Über einen besonders dreisten Fall der Abschlepp-Abzocke der Parkräume KG hat nun das AG München entschieden und Parkräume KG zur vollständigen Rückzahlung der abgenötigten Gebühr von 246,00 € verurteilt (AG München 472 C 8054/10, Urteil vom 17.06.2010). Man ist ja so einiges von den üblen Geschäftspraktiken des Herrn Joachim K. Gehrke gewohnt, aber bei diesem Abschlepp-Exzess kann man nur noch den Kopf schütteln: Die Mitarbeiter der Parkräume KG schreckten nicht davor zurück das Auto sogar mit dem im Auto (!) befindlichen Fahrer abzuschleppen und auf ein abgesperrtes Gelände zu verbringen. Vor dem Amtsgericht München meinte Parkräume KG doch tatsächlich irgendeinen Anspruch auf die erpressten 246,00 € haben zu können. Die Quittung für diesen Raubzug der Neuzeit kam postwendend: Verurteilung zur Rückzahlung der abkassierten 246,00 € ! Zusätzlich bekommen die Herren der Parkräume KG weitere Post von der Staatsanwaltschaft München u.a. wegen Nötigung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Lieber Herr Gehrke, was ist denn los mit Ihnen ? Haben Sie zu viele Western in Ihrer Kindheit gesehen oder wo liegt der Ursprung für so ein seltsames Verhalten ? Durften Sie nie im Fasching Sheriff spielen ? Aber das können Sie ja bald den Richtern des OLG München erzählen, die über Ihre Sozialprognose (Knast oder Geldstrafe) urteilen werden. Viel Glück wünschen wir Ihnen da, vielleicht schreibt ja der werte Prof. Dr. Lorenz ein paar schlaue Zeilen dazu……