Mit Urteil vom 03.03.2011 verurteilte das AG Berlin-Mitte die Parkräume KG zur Rückzahlung von 130,00 €. Das Gericht hielt nur reine Abschleppkosten von 120,00 € für zulässig. Die Parkräume KG hatte dagegen 250,00 € einkassiert. (AG Berlin Mitte 25 C 196/10). Die genaue Urteilsbegründung nachzulesen unter: Urteile zum Download.