Zuständigkeit des Gerichts bei Klagen

Beachten Sie bitte, dass die Sitzverlegung der Parkräume KG nach Berlin bezüglich des Gerichtsstandes nicht hilft. Solange man den persönlich haftenden Komplementär mitverklagt, reicht dessen Wohnsitz nach AG München aus.

Siehe auch in der Rechtsprechungsübersicht (Link) "Urteil_Parkraume_Zustaendigkeit_Muenchen.pdf"