Der Bundesgerichtshof BGH hat entschieden, dass Geschädigte der Parkräume KG zuviel bezahltes Geld, also alles was über die reinen Abschleppkosten kassiert wurde, zurückgezahlt werden muss bzw. zurückgefordert werden kann. Da brennen die ersten Strahlen auf die Flügel des Überfliegers Joachim K. Gehrke, der jetzt schon zurecht als legendär zu nennende Geschäftsführer der Parkräume KG.
Der BGH hat aber auch darauf hingewiesen, dass die Rückforderung an die Grundstückseigner zu richten ist und nicht an die Parkräume KG. Diesen Aspekt wollten die Anwälte der PRKG gar nicht erörtert haben, der BGH ist aber darauf gestossen und hat es getan. Und das ist der Todesstrahl für unseren Ikarus, denn, der All-in-One-Service-Gehrke ist dahin. Welcher Parkplatzbesitzer oder Grundstückseigentümer will vor Gericht gezogen werden und selbst gerade stehen müssen für die überzogenen Kosten der Parkräume KG? Da wenden sich schon die ersten Kunden ab, kann man lesen. Die Grundstücksbesitzer sind zu Recht alarmiert und in Panik ! Die WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH kündigte bereits Konsequenzen an.
Und so war es ein Malheur seiner Anwälte, der das Wachs endgültig schmelzen und die Federn heraustrennen wird. Wir wünschen dem ehemaligen Flugzeugmodellbauer Joachim Kai Gehrke eine bessere Landung als es dem Ikarus beschieden war. Wir wünschen ihm einen hoffentlich baldigen beruflichen Neustart, weiterhin unternehmerisches und familiäres Glück.
"Κάθε εμπόδιο και σε καλό"
Eine ausführliche Erörterung der BGH Entscheidung finden Sie hier.
http://www.test.de/Teure-Abschlepper-Geld-zurueck-vom-Parkplatzinhaber-4438794-4438802/