Aktuelle Berichterstattung – den Medien sei Dank

aufgrund der aktuellen Berichterstattung (SAT1)  in Rundfunk und Fernsehen über die Dienstleistungen der Parkräume KG, erreichen uns in den letzten Tagen eine Vielzahl Anfragen von geschädigten Personen und sonstigen Interessenten aus dem gesamten Bundesgebiet sowie aus den Nachbarländern Österreich und Schweiz, die unsere Hilfe im Umgang mit der Parkräume KGB in Anspruch nehmen möchten.

Wir empfehlen hier am besten die Anwälte Kellner und Gründler zu kontaktieren.

Rechtsanwalt Emil Kellner
Nibelungenstr. 15 a
80639 München,
Tel.: 089/1392670
Fax.: 089/ 13926767
kellner@gemeinschaftskanzlei.de

Rechtsanwalt Dirk Gründler
Lisztstr. 27
81677 München (Bogenhausen)
Tel. (089) 2300 1973
Fax (089) 2300 1974
E-Mail: kanzlei@ra-gruendler.de

Es geht weiter - Joachim Kevin

Auch wenn das Gehrke versucht uns wieder mundtod zu machen und versucht den Blog bei Blogger abschalten zu lassen. Unsere Zugriff steigen wieder – auch Dank der schönen Urteile

 

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Pressespiegel zum Urteil des BGH gegen die Parkräume KG

Berliner Morgenpost: Grundstücksbesitzer haften für überhöhte Abschleppkosten
Tagesschau: Auftraggeber muss zu hohe Abschleppkosten zahlen

FOCUS berichtet über neues BGH-Urteil: Grundstückseigentümer haften nun für die Abzockgebühren der Parkräume KG !

http://www.focus.de/auto/ratgeber/kosten/ueberhoehte-kosten-muss-man-nicht-zahlen-urteil-gegen-abschlepp-abzocke_aid_809724.html

Jetzt wird es auch verdammt ungemütlich werden für REWE, NETTO, FIT-STAR, Olympia Tower MUC, Krankenhaus Bogenhausen & Co, die bedenkenlos Abzocke-Rahmenverträge mit der Parkräume KG vereinbart haben. Wir wir wissen, kommt jetzt eine neue  Klagewelle auf diese Firmen zu. Die erste Klagewelle mit mehr als 200 Verurteilungen wegen Abzocke hat ja die Parkräume KG schon zu spüren bekommen.Man darf gespannt sein, wie lange dann noch die Zusammenarbeit mit der Parkräume KG andauern wird. Viel weiter ist man schon in Schottland und England, dort haben die Behörden das Geschäft mit unseriösen Abschleppfirmen schon längst aus guten Gründen verboten :

http://www.focus.de/auto/news/beschwerden-gegen-abschlepper-england-verbietet-parkkrallen_aid_542439.html

Good Bye, Mister J.K. Gehrke !

Gerhrke der Ikarus

Der Bundesgerichtshof BGH hat entschieden, dass Geschädigte der Parkräume KG zuviel bezahltes Geld, also alles was über die reinen Abschleppkosten kassiert wurde, zurückgezahlt werden muss bzw. zurückgefordert werden kann. Da brennen die ersten Strahlen auf die Flügel des Überfliegers Joachim K. Gehrke, der jetzt schon zurecht als legendär zu nennende Geschäftsführer der Parkräume KG.

Der BGH hat aber auch darauf hingewiesen, dass die Rückforderung an die Grundstückseigner zu richten ist und nicht an die Parkräume KG. Diesen Aspekt wollten die Anwälte der PRKG gar nicht erörtert haben, der BGH ist aber darauf gestossen und hat es getan. Und das ist der Todesstrahl für unseren Ikarus, denn, der All-in-One-Service-Gehrke ist dahin. Welcher Parkplatzbesitzer oder Grundstückseigentümer will vor Gericht gezogen werden und selbst gerade stehen müssen für die überzogenen Kosten der Parkräume KG? Da wenden sich schon die ersten Kunden ab, kann man lesen. Die Grundstücksbesitzer sind zu Recht alarmiert und in Panik ! Die WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH kündigte bereits Konsequenzen an.

