erfahren, wo denn nun unser Auto steht, könnten wir zur Bülowstraße ( in Berlin Schöneberg -20 Minuten Fahrweg mit Motorrad) fahren und dort einen Mitarbeiter treffen.
>
> Wir fuhren dorthin - bei Regen und mit Motorrad - zahlten den Betrag un> bekamen die Abstelladresse: Rotherstraße in 10245 Berlin.
>
> So fuhren wir also dorthin ( wieder 20 Minuten Fahrweg mit Motorrad bei  Regen) und fanden unser Auto NICHT!
>
> Erneuter Anruf bei der Abschleppfirma.....Aussage von denen: doch, der  wurde dort abgestellt.
>
> Fazit: dann ist er wohl geklaut worden !!!!!
>
> Uns wurde die nächste Polizeidienststelle mitgeteilt in der
> Friedensstraße , die dort seit Oktober 2010 nicht mehr ansässig ist!
> Die Polizeidienststelle zog in die Wedekindstraße um.
> Dort mussten wir eine Anzeige wegen Diebstahl aufgeben.
> Fazit der Angelegenheit: Wir mussten gute 300 Euro bezahlen für das  Abschleppen und um die Abstelladresse zu erfahren, wir hatten unser Auto einen ganzen Tag nicht zur Verfügung und wie sich herausstellte, durch  Diebstahl an der Abstelladresse auch in Zukunft nicht mehr !
> Es handelte sich dabei um einen verbeulten, zerkratzten, 16 Jahre alten Nissan Micra.
>
> Er wurde in der Rotherstraße gegenüber einer täglich geöffneten
> Diskothek abgestellt ( Matrix Berlin )
>
> Ideal, um Diskobesucher eine Einladung zum guten nach Hause fahren einzuladen, da ja nachts keine Bahn mehr fährt.
> Denn....auf der Klauliste der Polen steht so ein altes Auto der Marke
> Nissan bestimmt nicht, wie uns auch von der Polizei versichert wurde.
>
> So, sie dürfen diesen Beitrag veröffentlichen.
> mit freundlichen Grüßen
>
> S.Nimz

Amtsgericht Berlin Mitte: Parkräume KG muss zurückzahlen !

Die üblen Machenschaften der Parkräume KG werden auch in Berlin nicht mehr toleriert: Das AG Berlin-Mitte verdonnerte jetzt die Parkräume KG zu einer Rückzahlung von 162,50 € zzgl. Zinsen. Zulässig waren nach Ansicht der Richterin nur 125,00 € an reinen Abschleppkosten, während die Abschlepp-Mafia der Parkräume KG 287,50 € einkassierte. (AG Mitte 2 C 434/10, Urteil vom 22.03.2011).

Parkräume KG kassiert behinderten Rentner ab !

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.muenchen-abschlepper-kassieren-behinderten-rentner-ab.5f4f622b-51fd-409a-a39b-97d733afd871.html

Abzocke mit der Telefonhotline der Parkräume KG

Uns erreichen immer mehr Zuschriften von Betroffenen, die Rechnungen, Mahnungen und weitere Schreiben von der Parkräume KG erhalten haben, ohne dass auf die kostenpflichtige 01805-Nummer hingewiesen wurde. Bei Anruf der ”Servicenummer” von Parkräume KG fallen nämlich bis zu 42 ct/min an Telefongebühren an. Zweimal abzocken scheint für die Parkräume KG kein Problem zu sein. Auch auf vielen Hinweisschildern der Parkräume KG finden sich keine Preisangaben zu der kostenpflichtigen Hotline (siehe Bild unten). Die Bundesnetzagentur verfolgt im Interesse des Verbraucherschutzes u.a. auch Verstöße wegen fehlender Preisangaben. Beschwerden wegen Rufnummernmissbrauch werden von der Bundesnetzagentur angenommen unter: http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1911/sid_ACAE33D59683F02FAEEB4E3EDD812D59/SharedDocs/Downloads/DE/BNetzA/Verbraucherservice/RufnummernmissbrauchSpamDialer/MitteilungRufnummernPreisepdf.html?nn=64500.

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Parkräume KG muss wieder zurückbezahlen !

In zwei weiteren aktuellen Fällen ist die Parkräume KG wegen weit überhöhter Abschleppgebühren von dem Amtsgericht München zur Rückzahlung verurteilt worden. Das Amtsgericht München hielt nur reine Abschleppkosten von 120,00 € für rechtmäßig, während die Abzocker der Parkräume KG schamlose 250,00 € bzw. 297,50 € einkassierten. (AG München 473 C 24676/10, Urteil vom 15.03.2011; AG München 473 C 24677/10, Urteil vom 15.03.2011). In Kürze erwarten wir Entscheidungen des Landgerichts München. Es ist auch hier mit Verurteilungen der Parkräume KG zu rechnen.

Amtsgericht Berlin-Mitte verurteilt Parkräume KG wieder zur Rückzahlung !

