Parkräume KG scheitert mit Berufung vor dem Landgericht Berlin ! Nur 130,00 € sind zulässig. Parkräume KG hat keinen Anspruch auf Vorbereitungskosten.

Das Landgericht Berlin hat am 25.10.2011 die Berufung der PRKG gegen ein Urteil des AG Mitte vollständig abgewiesen. Das AG Mitte hielt nur 130,90 € an Abschleppkosten für gerechtfertigt und verurteilte die PRKG zur Rückzahlung der darüber hinaus gehenden Kosten. Das schmeckte unserem lieben Herrn Gehrke natürlich gar nicht und ging jetzt mit seiner Berufung grandios unter. LG Berlin, Urteil vom 25.10.2011, Az.: 85 S 77/11.