für alle die Ihr Auto auf dem REWE Parkplatz in Sendling verloren haben, sollen auf Höhe Boschetsriederstr. 136 schauen. Hier hat scheinbar die PRKG einen Parkplatz angemietet.
(Parkplatz neben dem u-förmigen Hausblock)
Dieser Blog setzt sich mit den dubiosen Methoden der Parkräume KG auseinander. Bei den auf dieser Seite wiedergegebenen Ratschlägen handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Rechtsberatung. Es sind lediglich Tips, die von verschiedenen Quellen übernommen wurden. Wenn Sie Beiträge (Gerichtsurteile, Erlebnissberichte, etc. ) haben die sich mit den Methoden der "Parkräume KG" auseinandersetzten – schicken Sie eine Mail an parkraeume-watch@live.de
für alle die Ihr Auto auf dem REWE Parkplatz in Sendling verloren haben, sollen auf Höhe Boschetsriederstr. 136 schauen. Hier hat scheinbar die PRKG einen Parkplatz angemietet.
(Parkplatz neben dem u-förmigen Hausblock)
Wie wir erfahren haben, hat laut einem Bericht der
Abendzeitung vom 22.09 die Staatsanwaltschaft München in fünf Fällen Anklage
gegen den Geschäftsführer der Parkräume KG und einen seiner Mitarbeiter wegen
Nötigung bzw. versuchter Nötigung erhoben!
Das die AZ heute so prominent darüber berichtet hat, begrüßen
wir ausdrücklich und möchten uns nochmal bei dem Redakteur John Schneider für
den Artikel bedanken. Unser Stammtisch zeigt auch Ergebnisse. Morgen ist
übringens offener Stammtisch da sehen wir uns dann wieder.
Nichtdestotrotz: Die Geschäftsführung sieht der Anklage
gelassen entgegen. Nun, dass sehen wir natürlich anders Wir sind sicher, dass
nun endlich diverse Herren bei der PRKG zur Vernunft gebracht werden.
PS: Vernuft
setzt natürlich Verstand voraus. Fraglich, Fraglich ob das dann bei diversen
Herren klappt!
Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass die reinen Abschleppkosten auf max. 120 € ohne Verwahrung begrenzt sind !
LG HH 320 S 100/07
LG HH 318 C 22/07
Die Geschäftsführung der Parkräume KG, kurz GFdPRKG, ist mal wieder vor Gericht gescheitert, diesmal vor dem Oberlandesgericht München.
Wie wir berichtet haben, hat die GFdPRKG einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen einen Forenteilnehmer, der sich kritisch gegenüber den Methoden der Parkräume KG geäußert hat, gestellt. Dieser Antrag kam wurde vom Landgericht I München I abgelehnt (AZ 6 U 12392/08).
Mit dem Einspruch der GFdPRKG gegen diesen Beschluss ist die GFdPRKG nun in nächster Instanz vor dem Oberlandesgericht München auch gescheitert. AZ 6 O 12392 08
Da heben wir das Glas und freuen uns auf den nächsten Stammtisch der Freunde der GFdPRKG.
Wie wir erfahren haben, hat jetzt ein Mitarbeiter der Parkräume KG angekündigt, dass es bald "richtigen Ärger" geben wird wegen dem Parkräume Blogspot. Für die Weitergabe diese Information sind wir dankbar. Unser Neztwerk funktioniert immer besser.
"Richtig Ärger" kann Vieles bedeuten:
Klage? Scheinbar reicht es nicht, dass die Parkräume KG schon mal vor Gericht nicht durchgekommen sind. Ein Antrag einer einstweilige Verfügung gegen einen Forenteilnehmer, der sich kritisch gegenüber den Methoden der Parkräume KG geäußert hat, wurde abgelehnt.
Ärger lässt sich natürlich auch anders interpretieren.
Emotional? "Ärger" ist auch manchmal eine spontane, innere, emotionale Reaktion hochgradiger Unzufriedenheit auf eine Situation, eine Person oder eine Erinnerung, die der Verärgerte verändern möchte.
Da wundern es uns aber, dass sich die Parkräume KG nicht direkt an uns wendet. Reden wir, das hilft. Teilen Sie uns Ihr Leid mit. Wir haben immer ein offenes Wort für Sie. So erreichen Sie uns: Email an parkraeume-watch@live.de. (Wir machen hier natürlich auch keine psychologische Beratung)
Körperlich? Nein, nein, so ist das sicherlich nicht gemeint. Soweit gehen sie dann doch nicht.
Also, uns schaudert vor dem was wird da kommen. Wir machen weiter, geben hier unsere Meinung wieder, setzen uns kritisch mit den Methoden der Parkräume KG auseinander und hoffen jemand findet das nützlich.
* Wir weisen darauf hin, dass dieser Begriff laut Wikipediadefinition zu verstehen ist: "Eine Drohung ist das vor Augen Rücken einer unangenehmen Maßnahme gegen jemanden, um ihn einzuschüchtern. Obwohl der Begriff der Drohung im allgemeinen negativ konnotiert ist, kommt der Drohung eine wichtige Bedeutung im friedvollen Zusammenleben der Menschen zu. Denn sie kann zum Beispiel Menschen, die nicht gewillt sind, den allgemein anerkannten ‚Spielregeln‘ der Gerechtigkeit und des Moralempfindens entsprechend zu handeln, dennoch zu deren Einhaltung veranlassen."