Es verwundert kaum, dass die Parkräume KG und ihr Prokurist Ingo H. wenig Interesse haben über das aktuelle Urteil des BGH vom 02.12.2011 ausführlicher zu berichten. Verständlich, da der BGH sich zu der Höhe der zulässigen Kosten eben nicht geäußert hat. Rechtsverbindlich steht dagegen fest, dass die Parkräume KG nicht ihre Überwachungskosten auf den Fremdparker umwälzen darf. Eine Anfrage der Stiftung Warentest, ob die Parkräume KG aufgrund dieses Urteils ihre Forderungen reduzieren wird, wurde von der Parkräume KG selbstverständlich nicht beantwortet. Mehr zu der Thematik unter: http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Abschleppen-Auto-monatelang-versteckt-4323216-4323218/