Und so war es ein Malheur seiner Anwälte, der das Wachs endgültig schmelzen und die Federn heraustrennen wird. Wir wünschen dem ehemaligen Flugzeugmodellbauer Joachim Kai Gehrke eine bessere Landung als es dem Ikarus beschieden war. Wir wünschen ihm einen hoffentlich baldigen beruflichen Neustart, weiterhin unternehmerisches und familiäres Glück.

"Κάθε εμπόδιο και σε καλό"

Eine ausführliche Erörterung der BGH Entscheidung finden Sie hier.

http://www.test.de/Teure-Abschlepper-Geld-zurueck-vom-Parkplatzinhaber-4438794-4438802/

Abschleppaktion am 28.06.2012 bei Fit Star, Kistlerhofstr. 70 in München: PRKG stellt Autos am Spindlerplatz ab !

Nach einer erneuten Abschlepp-Orgie der PRKG bei Fit Star in der Kistlerhofstr., konnten viele Autos am Spindlerplatz wiedergefunden werden.

Gehrke und seine Abschleppbande sind untergetaucht: Homepage der Parkräume KG nicht erreichbar !

Ein weiteres Zeichen, dass es mit der Parkräume KG steil bergab geht: Nun ist auch die Homepage der Parkräume KG vom Netz:

Authorization Required

This server could not verify that you are authorized to access the document requested. Either you supplied the wrong credentials (e.g., bad password), or your browser doesn't understand how to supply the credentials required.

Additionally, a 401 Authorization Required error was encountered while trying to use an ErrorDocument to handle the request.

Wie erreicht man jetzt die Parkräume KG, wenn man sein Auto braucht ? Am besten mit einer einstweiligen Verfügung !

Was kommt als Nächstes ? Muss unser lieber Herr Gehrke bald seinen tiefergelegten 5er BMW abgeben ? Wir bleiben dran, versprochen !

Parkräume KG knickt ein: Autos werden jetzt nach Hinterlegung von 120 bis 150 € herausgegeben !

Unserem lieben Herrn Gehrke scheint aufgrund unzähliger einstweiliger Verfügungen gegen ihn nun langsam die Kohle auszugehen. Nach dem die PRKG früher die Autos nur bei Nachweis der Hinterlegung des vollen Schadenersatzbetrages herausgab, findet jetzt ein Umdenken bei der Abzockbande des Herrn Gehrke und seinen Top-Juristen statt: Wer einen angemessenen Betrag von ca. 120 bis 150 € beim Amtsgericht hinterlegt, bekommt gegen Vorlage des Hinterlegungsnachweises sein Fahrzeug wieder ! Also: Niemals der PRKG etwas zahlen, gehen Sie zum Amtsgericht und hinterlegen dort einen Betrag von 120- 150 € um Ihr Auto wiederzubekommen.

Hier finden Sie die Hinterlegungsstellen:

Berlin: Amtsgericht Tiergarten, Turmstr. 91, Raum A 109 (Altbau). Tel. (030) 9014-3648.

Frankfurt/M.: Gerichtsstr. 2, Amtsgericht Gebäude B, Erdgeschoss Zimmer 16, Tel (069) 1367 – 63 23.

München: Amtsgericht München, Pacellistr. 5, 2. Stock neben der Kasse, Tel. (089) 55 97-2111
Öffnungszeiten München: Mo – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr

Abschleppaktion heute, 24.5.2012, in der Deisenhofener Str. 80 in München; Parkräume KG stellt Autos in der Görzer Str. 121 ab !

Die Parkräume KG und ihr Abschleppteufel Gehrke haben heute wieder in einer Tiefgarage zugeschlagen. Dank Informationen eines Betroffenen konnten viele Autos in der Görzer Str. 121 gefunden werden ! Vielen Dank an dieser Stelle !

