Entscheidung des Oberlandesgericht München I gegen Parkräume KG

Die Geschäftsführung der Parkräume KG, kurz GFdPRKG, ist mal wieder vor Gericht gescheitert, diesmal vor dem Oberlandesgericht München.

Wie wir berichtet haben, hat die GFdPRKG einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen einen Forenteilnehmer, der sich kritisch gegenüber den Methoden der Parkräume KG geäußert hat, gestellt. Dieser Antrag kam wurde vom Landgericht I München I abgelehnt (AZ 6 U 12392/08).
Mit dem Einspruch der GFdPRKG gegen diesen Beschluss ist die GFdPRKG nun in nächster Instanz vor dem Oberlandesgericht München auch gescheitert. AZ 6 O 12392 08

Da heben wir das Glas und freuen uns auf den nächsten Stammtisch der Freunde der GFdPRKG.