Nichts tun und trotzdem abkassieren, so mag es die Abzocke-Parkräume KG am liebsten. Eine Klage der Parkräume KG auf Zahlung von 125,00 € für angebliche Vorbereitungsmaßnahmen wurde am 25.01.2012 von dem Amtsgericht Landsberg am Lech vollständig abgewiesen. AG Landsberg am Lech, 4 C 859/11, Urteil vom 25.01.2012.