Abgeschleppt oder Parkkralle dran? Was tun!

- Sehr Sehr viel Zeit und einen Anwalt

Abgeschleppt: Zahlen Sie nicht. Gehen Sie zum Anwalt und lassen Sie sich beraten. Eventuell versuchen Sie Ihr Auto über eine Einstweilige Verfügung herauszubekommen, dadurch zu bekommen, dass Sie Sicherheit beim Amtsgericht hinterlegen. Dann kann die Parkräume KG kein Zurückbehaltungsrecht mehr ausüben.

- Sehr viel Zeit:

Abgeschleppt: Parkräume KG anrufen, KEINE FAHRERDATEN ANGEBEN!, nach Standort fragen. Nicht auf Diskussionen einlassen, keine Auskünfte geben, Frage nach Standort wiederholen. Wenn diese nicht beantwortet wird sollten Sie einen Anwalt informieren: Auto abgeschleppt, Herausgabe vor Zahlung verweigert. Anzeige wegen Nötigung und auf Herausgabe des Fahrzeugs klagen.

Parkkralle dran: Sie sind noch vor Ort und Ihnen wird ein abschleppen angedroht. Zahlung verweigern Herausgabe verlangen und Polizei anrufen. Soll abgeschleppt werden im Auto sitzen bleiben. Mit Personen im Auto darf nicht abgeschleppt werden.

- Viel Zeit

Abgeschleppt: Umgebung absuchen, meist ist das Fahrzeug in unmittelbarer Nähe abgestellt. Notfalls Freunde und Bekannte mit einspannen. Fahrzeug mitnehmen wenn gefunden und Rechnung abwarten. Wenn Rechnung kommt, angemessenen Teilbetrag überweisen (AG München: ca. 100,00 €) oder Zahlung verweigern mit Hinweis darauf, dass der Fahrzeugführer zum Tatzeitpunkt nicht bekannt ist und eine Halterhaftung bei Falschparken auf Privatgrund gemäß aktueller Rechtsprechung ausgeschlossen ist.


- Keine Zeit

Abgeschleppt: Parkräume KG anrufen, KEINE FAHRERDATEN ANGEBEN!, Termin vereinbaren Bezahlen unter Vorbehalt (idealwerweise haben Sie hierfür Zeugen), unbedingt Quittung oder Rechnung verlangen mit den einzeln aufgeführten Posten. Rechnungshöhe beanstanden und klagen.
oder
Rechtmäßigkeit der Rechnung anzweifeln und Gesamtsumme mit Hinweis darauf, dass der Fahrzeugführer zum Tatzeitpunkt nicht bekannt ist und eine Halterhaftung bei Falschparken auf Privatgrund gemäß aktueller Rechtsprechung ausgeschlossen ist zurückklagen.

 

- Anzeige erstatten? Mehrere Geschädigte haben bereits Anzeige erstattet wegen

  • Nötigung (der Umstand, dass Sie Ihr Auto nur gegen Sofortzahlung ohne genau Kostenabrechung herausbekommen kann als Nötigung gewertet werden)
  • Versuchter Betrug: Bestimmte Leistungen insbesondere Vorbereitungskosten dürfen Ihnen nicht angerechnet werden. Da die PRKG das immer wieder macht sollten Sie hier Anzeige erstatten.