Unsere Freunde der Parkräume KG aus Oberhaching bekommen wieder Post vom Amtsgericht München. Parkräume KG wurde in vier weiteren aktuellen Prozessen zur Rückzahlung wegen weit überhöhter Abschleppkosten verurteilt. Das Amtsgericht München setzt somit seine Rechtsprechung konsequent fort, wonach nur reine Abschleppkosten im Bereich von ca. 100,00 € zulässig und angemessen sind. In dem Verfahren AG München 412 C 1601/10 wurde auch geklärt, dass das Amtsgericht München für die Klage zuständig war. Tja, lieber Herr Gehrke, der geniale Supertrick mit Ihrem neuen Laden in Berlin (sitzt da überhaupt jemand?) die unangenehmen Klagen dort hinzulotsen, hat nicht so ganz geklappt…..
AG München 412 C 1601/10, PRKG zur Rückzahlung von 150,00 € verurteilt
AG München 424 C 27724/09, PRKG zur Rückzahlung von 130,00 € verurteilt
AG München 424 C 28850/09 PRKG zur Rückzahlung von 170,00 € verurteilt
AG München 474 C 25940/09, PRKG zur Rückzahlung von 266,50 € verurteilt