Das Landgericht Berlin hat in seiner Entscheidung vom 16.03.2012 die Rechtsprechung des BGH bestätigt, wonach die Parkräume KG auch keine Überwachungskosten verlangen darf. Von einkassierten 287,50 € (!) muss die Parkräume KG jetzt 137,50 € an die Klägerin zurückbezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig, die Revision wurde nicht zugelassen. LG Berlin 56 S 25/11, Urteil vom 16.03.2012.