In weiteren aktuellen Verfahren vor dem Amtsgericht München ist unser lieber Herr Gehrke mit seiner Abschlepp-Krake wieder grandios gescheitert. Parkräume KG wurde in allen Fällen erneut zur Rückzahlung wegen weit überhöhter Abschleppkosten verurteilt. Die Amtsrichter hielten nur reine Abschleppkosten von 100,00 € für gerechtfertigt, während Parkräume KG 250,00 € einkassierte.
So führt das Gericht in seiner Urteilsbegründung u.a. aus:” Das Gericht schätzt den Wert der Abschleppkosten auf 100,00 €. Ein weitergehender Anspruch steht der Beklagten (PRKG) nicht zu. Die weiteren von der Beklagten vorgetragenen Kosten dienen nicht der Schadensbeseitigung, sondern ausschließlich der Bearbeitung und außergerichtlichen Abwicklung des an die Beklagten abgetretenen Schadensersatzanspruches. Solche Ansprüche sind regelmäßig nicht zu ersetzen.”
In einem weiteren Verfahren hatte Parkräume KG eine Parkkralle angebracht und kassierte für diese angebliche Vorbereitungsmaßnahme 167,20 € ab. Das Amtsgericht München verurteilte Parkräume KG nun zur vollständigen Rückzahlung mangels einer Rechtsgrundlage.
AG München 423 C 28719/09, PRKG zur Rückzahlung von 136,95 € verurteilt
AG München 412 C 28148/09, PRKG zur Rückzahlung von 135,00 € verurteilt
AG München 415 C 24770/09, PRKG zur Rückzahlung von 150,00 € verurteilt.
AG München 453 C 5893/09, PRKG zur Rückzahlung von 167,20 € verurteilt.
Diese und weitere aktuelle Urteile gegen Parkräume KG finden Sie in der Rechtsprechungsübersicht und in der Rubrik “Urteile zum Download”.
Da haben Sie sich mal wieder eine blutige Nase geholt, lieber Herr Gehrke (O-Ton: Es ist doch alles legal und rechtmäßig). Vor dem Amts- und Landgericht weht nun mal ein anderer Wind als auf Ihren so geliebten Parkplätzen.
Da tut Ihnen doch hoffentlich die Berliner Luft gut….