Aktuell: REWE Sendling

für alle die Ihr Auto auf dem REWE Parkplatz in Sendling verloren haben, sollen auf Höhe Boschetsriederstr. 136 schauen. Hier hat scheinbar die PRKG einen Parkplatz angemietet.

(Parkplatz neben dem u-förmigen Hausblock)

Map picture

Was ist zu tun, wenn man bereits bezahlt hat

Die Firma kann die sog. Vorbereitungskosten zum Abschleppen, wie Personalkosten, Kosten der Beweissicherung rechtlich nicht verlangen. Dies wurde auch in verschiedenen Urteilen des AG München (AZ 141 c 22154/06 ) / AG München vom 17.04.2008 : AZ 422 C 30198/07 : Kein Anspruch auf sog. Vorbereitungskosten) festgestellt.

Diejenigen die eine Rechnung (bzw. Forderung) für die sog. Vorbereitungskosten bezahlt haben, sind nicht ganz am Ende. Es gibt immer noch die Möglichkeit sich rechtlich zu wehren:

> es wurde bereits mehrfach Anzeige wegen versuchten Betruges erstattet, da die Geschäftsführer solcher Unternehmen durch mehrere Urteile (auch Rechtsprechung des BGH) die positive Kenntnis haben, dass sie diese Kosten nicht verlangen dürfen. Dennoch werden die Rechnungen mit Vorsatz munter verschickt.


> es wurde bereits mehrfach auf Basis verschiedener Urteile solche Firmen zur Rückzahlung auffordert. Zahlen sie nicht freiwillig zurück können Sie einen Mahnbescheid beantragen, da die Firma sicherlich nicht zahlen wird. Da der Streitwert sehr gering ist, kann man einen Rechtsanwalt damit beauftragen.
Die Erfahrung zeigt, dass diese Firma erst reagiert, wenn auf der anderen Seite ein Rechtsanwalt eingeschaltet ist. Notfalls klagen.

RTL aktuell berichtet

Auch der TV Sender RTL wird wie wir am Stammtisch erfahren haben, über die Machenschaften der PRKG berichten. Dienstag Abend 30.09 in der Sendung RTL akutell um circa 22 Uhr.

It´s show time Herr G.

Wir werden den Beitrag dann auch hier präsentieren können. Die Redaktion ist damit einverstanden.

AZ berichtet: Anklage wegen (gegen) Abschlepp-Abzocke(r)

Wie wir erfahren haben, hat laut einem Bericht der Abendzeitung vom 22.09 die Staatsanwaltschaft München in fünf Fällen Anklage gegen den Geschäftsführer der Parkräume KG und einen seiner Mitarbeiter wegen Nötigung bzw. versuchter Nötigung erhoben! Das die AZ heute so prominent darüber berichtet hat, begrüßen wir ausdrücklich und möchten uns nochmal bei dem Redakteur John Schneider für den Artikel bedanken. Unser Stammtisch zeigt auch Ergebnisse. Morgen ist übringens offener Stammtisch um 19.30 Uhr im Brünnstein.
Nichtdestotrotz: Die Geschäftsführung sieht der Anklage gelassen entgegen. Nun, dass sehen wir natürlich anders. Wir sind sicher, dass nun endlich diverse Herren bei der PRKG zur Vernunft gebracht werden.
PS: Vernunft setzt natürlich Verstand voraus. Fraglich, Fraglich ob das dann bei diversen Herren gegeben ist!

Abendzeitung München berichtet

Wie wir erfahren haben, hat laut einem Bericht der
Abendzeitung vom 22.09 die Staatsanwaltschaft München in fünf Fällen Anklage
gegen den Geschäftsführer der Parkräume KG und einen seiner Mitarbeiter wegen
Nötigung bzw. versuchter Nötigung erhoben!
Das die AZ heute so prominent darüber berichtet hat, begrüßen
wir ausdrücklich und möchten uns nochmal bei dem Redakteur John Schneider für
den Artikel bedanken. Unser Stammtisch zeigt auch Ergebnisse. Morgen ist
übringens offener Stammtisch da sehen wir uns dann wieder.
Nichtdestotrotz: Die Geschäftsführung sieht der Anklage
gelassen entgegen. Nun, dass sehen wir natürlich anders Wir sind sicher, dass
nun endlich diverse Herren bei der PRKG zur Vernunft gebracht werden.

PS: Vernuft
setzt natürlich Verstand voraus. Fraglich, Fraglich ob das dann bei diversen
Herren klappt!

Hamburger Urteile

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass die reinen Abschleppkosten auf max. 120 € ohne Verwahrung begrenzt sind !
LG HH 320 S 100/07
LG HH 318 C 22/07

Entscheidung des Oberlandesgericht München I gegen Parkräume KG

Die Geschäftsführung der Parkräume KG, kurz GFdPRKG, ist mal wieder vor Gericht gescheitert, diesmal vor dem Oberlandesgericht München.

