Die juristische Niederlagenserie der Parkräume KG geht munter weiter: Am 02.02.2012 wurde eine Klage der Parkräume KG auf Zahlung von 125,00 € für die sog. Vorbereitungskosten zuzüglich Halterermittlungskosten zu 100 % abgewiesen. Die Berufung wurde nicht zugelassen, sämtliche Kosten des Verfahrens muss die PRKG zahlen. Der Vorfall ereignete sich auf dem REWE-Parkplatz in der Alramstr. 14 in München. Obwohl der Betroffene sein Auto dort innerhalb der zulässigen Parkzeit parkte, verlangte die Parkräume KG in Zusammenarbeit mit der REWE-Group vollkommen unberechtigte 147,75 € für angeblich durchgeführte Vorbereitungsmaßnahmen. Ein weiterer Fall für die Staatsanwaltschaft München. AG München 414 C 22362/11, Urteil vom 02.02.2012.