Mit Urteil vom 09.12.2010 wies das AG Pankow/Weißensee eine Klage der Parkräume KG auf Zahlung von 91,60 € für sog. Vorbereitungsmaßnahmen zum Abschleppen vollständig ab. Das Gericht befand u.a., dass überhaupt kein nachvollziehbarer Schaden entstanden sei, wenn ein Parkplatz lediglich überwacht wird und es zu keinem Abschleppvorgang gekommen ist. Im Übrigen seien die von der Parkräume KG geltend gemachten Kosten der Art und Höhe nach nicht plausibel. (AG Pankow/Weißensee 102 C 317/10).