Amtsgericht München stoppt Amoklauf der Parkräume KG ! Parkräume KG zur Rückzahlung von 246,00 € verurteilt.

Über einen besonders dreisten Fall der Abschlepp-Abzocke der Parkräume KG hat nun das AG München entschieden und Parkräume KG zur vollständigen Rückzahlung der abgenötigten Gebühr von 246,00 € verurteilt (AG München 472 C 8054/10, Urteil vom 17.06.2010). Man ist ja so einiges von den üblen Geschäftspraktiken des Herrn Joachim K. Gehrke gewohnt, aber bei diesem Abschlepp-Exzess kann man nur noch den Kopf schütteln: Die Mitarbeiter der Parkräume KG schreckten nicht davor zurück das Auto sogar mit dem im Auto (!) befindlichen Fahrer abzuschleppen und auf ein abgesperrtes Gelände zu verbringen. Vor dem Amtsgericht München meinte Parkräume KG doch tatsächlich irgendeinen Anspruch auf die erpressten 246,00 € haben zu können. Die Quittung für diesen Raubzug der Neuzeit kam postwendend: Verurteilung zur Rückzahlung der abkassierten 246,00 € ! Zusätzlich bekommen die Herren der Parkräume KG weitere Post von der Staatsanwaltschaft München u.a. wegen Nötigung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Lieber Herr Gehrke, was ist denn los mit Ihnen ? Haben Sie zu viele Western in Ihrer Kindheit gesehen oder wo liegt der Ursprung für so ein seltsames Verhalten ? Durften Sie nie im Fasching Sheriff spielen ?  Aber das können Sie ja bald den Richtern des OLG München erzählen, die über Ihre Sozialprognose (Knast oder Geldstrafe) urteilen werden. Viel Glück wünschen wir Ihnen da, vielleicht schreibt ja der werte Prof. Dr. Lorenz ein paar schlaue Zeilen dazu……

Weitere Schlappe für Parkräume KG vor dem Amtsgericht München ! Parkräume KG wegen Abzocke zur Rückzahlung von 195,00 € verurteilt.

Parkräume KG wurde in einem aktuellen Gerichtsprozeß wieder von dem Amtsgericht München in die Schranken gewiesen und zu einer deftigen Rückzahlung von 195,00 EUR verurteilt. Das Gericht hielt lediglich reine Abschleppkosten in Höhe von 95,00 EUR, zuzüglich eines Tiefgaragenzuschlages von 30,00 EUR für gerechtfertigt, während  Parkräume KG schamlos 320,00 EUR noch vor Ort einkassierte. AG München 461 C 34544/09, Urteil vom 11.06.2010. Diese und weitere unzählige Urteile gegen Parkräume KG unter der Rubrik “Rechtsprechungsübersicht “ und “Urteile zum Download”.