Mit Urteil vom 03.03.2011 verurteilte das AG Berlin-Mitte die Parkräume KG zur Rückzahlung von 130,00 €. Das Gericht hielt nur reine Abschleppkosten von 120,00 € für zulässig. Die Parkräume KG hatte dagegen 250,00 € einkassiert. (AG Berlin Mitte 25 C 196/10). Die genaue Urteilsbegründung nachzulesen unter: Urteile zum Download.

Zahlen Sie nicht direkt !! - Hinterlegung beim Amtsgericht

Wer in die Fänge der Parkräume KG geraten ist und sein Fahrzeug nicht wiedergefunden hat, kann folgendermaßen vorgehen:

Bei der Hinterlegungsstelle des zuständigen Amtsgerichts den geforderten Betrag der Parkräume KG als Sicherheit hinterlegen und sich die Hinterlegung bestätigen lassen.

Damit wird das von der Parkräume KG in Anspruch genommene Zurückbehaltungsrecht nach § 273 III BGB abgewendet und sie muss bei Vorlage des Hinterlegungsnachweises sofort das Auto herausgeben bzw. den Standort des Fahrzeugs verraten.

Auf diese Weise erhält man sein Fahrzeug zurück, ohne der Parkräume KG Geld geben zu müssen.

Die Herausgabe darf die Hinterlegungsstelle auf Antrag nur vornehmen, wenn

  • sich alle Beteiligten einig sind und dies der Hinterlegungsstelle mitteilen
  • eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung vorgelegt wird,  aus der sich die Empfangsberechtigung ergibt

Wenn alle Betroffenen so handeln, so hätte sich die Abzocke der Parkräume KG durch akuten Geldmangel bald erledigt.

Abschlepp-Kollege von Herrn Gehrke bleibt im Knast nach aktuellem Urteil vom Bundesgerichtshof !

Lieber Herr Gehrke, haben wir schon ein Ticket nach Belize (kein Auslieferungsabkommen mit der BRD) gebucht, oder wie soll es jetzt weiter gehen ? Ihr Freund Herr Arthur S. aus Augsburg muss jetzt nach dem Urteil vom BGH weiter im Gefängnis einsitzen ! Für Ihr laufendes Strafverfahren vor dem OLG München wegen mehrfacher Nötigung sieht es nun aber gar nicht gut aus ! Als kleinen Trost haben wir Ihnen ein wenig Spielzeug und Fachliteratur herausgesucht.

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http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Stadt/Lokalnews/Artikel,-Augsburger-Parkplatzsheriff-muss-ins-Gefaengnis-_arid,2360612_regid,2_puid,2_pageid,4490.html

http://www.antenne.de/bayern/Urteil-gegen-den-Augsburger-Parkplatz-Sheriff-rechtskraeftig__nachrichten_323015_news.html

Neue Stellenausschreibung mit “korrekter” Adresse

Der Dümmste ist er ja noch lange nicht, der Geschäftsführer der Parkräume KG.  Diesmal mit korrekter Adresse. Bewerbungen gehen nur per E-Mail, logisch wenn man keinen Briefkasten hat. Wir würden uns auch mal über ein “Danke” freuen Herr Gehrke.

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Fällt Ihnen was auf?

Hierbei handelt es sich um eine aktuelle Anzeige der Parkräume KG aus dem Internet. Wenn Sie jetzt nicht wissen,  wohin Sie es schicken sollen, einen Tipp: Gleich nach Oberhaching schicken. Sogar ein Führungszeugnis verlangt unser Herr Gehrke, dieses Anforderungsprofil scheint für den Chef wohl nicht zu gelten.



Vom wahren Glauben des Herrn Gehrke

Was sehen wir hier, was sehen wir hier nicht? Richtig: die nicht vorhandene Geschäftsstelle in der Friedrichstr. 191 der Parkräume KG, sehen wir nicht, bzw. schon.
 
Was glauben wir, was glauben wir nicht? Wir glauben, dass Herr Gehrke das genauso sieht. Bzw. nicht so, weil er es ja weiß, also nicht glauben muss, dass es so ist. Sicher ist, dass wirklich ein Nicht-Büro der Parkräume KG vorhanden ist. Und spätestens beim Besuch am angeblichen Nicht-Firmensitz ist es wirklich so, dass es so ist. Dass keine Nicht-Geschäftsräume und Mitarbeiter vorhanden sind.
 
Wer lügt und wer lügt nicht? Richtig: der Gehrke und zwar, wenn er und seine Anwältchen jedes Mal vor Gericht darauf hinweisen und in Schriftsätzen so feststellen, dass seine Firma Ihren Nicht-Firmensitz dort wirklich nicht hat. In Berlin,  Friedrichstraße 191 in der Hauptstadt bzw. nicht in Oberhaching nicht hat.

Was wissen wir, was wissen wir nicht? Wir wissen, dass seine Anwältchen das ihm wirklich glauben. Weil sie es ja nicht besser wissen wie es ist,  müssen sie es glauben. Also wir glauben schon, dass sie es nicht besser wissen,  weil die  Anwältchen ja wissen, dass man nicht  wissenlich lügt vor Gericht.
 
