Weitere Niederlagen für Parkräume KG vor Gericht !

Ganz schlecht gestartet ins neue Jahr ist die Parkräume KG : Das Amtsgericht Rosenheim/Zweigstelle Bad Aibling hielt eine Klage der Parkräume KG auf Zahlung von Abschleppgebühren von 270,00 € nur in Höhe von 145,00 € für gerechtfertigt. Nur die reinen Abschlepp- und Anfahrtskosten durfte die Parkräume KG verlangen, nicht dagegen die sog. Vorbereitungskosten. Das Amtsgericht hatte sich dem Urteil des BGH vom 02.12.2011 angeschlossen. AG Rosenheim/Bad Aibling 13 C 108/11, Urteil vom 18.01.2012.

Am 30.01.2012 wurde die Parkräume KG mit einer einstweiligen Verfügung des AG München verpflichtet, den Standort des zurückbehaltenen Fahrzeuges zu benennen. Der betroffene Autofahrer hatte hierzu eine angemessene Summe von 120,00 € beim AG München hinterlegt um das Zurückbehaltungsrecht der Parkräume KG abzuwenden. Zu Recht wie das AG München nun urteilte. Die Parkräume KG muss zudem die gesamten Verfahrenskosten tragen. AG München 424 C 2396/12, Beschluss vom 30.01.2012.