Parkräume KG verliert Klage auf Zahlung von Vorbereitungskosten beim Amtsgericht Landsberg am Lech.

Nichts tun und trotzdem abkassieren, so mag es die Abzocke-Parkräume KG am liebsten. Eine Klage der Parkräume KG auf Zahlung von 125,00 € für angebliche Vorbereitungsmaßnahmen wurde am 25.01.2012 von dem Amtsgericht Landsberg am Lech vollständig abgewiesen. AG Landsberg am Lech, 4 C 859/11, Urteil vom 25.01.2012.

Parkräume KG scheitert mit Berufung vor dem Landgericht Berlin ! Nur 130,00 € sind zulässig. Parkräume KG hat keinen Anspruch auf Vorbereitungskosten.

Das Landgericht Berlin hat am 25.10.2011 die Berufung der PRKG gegen ein Urteil des AG Mitte vollständig abgewiesen. Das AG Mitte hielt nur 130,90 € an Abschleppkosten für gerechtfertigt und verurteilte die PRKG zur Rückzahlung der darüber hinaus gehenden Kosten. Das schmeckte unserem lieben Herrn Gehrke natürlich gar nicht und ging jetzt mit seiner Berufung grandios unter. LG Berlin, Urteil vom 25.10.2011, Az.: 85 S 77/11.

Parkräume KG verliert vor dem Amtsgericht München! Klage der PRKG auf Zahlung von Vorbereitungskosten in Höhe von 147,75 € vollständig abgewiesen.

Die juristische Niederlagenserie der Parkräume KG geht munter weiter: Am 02.02.2012 wurde eine Klage der Parkräume KG auf Zahlung von 125,00 € für die sog. Vorbereitungskosten zuzüglich Halterermittlungskosten zu 100 % abgewiesen. Die Berufung wurde nicht zugelassen, sämtliche Kosten des Verfahrens muss die PRKG zahlen. Der Vorfall ereignete sich auf dem REWE-Parkplatz in der Alramstr. 14 in München. Obwohl der Betroffene sein Auto dort innerhalb der zulässigen Parkzeit parkte, verlangte die Parkräume KG in Zusammenarbeit mit der REWE-Group vollkommen unberechtigte 147,75 € für angeblich durchgeführte Vorbereitungsmaßnahmen. Ein weiterer Fall für die Staatsanwaltschaft München. AG München 414 C 22362/11, Urteil vom 02.02.2012.