Die Herren und Damen der Parkräume KG wollten vor dem Amtsgericht München mal wieder ihre Späher-bzw. Überwachungskosten einklagen und haben erneut gar nichts bekommen. Der Richter des AG München urteilte: “ die Klägerin (Parkräume KG) hat gegen die Beklagte keinen Schadens-ersatzanspruch aus Besitzstörung. Es handelt sich um nicht zu ersetzende Vorhaltekosten. Es fehlt bereits an einem Schaden des Grundstückseigentümers.” (AG München 413 C 6201/10, Urteil vom 06.07.2010).
In einem ganz üblen Fall der Abzocke blieb Parkräume KG nichts anderes übrig, als die Klageforderung voll anzuerkennen: Eine Rentnerin, die noch nicht einmal parkte, musste 185,00 € bezahlen. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen wurde das Auto durch den Abschleppwagen der Firma P. blockiert und somit am Wegfahren gehindert. Vor dem Amtsgericht München sah es dann nicht so gut aus: Parkräume KG musste die Klage auf Rückzahlung der 185,00 € voll anerkennen. (AG München 453 C 31302/09, Anerkenntnisurteil vom 21.07.2010)
Und es geht munter weiter: Parkräume KG wurde am 06.07.2010 zur Rückzahlung von 197,50 € wegen zu hoher Abschleppkosten verdonnert. Das Gericht hielt nur reine Abschleppkosten von 90,00 € für zulässig, während Parkräume KG satte 287,50 € abkassierte: “ Kosten der Grundstücksberechtigten durch Beauftragung der Beklagten (Parkräume KG)- also der Service für die Überwachung des Parkplatzes allgemein- sind von Falschparkern nicht zu erstatten”. (AG München 415 C 7504/10, Urteil vom 06.07.2010). Zusätzlich muss unser lieber Herr Joachim K. Gerhke die gegnerischen außergerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von schmalen 1023,16 € berappen. Das tut weh. Mit dem Geld hätte sich Abschlepp-Guru und Laienjurist Gerhke doch zwei schöne Anzüge für die anstehenden Strafprozesse kaufen können. Macht nichts J. K. Gehrke ! Einfach mal den Ball flach halten !