Wie wir berichtet haben, hat die GFdPRKG einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen einen Forenteilnehmer, der sich kritisch gegenüber den Methoden der Parkräume KG geäußert hat, gestellt. Dieser Antrag kam wurde vom Landgericht I München I abgelehnt (AZ 6 U 12392/08).
Mit dem Einspruch der GFdPRKG gegen diesen Beschluss ist die GFdPRKG nun in nächster Instanz vor dem Oberlandesgericht München auch gescheitert. AZ 6 O 12392 08

Da heben wir das Glas und freuen uns auf den nächsten Stammtisch der Freunde der GFdPRKG.

Stammtisch im Zum Brünnstein

Der Stammtisch der Freunde der „Geschäftsführung der Parkräume KG“ (GFdPRKG) war ein großer Erfolg.
Von 12 angemeldeten Teilnehmern/innen kamen immerhin 16 Personen. Vielen Dank auch hier an das Team der „Zum Brünnstein“ das uns immer wieder frei Sitzplätze besorgt hat. So kam es zu einer durchaus gemütlichen Runde. Aber auch Informationen wurden ausgetauscht und scheinbar wird die Bereitschaft sich über die Machenschaften der Parkräume KG zu informieren, wie auch der Willen sich gegen die Machenschaften mit rechtlichen Mitteln zur Wehr zu setzen, immer größer**.
Auf Wunsch vieler Stammtischler/innen weisen wir hier auch öffentlich darauf hin, dass wir nächste Woche am Mittwoch den 24.09 um 19 Uhr 30 wieder einen Stammtisch abhalten werden. Lokalität ist die Gaststätte „Zum Brünnstein“ Orleansstraße, Ecke Elsässerstraße. Ebenso sind nun auch alle Medienvertreter eingeladen. Eine kleine Bitte: Wer kommen möchte, soll bitte eine kurze Mail an parkraeume-watch@live.de schicken. So können wir es dem Brünnstein leichter machen.

**An dieser Stelle wollen wir darauf hinweisen, dass es sich auch bei den Stammtischtreffen der Freunde der GFdPRKG nicht um eine juristische Beratung handelt.

Drohungen* gegen Parkräume Watch Blog

Wie wir erfahren haben, hat jetzt ein Mitarbeiter der Parkräume KG angekündigt, dass es bald "richtigen Ärger" geben wird wegen dem Parkräume Blogspot. Für die Weitergabe diese Information sind wir dankbar. Unser Neztwerk funktioniert immer besser.

"Richtig Ärger" kann Vieles bedeuten:

Klage? Scheinbar reicht es nicht, dass die Parkräume KG schon mal vor Gericht nicht durchgekommen sind. Ein Antrag einer einstweilige Verfügung gegen einen Forenteilnehmer, der sich kritisch gegenüber den Methoden der Parkräume KG geäußert hat, wurde abgelehnt.
Ärger lässt sich natürlich auch anders interpretieren.

Emotional? "Ärger" ist auch manchmal eine spontane, innere, emotionale Reaktion hochgradiger Unzufriedenheit auf eine Situation, eine Person oder eine Erinnerung, die der Verärgerte verändern möchte.
Da wundern es uns aber, dass sich die Parkräume KG nicht direkt an uns wendet. Reden wir, das hilft. Teilen Sie uns Ihr Leid mit. Wir haben immer ein offenes Wort für Sie. So erreichen Sie uns: Email an parkraeume-watch@live.de. (Wir machen hier natürlich auch keine psychologische Beratung)

Körperlich? Nein, nein, so ist das sicherlich nicht gemeint. Soweit gehen sie dann doch nicht.

Also, uns schaudert vor dem was wird da kommen. Wir machen weiter, geben hier unsere Meinung wieder, setzen uns kritisch mit den Methoden der Parkräume KG auseinander und hoffen jemand findet das nützlich.


* Wir weisen darauf hin, dass dieser Begriff laut Wikipediadefinition zu verstehen ist: "Eine Drohung ist das vor Augen Rücken einer unangenehmen Maßnahme gegen jemanden, um ihn einzuschüchtern. Obwohl der Begriff der Drohung im allgemeinen negativ konnotiert ist, kommt der Drohung eine wichtige Bedeutung im friedvollen Zusammenleben der Menschen zu. Denn sie kann zum Beispiel Menschen, die nicht gewillt sind, den allgemein anerkannten ‚Spielregeln‘ der Gerechtigkeit und des Moralempfindens entsprechend zu handeln, dennoch zu deren Einhaltung veranlassen."