Landgericht Berlin verurteilt Parkräume KG am 16.03.2012 zur Rückzahlung von 137,50 € wegen Abzocke !

Das Landgericht Berlin hat in seiner Entscheidung vom 16.03.2012 die Rechtsprechung des BGH bestätigt, wonach die Parkräume KG auch keine Überwachungskosten verlangen darf. Von einkassierten 287,50 € (!) muss die Parkräume KG jetzt 137,50 € an die Klägerin zurückbezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig, die Revision wurde nicht zugelassen. LG Berlin 56 S 25/11, Urteil vom 16.03.2012.

Eilmeldung: Parkräume KG lässt heute, 10.04.2012, auf dem REWE-Parkplatz Alramstr. 14 in München abschleppen !

Wir sind bereits mit einem Team vor Ort und beobachten, wohin die Autos von der Fa. Pongratz Abschleppdienst GmbH http://www.pongratz-abschleppdienst.de/ verbracht werden.

Parkräume KG verliert Klage auf Zahlung von Vorbereitungskosten beim Amtsgericht Landsberg am Lech.

Nichts tun und trotzdem abkassieren, so mag es die Abzocke-Parkräume KG am liebsten. Eine Klage der Parkräume KG auf Zahlung von 125,00 € für angebliche Vorbereitungsmaßnahmen wurde am 25.01.2012 von dem Amtsgericht Landsberg am Lech vollständig abgewiesen. AG Landsberg am Lech, 4 C 859/11, Urteil vom 25.01.2012.

Parkräume KG scheitert mit Berufung vor dem Landgericht Berlin ! Nur 130,00 € sind zulässig. Parkräume KG hat keinen Anspruch auf Vorbereitungskosten.

Das Landgericht Berlin hat am 25.10.2011 die Berufung der PRKG gegen ein Urteil des AG Mitte vollständig abgewiesen. Das AG Mitte hielt nur 130,90 € an Abschleppkosten für gerechtfertigt und verurteilte die PRKG zur Rückzahlung der darüber hinaus gehenden Kosten. Das schmeckte unserem lieben Herrn Gehrke natürlich gar nicht und ging jetzt mit seiner Berufung grandios unter. LG Berlin, Urteil vom 25.10.2011, Az.: 85 S 77/11.

Parkräume KG verliert vor dem Amtsgericht München! Klage der PRKG auf Zahlung von Vorbereitungskosten in Höhe von 147,75 € vollständig abgewiesen.

Die juristische Niederlagenserie der Parkräume KG geht munter weiter: Am 02.02.2012 wurde eine Klage der Parkräume KG auf Zahlung von 125,00 € für die sog. Vorbereitungskosten zuzüglich Halterermittlungskosten zu 100 % abgewiesen. Die Berufung wurde nicht zugelassen, sämtliche Kosten des Verfahrens muss die PRKG zahlen. Der Vorfall ereignete sich auf dem REWE-Parkplatz in der Alramstr. 14 in München. Obwohl der Betroffene sein Auto dort innerhalb der zulässigen Parkzeit parkte, verlangte die Parkräume KG in Zusammenarbeit mit der REWE-Group vollkommen unberechtigte 147,75 € für angeblich durchgeführte Vorbereitungsmaßnahmen. Ein weiterer Fall für die Staatsanwaltschaft München. AG München 414 C 22362/11, Urteil vom 02.02.2012.

Weitere Niederlagen für Parkräume KG vor Gericht !

Ganz schlecht gestartet ins neue Jahr ist die Parkräume KG : Das Amtsgericht Rosenheim/Zweigstelle Bad Aibling hielt eine Klage der Parkräume KG auf Zahlung von Abschleppgebühren von 270,00 € nur in Höhe von 145,00 € für gerechtfertigt. Nur die reinen Abschlepp- und Anfahrtskosten durfte die Parkräume KG verlangen, nicht dagegen die sog. Vorbereitungskosten. Das Amtsgericht hatte sich dem Urteil des BGH vom 02.12.2011 angeschlossen. AG Rosenheim/Bad Aibling 13 C 108/11, Urteil vom 18.01.2012.