Wer weiß es besser: Richtig Google. Die wissen, dass es so ist und wissen eh alles. Den scheinbar, während wir hier posten, kriegen wir so schöne Anzeigen angezeigt.  Uns interessiert es ja nicht, aber wir glauben zu wissen, dass es den Herrn Gehrke  interessiert.

Lügt man einen Richter an?

Nach dem Bericht des Fernsehsenders VOX gehen bei uns immer mehr Hinweise ein, dass die Firma Parkräume KG scheinbar sämtliche Briefe mit Poststempeln aus dem Münchener Raum (Poststempelbereich der Briefzentren München 80 und Starnberg 82) verschickt. Der Parkräume Watch-Blog hat mehrere Briefe mit Poststempel  zugeschickt bekommen. Diese finden Sie hier in unserem Downloadbereich.

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Für uns ist dies nur ein weiterer Beweis, dass  Herr Gehrke seine Verwaltung noch in München  bzw. Oberhaching betreibt und vorsätzlich Gerichte bzw. Richter belügt. Denn er und seine Anwälte haben in mehreren Gerichtsverfahren darauf hingewiesen haben, dass der Firmensitz in Berlin ist und in Oberhaching kein Büro mehr besteht. Des Weiteren gibt es eidesstattliche Versicherungen von ehemaligen Mitarbeitern, dass die Firma nur Scheinadressen in Berlin hat und noch aus Oberhaching heraus geführt wird.

Diese Informationen werden wir der Präsidentin des Kammergerichts Berlin Nöhre demnächst zur Verfügung stellen – an Ihr liegt es dann zu entscheiden ob Sie Ihre überlasteten Berliner Gerichte mit unnötigen Gerichtsverfahren weiter belasten will, oder an die Kollegen in München verweist. Natürlich steht es ihr auch frei ein Verfahren wegen Prozeßbetrug gegen Joachim K. Gehrke einleiten zu lassen.

Joachim K. Gehrke, Chef der Parkräume KG scheitert mit Befangenheitsantrag gegen Richterin des AG München !

Unserem lieben Herrn Gehrke passt die Rechtsprechung des Amtsgericht München natürlich gar nicht, da er seit zwei Jahren ständig zur Rückzahlung wegen Abzocke verurteilt wird. Als letzter Rettungsanker blieb dann nur noch ein hilfloser Befangenheitsantrag gegen eine Richterin des Amtsgericht München, der grandios gescheitert ist. Mit Beschluss vom 21.01.2011 wurde der Befangenheitsantrag für unbegründet erklärt. (AG München Az. 473 C 24677/10).

Parkräume KG wieder aufgeflogen ! Neue Firmenadresse in der Friedrichstr. 191 reine Postanschrift !

Wie uns jetzt mehrere Betroffene aus Berlin mitgeteilt haben, ist der neue von der Parkräume KG angegebene Firmensitz in der Friedrichstr. 191 mal wieder eine Briefkastenadresse, ( wie schon Borsigstr. 2, Friedrichstr. 88, Friedrichstr. 50) ohne Geschäftsräume und Mitarbeiter. Und der Chef-Abschlepper Gehrke ist natürlich auch noch nie gesehen worden. Kein Wunder, wenn alle Mitarbeiter nach wie vor im Umland von München leben und in Oberhaching am Kolpingring 18 ihrer Abzocke nachgehen. Nach dem Herr Joachim K. Gehrke und seine Rechtsvertreter in Gerichtsverfahren dennoch wahrheitswidrig das Gegenteil behaupten, gibt es bald mächtig Ärger. Schon mal was von Prozessbetrug gehört, lieber Herr Gehrke ?

Vox berichtet über die Machenschaften der Parkräume KG

Am 23.01.2011 zeigte der Fernsehsender Vox ab 17.00 Uhr in der Sendung auto mobil einen Bericht über die üblen Methoden der Parkräume KG. Dieses Bild zeigt die Hausmeisterin Frau C. am Kolpingring 18, wie sie im Auftrag der Parkräume KG unliebsame Gäste verscheucht. Komisch wer hat denn am Kolpingring 18 etwas zu verbergen ? War der Chef, Herr Gehrke, zufällig dort ?

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Den Beitrag finden Sie unter http://www.voxnow.de/automobil.php?container_id=49079&player=1&season=0 (ab Minute 26 geht es los.)

Parkräume KG verliert Klage vor dem Amtsgericht Pankow/Weißensee !

Mit Urteil vom 09.12.2010 wies das AG Pankow/Weißensee eine Klage der Parkräume KG auf Zahlung von 91,60 € für sog. Vorbereitungsmaßnahmen zum Abschleppen vollständig ab. Das Gericht befand u.a., dass überhaupt kein nachvollziehbarer Schaden entstanden sei, wenn ein Parkplatz lediglich überwacht wird und es zu keinem Abschleppvorgang gekommen ist. Im Übrigen seien die von der Parkräume KG geltend gemachten Kosten der Art und Höhe nach nicht plausibel. (AG Pankow/Weißensee 102 C 317/10).