Auch wenn das Gehrke versucht uns wieder mundtod zu machen und versucht den Blog bei Blogger abschalten zu lassen. Unsere Zugriff steigen wieder – auch Dank der schönen Urteile
Dieser Blog setzt sich mit den dubiosen Methoden der Parkräume KG auseinander. Bei den auf dieser Seite wiedergegebenen Ratschlägen handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Rechtsberatung. Es sind lediglich Tips, die von verschiedenen Quellen übernommen wurden. Wenn Sie Beiträge (Gerichtsurteile, Erlebnissberichte, etc. ) haben die sich mit den Methoden der "Parkräume KG" auseinandersetzten – schicken Sie eine Mail an parkraeume-watch@live.de
Auch wenn das Gehrke versucht uns wieder mundtod zu machen und versucht den Blog bei Blogger abschalten zu lassen. Unsere Zugriff steigen wieder – auch Dank der schönen Urteile
Jetzt wird es auch verdammt ungemütlich werden für REWE, NETTO, FIT-STAR, Olympia Tower MUC, Krankenhaus Bogenhausen & Co, die bedenkenlos Abzocke-Rahmenverträge mit der Parkräume KG vereinbart haben. Wir wir wissen, kommt jetzt eine neue Klagewelle auf diese Firmen zu. Die erste Klagewelle mit mehr als 200 Verurteilungen wegen Abzocke hat ja die Parkräume KG schon zu spüren bekommen.Man darf gespannt sein, wie lange dann noch die Zusammenarbeit mit der Parkräume KG andauern wird. Viel weiter ist man schon in Schottland und England, dort haben die Behörden das Geschäft mit unseriösen Abschleppfirmen schon längst aus guten Gründen verboten :
Good Bye, Mister J.K. Gehrke !
Der Bundesgerichtshof BGH hat entschieden, dass Geschädigte der Parkräume KG zuviel bezahltes Geld, also alles was über die reinen Abschleppkosten kassiert wurde, zurückgezahlt werden muss bzw. zurückgefordert werden kann. Da brennen die ersten Strahlen auf die Flügel des Überfliegers Joachim K. Gehrke, der jetzt schon zurecht als legendär zu nennende Geschäftsführer der Parkräume KG.
Der BGH hat aber auch darauf hingewiesen, dass die Rückforderung an die Grundstückseigner zu richten ist und nicht an die Parkräume KG. Diesen Aspekt wollten die Anwälte der PRKG gar nicht erörtert haben, der BGH ist aber darauf gestossen und hat es getan. Und das ist der Todesstrahl für unseren Ikarus, denn, der All-in-One-Service-Gehrke ist dahin. Welcher Parkplatzbesitzer oder Grundstückseigentümer will vor Gericht gezogen werden und selbst gerade stehen müssen für die überzogenen Kosten der Parkräume KG? Da wenden sich schon die ersten Kunden ab, kann man lesen. Die Grundstücksbesitzer sind zu Recht alarmiert und in Panik ! Die WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH kündigte bereits Konsequenzen an.
Und so war es ein Malheur seiner Anwälte, der das Wachs endgültig schmelzen und die Federn heraustrennen wird. Wir wünschen dem ehemaligen Flugzeugmodellbauer Joachim Kai Gehrke eine bessere Landung als es dem Ikarus beschieden war. Wir wünschen ihm einen hoffentlich baldigen beruflichen Neustart, weiterhin unternehmerisches und familiäres Glück.
"Κάθε εμπόδιο και σε καλό"
Eine ausführliche Erörterung der BGH Entscheidung finden Sie hier.
http://www.test.de/Teure-Abschlepper-Geld-zurueck-vom-Parkplatzinhaber-4438794-4438802/