Staatsanwaltschaft Wiesbaden ermittelt gegen Parkräume KG

Nach dem Parkräume KG an einem Tag von einem REAL-Parkplatz mindestens 29 Autos abgeschleppt hat, ermittelt nun auch die Staatsanwaltschaft Wiesbaden gegen Parkräume KG wegen Nötigung. Mehr dazu unter:

http://www.wiesbadener-kurier.de/region/wiesbaden/meldungen/8690251.htm

Parkräume KG erneut zur Rückzahlung wegen Abzocke vom Amtsgericht München verdonnert !

Unsere Freunde der Parkräume KG aus Oberhaching bekommen wieder Post vom Amtsgericht München. Parkräume KG wurde in vier weiteren aktuellen Prozessen zur Rückzahlung wegen weit überhöhter Abschleppkosten verurteilt. Das Amtsgericht München setzt somit seine Rechtsprechung konsequent fort, wonach nur reine Abschleppkosten im Bereich von ca. 100,00 € zulässig und angemessen sind. In dem Verfahren AG München 412 C 1601/10 wurde auch geklärt, dass das Amtsgericht München für die Klage zuständig war. Tja, lieber Herr Gehrke, der geniale Supertrick mit Ihrem neuen Laden in Berlin (sitzt da überhaupt jemand?) die unangenehmen Klagen dort hinzulotsen, hat nicht so ganz geklappt…..

AG München 412 C 1601/10, PRKG zur Rückzahlung von 150,00 € verurteilt

AG München 424 C 27724/09, PRKG zur Rückzahlung von 130,00 € verurteilt

AG München 424 C 28850/09 PRKG zur Rückzahlung von 170,00 € verurteilt

AG München 474 C 25940/09, PRKG zur Rückzahlung von 266,50 € verurteilt

Zuständigkeit des Gerichts bei Klagen

Beachten Sie bitte, dass die Sitzverlegung der Parkräume KG nach Berlin bezüglich des Gerichtsstandes nicht hilft. Solange man den persönlich haftenden Komplementär mitverklagt, reicht dessen Wohnsitz nach AG München aus.

Siehe auch in der Rechtsprechungsübersicht (Link) "Urteil_Parkraume_Zustaendigkeit_Muenchen.pdf"

Parkräume in Essen und Berlin

…….auch meine Frau wurde heute Opfer der Parkräume KG. Sie parkte 2 Stunden auf dem Kundenparkplatz des „Netto“ (früher: PLUS)-Supermarktes an der Heinrich-Held-Straße in Essen.

Der Wagen wurde abgeschleppt zur Emmastr. im selben Stadtteil. Kostete 250 €, zahlbar sofort an den Außendienstmitarbeiter S…. A. der mit einem alten Opel, Kennzeichen:

UN-..- …76, vorgefahren war. Wir werden klagen!!!

Bleibt tapfer…

-------- EIN ANDERER LESER

danke für eure tolle Arbeit. Mein Auto wurde auf dem REWE-Parkplatz in der Pasteurstr. in 10407 Berlin abgeschleppt. Ich musste bezahlen, weil ich es nicht gefunden habe. Klage eingereicht.  Es stand in der Erich-Nehlhans-Str in 10247 Berlin. Ich hoffe, das hilft anderen Betroffenen.

….. uns hat es bei dem Netto-Parkplatz, Bröckenhoffstr. in Bottrop erwischt, wurden mit üblen Methoden zur Zahlung gezwungen. Sache unserem Anwalt übergeben und Strafanzeige gestellt !

Amtsgericht München erteilt Parkräume KG wieder eine Abfuhr wegen Abzocke !

In weiteren aktuellen Verfahren vor dem Amtsgericht München ist unser lieber Herr Gehrke mit seiner Abschlepp-Krake wieder grandios gescheitert. Parkräume KG wurde in allen Fällen erneut zur Rückzahlung wegen weit überhöhter Abschleppkosten verurteilt. Die Amtsrichter hielten nur reine Abschleppkosten von 100,00 € für gerechtfertigt, während Parkräume KG 250,00 € einkassierte.

So führt das Gericht in seiner Urteilsbegründung u.a. aus:” Das Gericht schätzt den Wert der Abschleppkosten auf 100,00 €. Ein weitergehender Anspruch steht der Beklagten (PRKG) nicht zu. Die weiteren von der Beklagten vorgetragenen Kosten dienen nicht der Schadensbeseitigung, sondern ausschließlich der Bearbeitung und außergerichtlichen Abwicklung des an die Beklagten abgetretenen Schadensersatzanspruches. Solche Ansprüche sind regelmäßig nicht zu ersetzen.”

In einem weiteren Verfahren hatte Parkräume KG  eine Parkkralle angebracht und kassierte für diese angebliche Vorbereitungsmaßnahme 167,20 € ab. Das Amtsgericht München verurteilte Parkräume KG nun zur vollständigen Rückzahlung mangels einer Rechtsgrundlage.

AG München 423 C 28719/09, PRKG zur Rückzahlung von 136,95 € verurteilt

AG München 412 C 28148/09, PRKG zur Rückzahlung von 135,00 € verurteilt

AG München 415 C 24770/09, PRKG zur Rückzahlung von 150,00 € verurteilt.

AG München 453 C 5893/09, PRKG zur Rückzahlung von 167,20 € verurteilt.

Diese und weitere aktuelle Urteile gegen Parkräume KG finden Sie in der Rechtsprechungsübersicht und in der Rubrik “Urteile zum Download”.

Da haben Sie sich mal wieder eine blutige Nase geholt, lieber Herr Gehrke (O-Ton: Es ist doch alles legal und rechtmäßig). Vor dem Amts- und Landgericht weht nun mal ein anderer Wind als auf Ihren so geliebten Parkplätzen.

Da tut Ihnen doch hoffentlich die Berliner Luft gut….