Unserem lieben Herrn Gehrke passt die Rechtsprechung des Amtsgericht München natürlich gar nicht, da er seit zwei Jahren ständig zur Rückzahlung wegen Abzocke verurteilt wird. Als letzter Rettungsanker blieb dann nur noch ein hilfloser Befangenheitsantrag gegen eine Richterin des Amtsgericht München, der grandios gescheitert ist. Mit Beschluss vom 21.01.2011 wurde der Befangenheitsantrag für unbegründet erklärt. (AG München Az. 473 C 24677/10).