Parkräume KG wurde in einem aktuellen Gerichtsprozeß wieder von dem Amtsgericht München in die Schranken gewiesen und zu einer deftigen Rückzahlung von 195,00 EUR verurteilt. Das Gericht hielt lediglich reine Abschleppkosten in Höhe von 95,00 EUR, zuzüglich eines Tiefgaragenzuschlages von 30,00 EUR für gerechtfertigt, während Parkräume KG schamlos 320,00 EUR noch vor Ort einkassierte. AG München 461 C 34544/09, Urteil vom 11.06.2010. Diese und weitere unzählige Urteile gegen Parkräume KG unter der Rubrik “Rechtsprechungsübersicht “ und “Urteile zum Download”.