Am 30.01.2012 wurde die Parkräume KG mit einer einstweiligen Verfügung des AG München verpflichtet, den Standort des zurückbehaltenen Fahrzeuges zu benennen. Der betroffene Autofahrer hatte hierzu eine angemessene Summe von 120,00 € beim AG München hinterlegt um das Zurückbehaltungsrecht der Parkräume KG abzuwenden. Zu Recht wie das AG München nun urteilte. Die Parkräume KG muss zudem die gesamten Verfahrenskosten tragen. AG München 424 C 2396/12, Beschluss vom 30.01.2012.

Stiftung Warentest berichtet über die Parkräume KG

Es verwundert kaum, dass die Parkräume KG und ihr Prokurist Ingo H. wenig Interesse haben über das aktuelle Urteil des BGH vom 02.12.2011 ausführlicher zu berichten. Verständlich, da der BGH sich zu der Höhe der zulässigen Kosten eben nicht geäußert hat. Rechtsverbindlich steht dagegen fest, dass die Parkräume KG nicht ihre Überwachungskosten auf den Fremdparker umwälzen darf. Eine Anfrage der Stiftung Warentest, ob die Parkräume KG aufgrund dieses Urteils ihre Forderungen reduzieren wird, wurde von der Parkräume KG selbstverständlich nicht beantwortet. Mehr zu der Thematik unter: http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Abschleppen-Auto-monatelang-versteckt-4323216-4323218/

Melden Sie uns Vertragspartner der Parkräume KG !

Es gibt leider immer noch Firmen wie z.B. REWE, Netto und ALDI, die trotz unzähliger Urteile und strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Geschäftsführer Joachim K. Gehrke weiter mit der Parkräume KG zusammenarbeiten. Uns erreichen täglich hunderte Zuschriften von ehemaligen Kunden, die diese Geschäfte jetzt grundsätzlich meiden und nur dort einkaufen, wo eben nicht mit einer dubiosen Abschlepp-Firma kooperiert wird. Melden Sie uns bitte daher Vertragspartner der Parkräume KG ! Wir werden dann eine Schwarze Liste erstellen und veröffentlichen.

Amtsgericht München verurteilt am 30.12.2011 die Parkräume KG erneut wegen Abzocke !

Alles legal und rechtmäßig, so die ständige Leier des Abschlepp-Abzockers Joachim K. Gehrke, Chef der Parkräume KG. Vor Gericht sah es dann mal wieder für den 5er BMW Fahrer (Merkmal: schlecht sitzender Norwegerpullover) aus Oberhaching-Berlin ganz düster aus. Wie in den letzten 4 Jahren auch, wurde die Abzocke-Bande der Parkräume KG von dem AG München am 30.12.2011 zu einer erheblichen Rückzahlung von 130,00 EUR verurteilt. Kassiert hatte die Parkräume KG satte 250,00 EUR auf dem Gelände der FIT-STAR GmbH in München, gerechtfertigt waren nach dem Urteil des AG München dagegen nur 120,00 EUR. Wie durch den BGH schon mit Urteil vom 02.12.2011 festgestellt wurde, hatte die Parkräume KG unzulässigerweise auch ihre Überwachungskosten und weitere unsinnige Tätigkeiten in Rechnung gestellt. Wann unternimmt eigentlich die Staatsanwaltschaft München etwas gegen diese Mafia-Bande im Gegensatz zu den Kollegen aus Augsburg, die den Abschlepp-Kickboxer Arthur S. schleunigst hinter Gittern brachten ?

AG München, 424 C 28560/10, Urteil vom 30.12.2011.