Staatsanwaltschaft München I erhebt Anklage gegen Gehrke und einen Mitarbeiter der Fa. Parkräume KG ! Abschlepp-Abzocker droht Gefängnis !

 

Das Landgericht München I hat über die Anklage der Staatsanwaltschaft München I gegen den Geschäftsinhaber der Parkräume KG und einen seiner Außendienstmitarbeiter wegen Erpressung und Körperverletzung zu entscheiden.  (Aktenzeichen StA München I, 403 Js 208232/09). Die Anklage wurde vor der Strafkammer des Landgerichts München I erhoben, weil die Staatsanwaltschaft im Fall einer Verurteilung mit der Verhängung einer Freiheitsstrafen von mehr als vier Jahren rechnet.